Gerichtswesen (Tektonik)
Archivplan-Kontext
CH StALU Staatsarchiv des Kantons Luzern, 12. Jh. (ca.)-21. Jh. (Archiv)
Staatliche Bestände (Moderne Bestände, Provenienz-System) (Tektonik)
Regierung und Verwaltung (Tektonik)
Gerichtswesen (Tektonik)
Gerichte (Tektonik)
Weitere Institutionen der öffentlichen Hand (Tektonik)
Titel:
Gerichtswesen
Stufe:
Tektonik
Bemerkung:
DAS GERICHTSARCHIV: UMFANG UND HERKUNFT
Im Gerichtsarchiv des Staatsarchivs befindet sich das Schriftgut, welches von den verschiedenen gerichtlichen Institutionen des Kantons Luzern ans Staatsarchiv abgeliefert wurde und weiterhin abgeliefert wird.
Der Gesamtumfang beträgt zurzeit einiges über 1000 Laufmeter. Ein Grossteil der im Gerichtsarchiv enthaltenen Bestände ist nicht abgeschlossen, sondern wächst weiterhin. Das Schriftgut setzt, von einzelnen Ausnahmen abgesehen, zu Beginn der Helvetik (1798) ein, die mit der Gewaltentrennung ein selbständiges Gerichtswesen erst ermöglichte. Weiter zurück ins Ancien Régime reichen die Hypothekarprotokolle und die Konkursprotokolle.
GLIEDERUNG
Das im Gerichtsarchiv zusammengefasste Schriftgut lässt sich zur Hauptsache in vier Kategorien gliedern. Es sind dies erstens Protokolle und Prozessakten der ordentlichen Gerichte, zweitens Untersuchungsakten der Amtsstatthalterämter, drittens grundbuchliche Unterlagen und viertens Konkursakten.
Die zentrale Quelle über ergangene Gerichtsprozesse stellen die Protokollbände der verschiedenen Tribunale und ihrer Kommissionen dar. Zusätzliche Informationen finden sich in den Prozessakten. Einen weiteren Teil des Gerichtsarchivs bildet das Schriftgut der Untersuchungsbehörden, unter denen die Amtsstatthalterämter die weitaus wichtigste Rolle spielten. Als Spezialfall befinden sich hierbei auch die in Willisau entstandenen Protokollbände der Landvogtei Willisau (das in Luzern angelegte Schriftgut zu den Landvogteien liegt dagegen bei den historischen Beständen). Der Grund dafür ist, dass das Amtsarchiv Willisau 1972 zusammen mit einer Aktenablieferung des Amtsstatthalteramts Willisau ins Staatsarchiv gelangte und mit dieser zusammen verzeichnet wurde. Als Gegenstand der nichtstreitigen Gerichtsbarkeit gehören auch die grundbuchlichen Unterlagen zum Gerichtsarchiv. Darunter sind in erster Linie die unter dem Begriff «Hypothekarprotokolle» zusammengefassten Kauf- und Gültenprotokolle zu verstehen, die für die meisten Gegenden in der Frühen Neuzeit einsetzen und mit der Einführung des Eidgenössischen Grundbuches in der betreffenden Gemeinde enden. Zum Gerichtsarchiv zählen schliesslich noch die Konkursakten. Während die älteren Konkursakten grösstenteils bei den Beständen der ordentlichen Gerichte liegen, finden sich diejenigen des 20. Jahrhunderts teilweise unter der Signatur XM.
Vgl. dazu: Die luzernische Gerichtsorganisation und Zivilprozessordnung : Textausgabe mit Anmerkungen, Anhang u. Sachregister / von Albert Zgraggen. - Luzern : Auslief.: Obergerichtskanzlei Luzern, 1958. - 300 S. - Stand der Gesetzgebung am 1. Oktober 1958 (J.a 43)
Die Gesetzesausgaben finden sich bei den Amtsdruckschriften (v. a. J.a 20).
Benutzung
Erforderliche Bewilligung:
siehe Zugangsbestimmungen bei Akzession
Physische Benützbarkeit:
Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:
Öffentlich
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