A 1742 Fallakten der sozialversicherungsrechtlichen Abteilung, Kontrolle, Karteien, Schiedsgerichtsverfahren, 1938-1997 (Akzession)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:A 1742
Signatur-Bereich:A 1742/1 - A 1742/363
Titel:Fallakten der sozialversicherungsrechtlichen Abteilung, Kontrolle, Karteien, Schiedsgerichtsverfahren
Entstehungszeitraum:1938 - 1997
Stufe:Akzession

Angaben zum Umfang

Laufmeter:6,00

Angaben zum Kontext

Verz.-Einheit - Aktenbildende Stelle (Link):Verwaltungsgericht (Luzern)
Aktenbildner-/Provenienzname:Verwaltungsgericht sozialversicherungsrechtliche Abteilung
Bestandesgeschichte:Bei den hier erschlossenen Unterlagen handelt es sich um Fallakten, Kontrollen etc. des ehemaligen Versicherungsgerichtes (1919-1973) und der dieses ablösenden sozialversicherungsrechtlichen Abteilung des kantonalen Verwaltungsgerichts. Bis zur Fusion mit dem Obergericht 2013 beurteilte sie alle Streitsachen aus dem Gebiet der kantonalen und eidgenössischen Sozialversicherung, einschliesslich Familienzulagen und Pensionsstreitsachen gemäss §14 Abs. 4 des Behördengesetzes und § 160 des Gesetzes über die Verwaltungspflege (VRG). Dieser Aufgabenbereich ist heute, 2020, nach wie vor derselbe.

Die sozialversicherungsrechtliche Abteilung des Verwaltungsgerichts war an einem eigenen Standort domiziliert und führte eine eigene, von den anderen Abteilungen getrennte Aktenablage. Nach der Fusion von Obergericht und Verwaltungsgericht im Jahr 2013 blieben die drei damaligen Standorte von Ober- und Verwaltungsgericht weiterhin bestehen; eine Anpassung gab es hingegen bei der Organisation: Seit 2013 bildet die ehemalige sozialversicherungsrechtliche Abteilung des Verwaltungsgerichts die Abteilung 3 des Kantonsgerichts. Die Akten dieser Abteilung bilden somit einen eigenen Bestand und werden hier von der verwaltungs- und abgaberechtlichen Abteilung getrennt erschlossen.

Auf Wunsch des Staatsarchivs wurde 2019 im Rahmen einer Vereinheitlichung der Übernahmepraxis für die Unterlagen des ehemaligen Ober- und Verwaltungsgerichts die Protokolle (1996-2000) und die Fallakten (1987-1990) der sozialversicherungsrechtlichen Abteilung übernommen, obwohl die gesetzliche Aufbewahrungsfrist von 30 Jahren, innerhalb derer die Aufbewahrung von Unterlagen grundsätzlich in der Verantwortung der aktenproduzierenden Stelle liegt, zum Teil unterschritten ist. Die Unterlagen betr. Schiedsgerichtsverfahren und einige Verwaltungsunterlagen wurden ebenfalls ans Staatsarchiv abgeliefert. Die gesamte Ablieferung, welche sich in 3 Teilablieferungen (Q 357, Q 358 und die Akzession 2017/19) gliedert, wurde zwischen 2016 und 2019 ans Staatsarchiv getätigt. Sie umfasste ursprünglich ca. 45 Laufmeter.
Erwerbsart:Ablieferung
Eingangsdatum:03.11.2016 - 18.03.2019

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Kontrollen und Karteien A 1742/1-11
- Diverse Kontrolle etc. A 1742/1-8
- Karteien des Versicherungsgerichts (Vorgängerinstitution) bis 1973, ab 1973 unter X 68 abgelegt A 1742/9-11
Fallakten (Auswahljahrgänge 1980 und 1990), Fallakten des Erledigungsjahrgangs 1973 abgelegt unter A 1604 A 1742/12-295
- Erledigungsjahrgang 1980 A 1742/12-112
- Erledigungsjahrgang 1990 A 1742/113-295
Schiedsgerichtsverfahren gemäss Artikel 25 KUVG, 57 UVG und 89 KVG A 1742/296-362
- Protokolle (bis 1977 befinden sich die Entscheide in den Protokollbänden der sozialversicherungsrechtlichen Abteilung) A 1742/296-305
- Kontrollen A 1742/306
- Karteien A 1742/307
- Fallakten A 1742/308-361
- Verordnungsrevisionen A 1742/362-363

Auffällig ist, dass im Gegensatz zu den Erledigungsjahrgängen 1973 und 1980 sich im Erledigungsjahrgang 1990 keine Beschwerden von Versicherten befinden, welche in einem anderen Kanton wohnten. Mit dem Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG), welches am 1. Januar 1984 in Kraft getreten ist, wurde nämlich der Wohnsitz des betroffenen Beschwerdeführers als zuständiger Gerichtsstand festgelegt. Darüber hinaus legte das Gesetz fest, dass Beschwerden von Versicherten, die im Ausland wohnten, von jenem kantonalen Versicherungsgericht beurteilt werden sollte, in dem der betroffene Beschwerdeführer seinen letzten schweizerischen Wohnsitz oder in dem sein letzter schweizerischer Arbeitgeber Wohnsitz gehabt hatte.
Bewertung und Kassation:Die Unterlagen wurden entsprechend dem Archivierungsmodell für die Unterlagen des Verwaltungsgerichts behandelt (abgelegt unter Axioma-Geschäft Nr. 2019-1311):
Die Bewertungspraxis für Fallakten der sozialversicherungsrechtlichen Abteilung sieht modellhaft eine integrale Archivierung jedes 10er Erledigungsjahrgangs vor (1980, 1990 etc.). Vollständig aufbewahrt wurden die Protokollbände (in Protokollserie XN integriert), Kontrollen, Karteien, Register, Statistiken etc., zusätzlich alle vor 1960 produzierten Gerichtsakten.

Der Umfang der Grundgesamtheit der Schiedsgerichtsverfahren gemäss Art. 25 KUVG, Art. 57 UVG und Art. 89 KVG ist zu klein, als dass man von Massenakten sprechen könnte, bei denen sich ein Sample rechtfertigen würde. Aus diesem Grund wurden sie integral archiviert.

Die nicht ausgewählten Unterlagen werden bis zur Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen unter Q 357 und Q 358 zwischengelagert. Danach werden sie vernichtet.
Ordnung und Klassifikation:Die Falldossiers enthalten in der Regel Beschwerden, Stellungnahmen der Versicherungen, Urteile des Verwaltungsgerichts und des Bundesgerichts. Zum Teil enthalten sie auch Arztberichte, Korrespondenz etc.

Die Erschliessung der Fallunterlagen folgte dem Muster: Fallnummer) [Name] [Vorname], [Wohnort], gegen [Versicherung] [Betreff].

Einzelne Fälle wurden gemäss § 15 der Geschäftsordnung (Ausgleichung der Geschäftslast) von den abgabe- und verwaltungsrechtlichen Abteilungen anstatt von der sozialversicherungsrechtlichen Abteilung beurteilt. Aus diesem Grund wurden die Dossierhüllen solcher Fälle mit gelben (abgaberechtliche Abt.) und grünen (verwaltungsrechtliche Abt.) Punkten gekennzeichnet.

Die Fallakten 1974-1979, welche nach Eröffnungsdatum abgelegt waren, wurden im Jahr 2010 kassiert. Das führte dazu, dass nicht sämtliche Unterlagen des Erledigungsjahrgangs 1980 archiviert werden konnten, da alle vor 1980 eröffneten und 1980 abgeschlossenen Fälle bereits kassiert worden waren.

Angaben zur Benutzung

Zugangsbestimmungen:Es gelten die allgemeinen Zugangsbestimmungen des Staatsarchivs. Einsichtsbewilligungen in Archivalien, die noch einer Schutzfrist unterliegen, erteilt das Staatsarchiv.
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.2097
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://query-staatsarchiv.lu.ch/detail.aspx?ID=1866726
 
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