Identifikationsbereich |
Titel: | Dienststelle Steuern: Immobilienbewertung |
Stufe: | Provenienz |
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Informationsbereich |
Existenzzeitraum: | ab 1953 |
Verwaltungsgeschichte / Biogr. Angaben: | 1953 Katasterabteilung beim Justizdepartement (Staatskalender 1954, 53). Vorher Teil des Departementskanzlei. 1962 Schatzungsamt (eigene Dienststelle, bis 1971 beim Justizdepartement) (Staatsverwaltungsbericht 1962/63, 106 1972 Unterstellung unter Steuerverwaltung (Finanzdep.) (Staatsverwaltungsbericht 1972/73, 129) 2008 neuer Name "Immobilienbewertung" statt "Schatzungsamt" (Kantonsblatt 5.4.2008, Seite 868) 2010 Abteilung Immobilienbewertung wird Teil des neuen Geschäftsbereichs Gemeindedienstleistungen 2015 Abteilung Immobilienbewertung wird Teil des Geschäftsbereichs Bewertung Vermögen
Dep.: Justizdepartement (bis 1971). Finanzdepartement (seit 1972). |
Bemerkung: | Zeitliche Abfolge der Katasterschatzungen im Kanton Luzern:
In der Frühen Neuzeit wurde zum Zwecke der Steuererhebung im Kanton Luzern nur ein einziges Mal eine Katasterschatzung durchgeführt, nämlich 1691. Die Steuer, zu deren Festsetzung man allein den Reinertrag der liegenden Güter heranzog, wurde von 1691 bis 1701 erhoben.
In der Helvetik vergrösserte sich sowohl der Aufgabenbereich als auch der Finanzbedarf des Staates beträchtlich. Der Steuerbezug ab allen Liegenschaften wurde bereits im Oktober 1798 vorgeschrieben, die darauf folgende Katasterschatzung wurde 1801 abgeschlossen. Die nächste allgemeine Schatzungsrevision wurde bereits 1804–06 durchgeführt. Weitere Revisionen folgten 1813–15 und 1816–18. 1823 erfolgte eine allgemeine Anpassung (Reduktion um 20 %). Danach kam es erst 1868 wieder zu einer Neuschatzung. Man ging nun von der Notwendigkeit einer alle 20 Jahre vorzunehmenden Neuschatzung aus, und tatsächlich wurden solche Neuschatzungen 1888 und 1908 durchgeführt.
In der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts fanden Neuschatzungen (allgemeine Katasterschatzungen mit individueller Neubewertung sämtlicher Grundstücke) in den Jahren 1908, 1939 und 1954 statt. 1962 trat das Schatzungsgesetz vom 27. Juni 1961 in Kraft, dieses brachte die Regelung, dass die Katasterwerte fortlaufend nach einer vom Regierungsrat (später vom Finanzdepartement) festgesetzten Reihenfolge neu festzusetzen seien. Neuschatzungen mussten spätestens nach 15 Jahren erfolgen. Seither erfolgte dies in langdauernden Aktionen für die verschiedenen Kategorien von Grundstücken, zuerst 1967–1972, 1983–1986 (landwirtschaftliche), 1987–1988 (forstwirtschaftliche), 1989–2000 (nichtlandwirtschaftliche), 1993–2001 (land- und forstwirtschaftliche) etc.
Allgemeine Anpassungen der Katasterwerte erfolgten in den Jahren 1920, 1965, 1976 und 1991. Dabei wurden Neubewertungen ohne Besichtigung der Liegenschaften, durch bestimmte, z. T. abgestufte prozentuale Zuschläge vorgenommen: 1920 Erhöhung bis zu 40 % je nach Kategorie; 1965 Erhöhung um 10 % für die meisten Grundstücke (nämlich 105‘000 von 120‘000, ausgenommen waren insbesondere alpwirtschaftliche Objekte), 1977 Erhöhung um 10 % für nichtlandwirtschaftliche Grundstücke, 1991 Erhöhung zwischen 10 und 50 % für nichtlandwirtschaftliche Grundstücke.
Dazwischen werden bei wesentlichen Veränderungen der Verhältnisse (Nutzungsänderungen, Begründung von Stockwerkeigentum etc.) Revisionsschatzungen vorgenommen, ebenso bei ehemals landwirtschaftlich genutzten Grundstücken, bei denen ein Wechsel von der Ertragswert- zur Verkehrswertschatzung angezeigt erscheint.
Quellen: - A 577/1378 (Geschichtlicher Überblick von Josef Müller, 1951) - Gesetz über die amtliche Schatzung des unbeweglichen Vermögens (Schatzungsgesetz) v. 27.6.1961, §§ 8–11 (G XVI, 144) und Änderung vom 21.06.1988 (G 1988, 125) - Dekrete des Grossen Rates betr. Katasterschatzungen (Gesetzessammlung, passim) - Botschaften zu Gesetzesänderungen und Dekreten (Verhandlungsprotokoll des Grossen Rates 1960, S. 202ff., 227ff.; 1976, S. 299ff.; 1986, S. 233ff.; 1990, S. 464ff.) - Staatsverwaltungsberichte 1964/65, 1976/77 und 1990/91 - Auskunft Leiter Schatzungsamt (Willy Gernet, 9. 12. 1997; Stefan Horat, 14.3.2002) |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | siehe auch: Katasterschatzungen (in Bandform), 1823-1939 (Tektonik)
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Benutzung |
Erforderliche Bewilligung: | siehe Zugangsbestimmungen bei Akzession |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://query-staatsarchiv.lu.ch/detail.aspx?ID=297906 |
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