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Allgemeine Information |
Angaben zur Identifikation |
| Signatur: | A 1490 |
| Signatur-Bereich: | A 1490/1 - A 1490/688 |
| Titel: | Untersuchungs- und Massnahmenvollzugsakten 1996-2000, Kontrollen 1991-2002 |
| Entstehungszeitraum: | 1966 - 2003 |
| Stufe: | Akzession |
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Angaben zum Umfang |
| Laufmeter: | 10,00 |
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Angaben zum Kontext |
| Verz.-Einheit - Aktenbildende Stelle (Link): | Jugendanwaltschaft (Luzern) |
| Erwerbsart: | Ablieferung |
| Eingangsdatum: | 24.10.2007 |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
| Inhalt: | Untersuchungs- und Massnahmenvollzugsakten, Mitteilungen und Berichte auswärtiger und kantonaler Behörden, Buchhaltungsunterlagen, Anzeigekontrolle |
| Bewertung und Kassation: | Von den ursprünglich 33.8 Laufmetern Unterlagen wurden deren 24 zur späteren Vernichtung in die Kassationsabteilung gebracht. Demnach werden die Untersuchungsakten, die weder im Auswahljahr 2000 angelegt noch von der Dienststelle zur Archivierung ausgesöndert wurden, ebenso wie die meisten Buchhaltungsunterlagen dereinst kassiert.
Anlässlich einer Kontrolle im Dezember 2020 wurde festgestellt, dass bei der Bearbeitung des Bestandes A 1490 im Jahr 2008 eine beachtliche Anzahl eigentlich archivwürdiger Dossiers aus dem Zeitraum 1996-1999 ausser Acht gelassen wurde. Bei der damaligen Bearbeitung wurde der Jahrgang 2000 integral sowie die von der Dienststelle ausgesonderten Fälle aufbewahrt. So waren diverse, an sich archivwürdige Dossiers zu Todesfällen, Sexualdelikten etc. zur späteren Kassation in die Q-Abteilung verschoben worden. Aufgrund dieser Feststellung wurde entschieden, den Q-Bestand (209) nochmals auf die gemäss Archivierungsmodell archivwürdigen Dossiers hin zu untersuchen. |
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Angaben zur Benutzung |
| Zugangsbestimmungen: | Es gelten die allgemeinen Zugangsbestimmungen des Staatsarchivs. Einsichtsbewilligungen in Archivalien, die noch einer Schutzfrist unterliegen, erteilt das Staatsarchiv. |
| Physische Beschaffenheit: | gut |
| Erschliessungsgrad: | detailliert |
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Weitere Bemerkungen |
| Bemerkung: | Die beim Aktenzeichen der Dienststelle jeweils beigefügte Kennziffer 1-3 bezeichnet das jeweilige Büro der Dienststelle, das mit der Untersuchung des Falles betraut war. Die grünen und roten Punkte auf den Falldossiers geben Aukunft über die Schwere des Delikts. Mit dem grünen Punkt werden Übertretungen, mit dem roten Vergehen und Verbrechen gekennzeichnet. Das Kennzeichen dient in erster Linie als Orientierungshilfe dafür, ob der Staatsanwalt die von der Jugendanwaltschaft getroffenen Verfügungen visieren muss (bei Vergehen und Verbrechen, während dies bei Übertretungen nicht notwendig ist). |
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Benutzung |
| Schutzfristende: | 31.12.2103 |
| Erforderliche Bewilligung: | siehe Zugangsbestimmungen bei Akzession |
| Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
| Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
| URL: | https://query-staatsarchiv.lu.ch/detail.aspx?ID=1122755 |
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