A 1777 Fideikommisse, aufgehobene - Unterlagen der Bürgergemeinde Luzern als untere Aufsichtsbehörde, 1909-2021 (Akzession)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:A 1777
Signatur-Bereich:A 1777/1 - A 1777/118
Titel:Fideikommisse, aufgehobene - Unterlagen der Bürgergemeinde Luzern als untere Aufsichtsbehörde
Entstehungszeitraum:1909 - 2021
Stufe:Akzession

Angaben zum Umfang

Laufmeter:0,50

Angaben zum Kontext

Verz.-Einheit - Aktenbildende Stelle (Link):Stadtarchiv Luzern (Luzern)
Bestandesgeschichte:Die Fideikommisse unterstehen einer "doppelten" Aufsicht: einer oberen durch den Kanton und einer unteren durch die Stadt (früher: Bürgergemeinde) Luzern; die Koordination erfolgt in enger Absprache der beiden staatlichen Ebenen untereinander. Die Stadt übt über die Fideikommisse das Finanzcontrolling aus, während dem Kanton die Aufsichtstätigkeit in Rechtsbelangen bis hin zur Entscheidung betr. mögliche Auflösung der Fideikommisse obliegt.

Seit Ende der 1990er-Jahre besorgte die finanzbuchhalterische Aufsichtstätigkeit ein externer Finanzexperte in Absprache mit dem städtischen Finanzinspektorat. Die Ablieferung fand im Nachgang an den Hinschied des ehemaligen Finanzexperten statt, der die Aufsichtstätigkeit offenbar von zu Hause aus erledigt und die Unterlagen bei sich aufbewahrt hatte. Abgeliefert wurden die Unterlagen vom städtischen Finanzinspektorat.

Streng genommen ist die Provenienz kommunal. Aufgrund der kantonalen Oberaufsicht erscheint aber die zentrale Archivierung sämtlicher aus der Aufsichtstätigkeit über die Fideikommisse erwachsenen Unterlagen an einem einzigen Ort als sinnvoll. Dementsprechend ist die Archivierung dieser hier vorliegenden Unterlagen mit den städtischen Gremien (Stadtarchiv Luzern, städtisches Finanzinspektorat als die die Ablieferung vermittelnde Stelle) abgesprochen.
Erwerbsart:Ablieferung
Eingangsdatum:13.05.2021

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Die Akzession gliedert sich in einen kleineren allgemeinen Teil mit Forschungsarbeiten zum Fideikommisswesen sowie in einen grösseren Teil, der Unterlagen aus der Aufsicht über einzelne Fideikommisse enthält. Diese Unterlagen sind pro jeweiliges Fideikommiss ähnlich, etwa die Ankündigung der Aufsichtsperson, die Fideikommiss-Jahresrechnungen und -bilanzen, die Gesuche um Vermögensangriffe oder die Gesuche und Beschlüsse um die Aufhebung der Fideikommisse. Dazu kommen, je nach Fideikommiss, Akten zu Nachfolgeregelungen, zu Übergaben des Fideikommiss an einen Nachfolgekommissar oder zur Liegenschaftsverwaltung.

Quantitativ nach wie vor am umfangreichsten sind die Unterlagen aus den Bereichen Rechnungswesen und Finanzbuchhaltung; dies, obwohl viele Unterlagen aus diesem Bereich kassiert wurden (s. "Bewertung und Kassation"). Vom Umfang her bescheidener, aber von beträchtlicher inhaltlicher Aussagekraft sind die Unterlagen zur Fideikommiss-Aufhebung. Diese verläuft in der Regel entlang dem Prozedere "Vorabklärung-Gesuchseinreichung-Aufhebungsbeschluss Kantonsrat".

Von ganz unterschiedlichem Umfang - von Einzelblättern bis zu veritablen Teildossiers (Bsp. Fideikommiss Meyer von Schauensee) - sind die Akten zu Nachfolgeregelungen respektive zur Übergabe der Fideikommisse an Nachfolgekommissare. Der Umfang der Dossier hängt wesentlich davon ab, wie viele Agnaten als mögliche Kommissare portiert werden konnten, respektive in welchem Umfang Nachfolgeabklärungen getätigt werden mussten.

Der Bereich "Liegenschaftsverwaltung" beschreibt vor allem Renovationsarbeiten. Dabei musste jeder mit einem Angriff des Fideikommissvermögens einhergehende Renovationsvorgang von der Aufsichtsbehörde genehmigt werden - mit ein Grund für den verhältnismässig grossen Umfang der Liegenschaftsserie.
Bewertung und Kassation:Von ursprünglich einem Laufmeter wurden 0.50 Laufmeter kassiert. Im Einzelnen kassiert wurden: Doubletten, diverse Zeitungsartikel sowie Unterlagen der Finanzbuchhaltung (Quittungen, Begleitschreiben zu Erfolgsrechnungen, Anzeigen von Bankinstituten betr. Finanztransaktionen, Finanzcoupons)

Angaben zur Benutzung

Zugangsbestimmungen:Es gelten die allgemeinen Zugangsbestimmungen des Staatsarchivs. Einsichtsbewilligungen in Archivalien, die noch einer Schutzfrist unterliegen, erteilt das Staatsarchiv.
Erschliessungsgrad:detailliert

Angaben zu verwandtem Material

Verwandtes Material:Akzession A 1188 (Bürgergemeinde Luzern)
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.2121
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://query-staatsarchiv.lu.ch/detail.aspx?ID=2091202
 
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