Angaben zur Identifikation |
Signatur: | A 1639 |
Signatur-Bereich: | A 1639/1 - A 1639/712 |
Titel: | Zivilprozessakten 1982-1985 und Präsidialverfahren, Kontrollen, weitere Gerichtsakten |
Entstehungszeitraum: | 1913 - 1997 |
Stufe: | Akzession |
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Angaben zum Umfang |
Laufmeter: | 4,30 |
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Angaben zum Kontext |
Verz.-Einheit - Aktenbildende Stelle (Link): | Amtsgericht Luzern-Land (Kriens) |
Bestandesgeschichte: | Aus Platzgründen liefert das Amtsgericht Luzern-Land, heute Bezirksgericht Kriens, seit 2008 auch Unterlagen mit noch laufenden Aufbewahrungsfristen ab. Diese Ablieferung betraf die gerichtlichen Unterlagen der Jahre 1982-1985. Zusätzlich gelangten diverse andere Unterlagen ans Staatsarchiv, namentlich 2 Kontrollbände zu den Zivilprozessen sowie Unterlagen der Friedensrichter Horw und Malters, wovon die Protokolle in die entsprechenden Serien unter XH integriert wurden. Ebenfalls mitgelieferte Unterlagen der Buchhaltung wurden geschreddert. |
Erwerbsart: | Ablieferung |
Eingangsdatum: | 15.02.2011 |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Inhalt: | Inhaltsverzeichnis: Kontrollen A 1639/1-6 Zivilprozessakten A 1639/7-329 Präsidialgeschäfte Abteilung I A 1639/330-420 Präsidialgeschäfte Abteilung II A 1639/421-632 Präsidialgeschäfte Abteilung III gemäss § 4 ZPO A 1639/633-695 Rogatorien und Rechtshilfegesuche A 1639/696-705 Schiedsgericht A 1639/706 Strafgericht A 1639/707-712
Erwähnenswert ist die Ersatzüberlieferung für das auf dem Amtsgericht verschollene Spruchbuch Paragraf 4 ZPO (1913), Präsident III, Jahrgang 1982: Ersatzweise wurden sämtliche Dossiers vom Präsident III, Paragraf 4 ZPO, Jahrgang 1982, archiviert. Gewisse Überlieferungsverluste sind aber dennoch unvermeidbar. Denn wegen der nach Geschäftseingangsdatum organisierten Dossieranlage sind jene Dossiers, die 1981 oder früher eröffnet und 1982 mit Urteil geschlossen wurden, nicht in der Ersatzüberlieferung enthalten.
Zur Gruppe Befehlsverfahren gemäss Paragraf 348 ZPO/Ausweisungen: Es ist zwischen Ausweisung gemäss Artikel 282 Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) und Ausweisung gemäss Paragraf 348 Zivilprozessordnung (ZPO) zu unterscheiden. Bei einer Ausweisung gemäss Artikel 282 SchKG läuft vorgängig eine Betreibung für ausstehende Miet- oder Pachtzinszahlungen. Auf Verlangen des Gläubigers kann nach Ablauf der gesetzlichen Frist die sofortige Ausweisung des Mieters oder Pächters verlangt werden. Gemäss Paragraf 5 ZPO ist der Amtsgerichtspräsident für die Ausweisungen nach SchKG zuständig. Die betreffenden Präsidialprozesse sind in den Spruchbüchern Paragraf 5 ZPO, Präsident III, Jahrgang 1982-1985 unter den Signaturen XE 20/67-73 abgelegt, die dazu gehörenden Dossiers wurden kassiert. Bei einer Ausweisung gemäss Paragraf 348 ZPO sind allenfalls noch ausstehende Miet- oder Pachtzinszahlungen gesetzlich nicht relevant. Wenn das Mietverhältnis mit Kündigungsschreiben aufgelöst worden ist, kann der Amtsgerichtspräsident auf Verlangen des Gesuchstellers die Ausweisung des Mieters oder Pächters anordnen. Das dazu bestimmende Befehlsverfahren ist zur schnellen Handhabung klaren Rechts bei nicht streitigen oder sofort feststellbaren tatsächlichen Verhältnissen gegeben. Für das fehlende Spruchbuch Paragraf 4 ZPO, Präsident III, Jahrgang 1982 sind die entsprechenden Ausweisungsdossiers als Ersatz überliefert. Die restlichen Spruchbücher Paragraf 4 ZPO, Präsident III, Jahrgang 1983-1985, sind unter den Signaturen XE 20/64-66 abgelegt. |
Bewertung und Kassation: | Knapp 90% der Unterlagen wurden kassiert. Bei der Bewertung orientierten wir uns am Bewertungsmodell für Unterlagen der Amtsgerichte (Stand 2013).
Die Zirkulare der Schuldbetreibungs- und Konkurskommission 1966-1985 haben wir kassiert. Bei den Akten "Strafprozesse Abteilungen I und II 1981-1985" haben wir eine inhaltliche Auswahl getroffen und den Rest kassiert. |
Neuzugänge: | Die Verschollenheitsverfahren Zimmermann-Eiholzer, Zimmermann et al., Tobler sowie Rölli gelangten mit der Ablieferung 2014/20 ins Staatsarchiv. |
Ordnung und Klassifikation: | Das Amtsgericht legte die Unterlagendossiers nach Eingangs- und nicht nach Urteils- oder Rechtskraftsdatum an. Dabei wurde das einzelne Dossier mit einer Laufnummer versehen, die jedes Jahr wieder bei "1" beginnt. Diese Anordnung ebenso wie die Nummerierung wurden so belassen. Aufgrund der Eigenheit des amtsgerichtlichen Ablagesystems ist eine gewisse Vorsicht bei den Aufbewahrungsfristen angezeigt, da die 30jährige Aufbewahrungsfrist zum Teil länger andauert, als es der angegebene Aktenjahrgang vermuten lässt.
Bei umfangreichen Unterlagendossiers wurden die Klageverfahren chronologisch aufwärts sortiert und das dazugehörige Verzeichnis sowie die amtlichen Beilagen in seperaten Archiveinheiten erschlossen. Abgesehen von der Ersatzlieferung für das Spruchbuch Paragraf 4 ZPO, Präsident III, Jahrgang 1982 wurde jeweils ein Dossier in ein Mäppchen verpackt.
Einen Spezialfall bilden die Sühne- und Armenrechtsverfahren des Präsidenten I ab 1981: Diese wurden vom Amtsgericht zunächst in einem einzigen Dossier abgelegt, später aber getrennt nummeriert, wobei die Nummern übereinstimmen, aber auch voneinander abweichen können. In diesem Fall haben wir jeweils beide Nummern nach dem Muster 1/2 - dabei die Nummer der Sühneverhandlung an erster Stelle platziert - im Findmittel angeführt.
Die Erschliessung folgte dem Muster: [Name] [Vorname], [Wohnort] gegen [Name] [Vorname], [Wohnort]. Beim Wohnort wurden die Ortschaften mit eigener Postleitzahl aufgeführt (Beispiel: Reussbühl anstelle von Littau). |
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Angaben zur Benutzung |
Zugangsbestimmungen: | Es gelten die allgemeinen Zugangsbestimmungen des Staatsarchivs. Einsichtsbewilligungen in Archivalien, die noch einer Schutzfrist unterliegen, erteilt das Staatsarchiv. |
Erschliessungsgrad: | detailliert |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.2097 |
Erforderliche Bewilligung: | siehe Zugangsbestimmungen bei Akzession |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://query-staatsarchiv.lu.ch/detail.aspx?ID=1573913 |
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