Jugendanwaltschaft (Provenienz)

Archivplan-Kontext


Identifikationsbereich

Titel:Jugendanwaltschaft
Stufe:Provenienz

Informationsbereich

Existenzzeitraum:ab 1942
Verwaltungsgeschichte / Biogr. Angaben:1942 gegründet (in Zusammenhang mit StGB) (Staatsverwaltungsbericht 1942/43, 83-85). 1974 wurde der Jugendanwaltschaft die Untersuchung gegen Kinder und Jugendliche, die zuvor z. T. dem Erziehungsdepartement oblag, ganz übertragen (Staatsverwaltungsbericht 1974/75, 163). Fachliche Unterstellung: Staatsanwaltschaft, seit 1974 (RechOG 73/74, 11); administrative Unterstellung: Justizdepartement 1942-2000 (RRB 1974/24a), Sicherheitsdepartement 2001-2003.06 (SRL 37), seit 2003.07 Justiz- und Sicherheitsdepartement (SRL 37). Die Fälle der Jugendanwaltschaft werden jeweils in 3 Büros, Offizien, abgewickelt (vgl. Nummerierungen 1-3 auf den Fallakten).

Bis Ende 1941 existierte im Kanton Luzern keine Jugendanwaltschaft. Kinder und Jugendliche wurden bei Straffälligkeit durch die gleichen Instanzen beurteilt wie die Erwachsenen, allerdings mit Milderungsmöglichkeiten. Erziehungsmassnahmen waren keine vorgesehen.
Am 1. Januar 1942 trat das eidgenössische Strafgesetzbuch mit eigenen Bestimmungen für Jugendliche und Kinder in Kraft. Auf diesen Zeitpunkt wurde der damals amtierende Inspektor des Schutzaufsichtsamts zusätzlich mit den Aufgaben eines Jugendanwalts betraut. Er hatte die Abklärungen zur Person vorzunehmen und dem Amtsstatthalteramt Antrag zu stellen, was vorzukehren sei. Die eigentliche Strafuntersuchung führte jedoch das Amtsstatthalteramt durch. Dieses oder das Jugendgericht beurteilten die Fälle auch, während der Jugendanwalt wiederum für den Vollzug zuständig war.
Mit der Neufassung des Jugendstrafrechts, in Kraft seit dem 1. Januar 1974, wurde die Jugendanwaltschaft des Kantons Luzern von Grund auf reorganisiert. Die Jugendanwälte und die Jugendanwältinnen führten die Untersuchungen gegen Kinder und Jugendliche seither selber durch. Sie ergriffen in Zusammenarbeit mit den SozialarbeiterInnen die geeigneten Massnahmen und Strafen oder beantragten sie vor den Jugendgerichten. Mit dieser Reorganisation wollte man vor allem die Bereiche Untersuchung und Vollzug bei der gleichen Stelle konzentrieren. Damit soll verhindert werden, dass die Kinder und Jugendlichen von einer Instanz zur anderen geschoben werden, wie dies nach der alten Ordnung der Fall war.
Mit der Justizreform 2010 wurde die Jugendanwaltschaft als Abteilung der Staatsanwaltschaft angeschlossen. Standort und Aktenführung blieben davon unberührt.
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:siehe Zugangsbestimmungen bei Akzession
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://query-staatsarchiv.lu.ch/detail.aspx?ID=367758
 
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