Titel: | Staatsarchiv des Kantons Luzern |
Inhalt: | Das Staatsarchiv beherbergt eine reiche Überlieferung, die bis ins 12. Jahrhundert zurückreicht. Zur Hauptsache setzen sich die Unterlagen zusammen aus Urkunden, Bänden und losen Akten staatlicher Herkunft. Dazu kommen das Planarchiv, die Akten kirchlicher Institutionen, etwa der aufgehobenen Klöster und Kommenden. Eine eigene Abteilung bilden die Privatarchive, wo die Archive der katholischen Verbände einen Schwerpunkt bilden, sowie diverse Sammlungen. Insgesamt umfassen die archivierten Bestände etwa 17'500 Laufmeter (Stand 2018).
Zu Aufbau und Geschichte des Archivs enthalten die Website https://staatsarchiv.lu.ch und der gedruckte Archivführer zusätzliche Informationen. |
Entstehungszeitraum: | ca. 12. Jh. - 21. Jh. |
Stufe: | Archiv |
Bemerkung: | Schutzfristen, Akteneinsicht [gültig ab 1. Juli 2019]
Das Luzerner Archivgesetz (SRL 585) kennt folgende Schutzfristen, jeweils laufend ab Aktenschluss:
30 Jahre als generelle Schutzfrist 100 Jahre für Unterlagen mit besonders schützenswerten Personendaten 120 Jahre für Patientendaten der Luzerner Psychiatrie
Besonders schützenswerte Personendaten gemäss Art. 2 des Luzerner Datenschutzgesetzes (SRL 38) enthalten Angaben über: - weltanschauliche oder politische Haltung - Intimsphäre - Gesundheit - ethnische Zugehörigkeit - Massnahmen der Sozialhilfe - administrative und strafrechtliche Massnahmen und Sanktionen sowie Zusammenstellungen von Daten, die eine Beurteilung wesentlicher Aspekte der natürlichen Person (Persönlichkeitsprofil) erlauben.
Vor dem 1. Juli 2019 kannte das Archivgesetz für besonders schützenswerte Personendaten Schutzfristen von 50 oder 70 Jahren. Beim Wechsel zu 100 Jahren per 1. Juli 2019 wurde folgendermassen vorgegangen: - Was am 1.7.2019 bereits öffentlich war (= Schutzfristende erreicht), bleibt weiterhin öffentlich. - Was am 1.7.2019 noch einer Schutzfrist 50/70 unterlag, erhielt die verlängerte Schutzfrist 100. - Nach dem 1.7.2019 werden nur noch die neuen Schutzfristen (30/100/120) vergeben.
Die Schutzfristen werden im Staatsarchiv Luzern nach den folgenden Grundsätzen vergeben:
1. Was vor der Übergabe an das Archiv öffentlich zugänglich war, bleibt weiterhin zugänglich: «Schutzfrist 0». Beispiele: Gesetze, Protokolle des Kantonsrats, Jahresberichte, generell sämtliche Publikationen.
2. Sachakten, d. h. Unterlagen ohne besonders schützenswerte Personendaten unterliegen der generellen Schutzfrist von 30 Jahren. Beispiele: Gesetzgebung, Planungs- und Bauakten, Landwirtschaft, Umweltdaten, Lehrpläne, Stammbäume, Ahnentafeln etc.
3. Unterlagen mit besonders schützenswerten Personendaten unterliegen einer Schutzfrist von 100 Jahren. Beispiele: Protokolle und Prozessakten der Gerichte, Untersuchungsakten der Amtsstatthalter, Bewohnerakten der Sonderschulen und Heime, Personendossiers im Sozialbereich (Unterstützungsakten) und Strafvollzug (Massnahmenvollzug, Strafakten etc.), Adoptionen, Namensänderungen, Personalakten von Angestellten oder Auszubildenden, Departementsakten inkl. Rechtsdienst (mit Ausnahme der reinen Sachakten), Steuerakten, etc.
4. Patientendaten der Luzerner Psychiatrie unterliegen einer Schutzfrist von 120 Jahren.
5. Spezielle Regelungen: - Zivilstandsdaten unterliegen der Bundesgesetzgebung, die eine Schutzfrist von 100 Jahren vorschreibt. Für die Einsicht in die neueren Register ist eine von der Abteilung für Gemeinden ausgestellte Bewilligung notwendig. - Nichtstaatliche Archive können vertraglich festgelegte individuelle Einsichtsmodalitäten aufweisen.
Für die Einsicht in Bestände während laufenden Schutzfristen können Einsichtsgesuche an das Staatsarchiv, oder für spezifische Bestände auch an die Abteilung für Gemeinden, Luzerner Psychiatrie oder private Deponenten gestellt werden.
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| Eindeutiger Code für das Staatsarchiv Luzern gemäss ISIL (ISO 15511): CH-000076-6 |
| Archivalien zitieren
Bitte beachten Sie unsere Informationen zum Archivalien zitieren: https://staatsarchiv.lu.ch/benutzung/Zitieren |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.2100 |
Erforderliche Bewilligung: | siehe Zugangsbestimmungen bei Akzession |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL: | https://query-staatsarchiv.lu.ch/detail.aspx?ID=1 |
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