A 1659, C 38 Untersuchungsakten 1987–2000, Ausschreibungen, Berichte und Anzeigen gegen unbekannt, Vernehmlassungen und Informationen, Beeidigungen, Kontrollbände des Amtsstatthalteramtes Willisau, 1911-2004 (Akzession)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:A 1659, C 38
Signatur-Bereich:A 1659/1 - A 1659/619, C 38/1 - C 38/218
Titel:Untersuchungsakten 1987–2000, Ausschreibungen, Berichte und Anzeigen gegen unbekannt, Vernehmlassungen und Informationen, Beeidigungen, Kontrollbände des Amtsstatthalteramtes Willisau
Entstehungszeitraum:1911 - 2004
Stufe:Akzession

Angaben zum Umfang

Laufmeter:10,00

Angaben zum Kontext

Verz.-Einheit - Aktenbildende Stelle (Link):Amtsstatthalteramt Willisau (Willisau)
Bestandesgeschichte:Die Ablieferung erfolgte im Rahmen des anlässlich der Justizreform ausgearbeiteten Archivkonzepts. Die vorzeitige Übernahme sämtlicher inaktiver Unterlagen mit Dossierabschluss 2000 diente in erster Linie dazu, die Strafverfolgungsbehörden in ihren Zügelaktionen im Dezember 2010 zu entlasten.
Zur verbesserten Überlieferungsbildung wurden die hier bis und mit zum Stichjahr 2000 reichenden Unterlagen mit den Beständen Q 137, Q 217 und Q 268 zusammengeführt und unter der hier verwendeten Signatur A 1659 zu einer einzigen Akzession, der die Jahre 1987–2000 abdeckt, zusammengeführt. In dieser Akzession enthalten sind auch die Unterlagen der ehemaligen Akzession C 38, die die detailliert erschlossenen Untersuchungsakten des Aktenjahrgangs 1990 enthielt. Hier entschloss man sich, auf ein Umsignieren zu verzichten. Deshalb tauchen die Untersuchungsakten des Jahrgangs 1990 sowie die Kontrollbände zu Beginn der Akzession in diesem Bestand mit ihrer angestammten Signatur "C 38" auf.
Erwerbsart:Ablieferung
Eingangsdatum:31.05.2005 - 16.11.2010

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Das Gros der Unterlagen bilden die Untersuchungsakten, die das Amtsstatthalteramt Willisau – wie auch weitere Amtsstatthalterämter – in drei Serien abgelegt hat. Dabei beinhaltet die Serie "eingestellt" jene Fälle, in denen die amtsstatthalterliche Verfügung einen Fall abschloss, ohne dass eine Busse oder eine Strafe (mangels Beweisen, unbekannte oder keine eruierbare Täterschaft etc.) ausgesprochen worden wäre. Ein Grossteil der unter "eingestellt" abgelegten Akten befasst sich mit aussergewöhnlichen Todesfällen, welche sich im Laufe der Untersuchung als natürliche Todesfälle oder Suizide herausstellten.
"Abgewandelt" wurden mit Abstand die meisten der in den Untersuchungsakten vorhandenen Fälle. Diese konnte der Amtsstatthalter in eigener Kompetenz mit einer Strafverfügung abschliessen (z.B. bei Übertretungen im Rahmen des Strassenverkehrsgesetzes (StVG)). Der Amtsstatthalter konnte die Untersuchung mit einer Strafverfügung abschliessen, welche eine Busse von 1500 Franken und/oder ein Freiheitsentzug von 3 Monaten nicht überschritt. Zusätzlich wurden dem Amtsstatthalter Kompetenzen gemäss StGB 57–61 zugestanden. Der Staatsanwalt überprüfte alle "eingestellten" und die mit Strafverfügung erledigten Untersuchungen ("abgewandelte Fälle"), da diese sein Visum benötigten.
Die dritte Serie "Amtsgericht" schliesslich, beinhaltet einen Teil jener Fälle, die die Spruchkompetenz der Amtsstatthalter überstieg und an das Amtsgericht weiter verwiesen wurde. Ein weiterer Teil solcher gerichtlich beurteilter Unterlagen, nämlich der ans Kriminalgericht gelangte, wurde nicht zurück an die Amtsstatthalterämter gesandt und dort abgelegt, sondern direkt als eigene Gerichtsdossiers in die Ablage des Kriminal- und Obergerichts integriert. Die an die Jugendanwaltschaft überwiesenen Akten verblieben als Kopie in den amtsstatthalterlichen Akten.
Originalunterlagen von Fällen bei denen es zur Appellation gekommen ist, sind beim Obergericht archiviert, beim Amtsstatthalteramt finden sich Kopien.
Streng genommen gehörten auch die "Ausschreibungen" zu den Untersuchungsakten. Dabei handelt es sich um Fälle, bei denen eine Untersuchung zwar eingeleitet wurde, die Täterschaft, da unbekannt, unbekannten Aufenthalts oder sich im Ausland aufhaltend, nicht befragt werden konnte und deshalb ausgeschrieben wurde. Das Untersuchungsdossier blieb deshalb solange offen, bis die Untersuchung erfolgreich weitergeführt und schliesslich auch mit Verfügung abgeschlossen wurde. Je nach Deliktsart mussten und müssen solche "Ausschreibungen" immer noch mehr oder weniger lange, nämlich bis zur Verjährung (30 Jahre bei Tötungsdelikten), aktiv bleiben und dürfen nicht kassiert werden. Das Amtsstatthalteramt Willisau hat die "Ausschreibungen" wohl deshalb als eigenständige Serie geführt, damit die Kontrolle, Auffindbarkeit und regelmässige Überprüfung dieser Fälle für die gegebenenfalls rasche Wiederaufnahme der Untersuchungstätigkeit gewährleistet war. Der Jahrgang 1983 ist allerdings nicht abgeliefert worden.
Eine weitere Serie beinhaltet die polizeilichen Verzeigungen und Berichte, die ihrerseits in die Serie "Berichte" (polizeiliche Meldungen), Anzeigen gegen unbekannt (Polizeiverzeigungen zuhanden des Amtsstatthalteramts, die keine Untersuchung zur Folge hatten) und Anzeigen gegen unbekannt bei Verkehrsunfällen (dasselbe wie die "Anzeigen gegen unbekannt", aber wohl wegen des grossen Umfangs der angefallenen Verzeigungen in einer separaten Teilserie abgelegt). Die Polizeiverzeigungen gegen unbekannt bargen bekanntlich eine Unsicherheit hinsichtlich der Federführung entweder bei der Untersuchungsbehörde oder bei der Kantonspolizei. Die Konsequenz sind Überlieferungslücken, entstanden durch wiederholte Wechsel bei der Ablage. Diese fallen bei der abschliessenden Archivierung allerdings nicht stark ins Gewicht, da entschieden wurde, diese Verzeigungen ohnehin nur in Auswahl zu archivieren. Ebenso scheint die Unterscheidung zwischen "Ausschreibungen" und "Berichten" nicht konsequent eingehalten worden zu sein.
Im Weiteren beinhalteten die Ablieferungen Kontrollbände sowie einen kleinen Korrespondenzenteil.
Nicht vollständig geklärt ist der Hintergrund einer weiteren amtsstatthalterlichen Tätigkeit, nämlich der Beeidigung von bestimmten Beamten. Möglicherweise entwickelte sich diese Tätigkeit aus der Funktion des Amtsstatthalters als des obersten polizeilichen Beamten in seinem Gebiet, wie es die organischen Gesetze von 1899 formulieren. Auch die vereidigten Beamten – Eichmeister, Jagdaufseher oder Bahnpolizei – übten polizeiliche Funktionen aus.
Bewertung und Kassation:Die Untersuchungsakten wurden gemäss Archivierungsmodell 1997/2001 erschlossen. Dabei wurden die Akten der Jahrgänge 1990 und 2000 vollständig, jene der Zwischenjahrgänge nur teilweise – sofern deren Inhalt den definierten Auswahlkriterien entsprachen – archiviert. Als definierte Auswahlkriterien gelten folgende: Todesfälle (v.a. fahrlässige Tötung, Suizide), Fälle, die das Sexualstrafrecht betreffen, Fälle, die in irgendwelcher, z.B in sozialgeschichtlicher Hinsicht eine besonders ausgeprägte Individualität aufweisen, Fälle mit prominenter Beteiligung (Personen, Körperschaften, Örtlichkeiten von grosser Bedeutung), Delikt "Milchwässerung".
Das formale Bewertungskriterium (Vorhandensein von Fotos) war teilweise bei Unfallrapporten oder Tatortaufnahmen gegeben, doch beinhalteten die vorhandenen Fotografien durchwegs keine relevanten Hintergrund- oder Zusatzinformationen und wurden deshalb als nicht archivwürdig bewertet.
Die Jahrgänge 1990 und 2000 wurden vollständig archiviert. Die Erschliessungstiefe beschränkt sich allerdings auf die Angabe der Nummern (z. B. abgewandelte Fälle Nrn. 101–120) mit Ausnahme der nach Bewertungsmodell "besonderen Fälle", die detailliert mit Fallnummer, Name der angeklagten bzw. involvierten Person(en) und Delikt einzeln im Titel aufgeführt sind.
Die "ausgeschriebenen" Fälle wurden gleich wie die Fallakten behandelt. Die Serie der in dieser Ablieferung vorhandenen "ausgeschriebenen Fälle" reichte allerdings zeitlich weiter als jene der Untersuchungsakten und beinhaltete auch Unterlagen aus den Jahren 1970 bis 1986. Deshalb wurden die Jahrgänge 1970, 1980 und 1990 komplett archiviert, die Zwischenjahrgänge nur teilweise ("besondere Fälle").
Von den "Anzeigen gegen unbekannt bei Verkehrsunfällen" und den polizeilichen Berichten wurden die Jahrgänge 1990 und 2000 als Muster archiviert. Die anderen Jahrgänge wurden nach "besonderen Fällen" durchsucht (analog zu den Fallakten).
Vollständig kassiert wurde eine Korrespondenzenserie der 1990er Jahre, die die Klärung des Gerichtsstandes in einzelnen Verhandlungsfällen zum Gegenstand hatte.
Beeidigungen, administrative Akten sowie die Kontrollbände wurden integral archiviert. Einzelne Korrespondenzen wurden bei der absendenden Stelle archiviert oder im Fall von Duplikaten vernichtet.
Die restlichen Akten, welche zu einem grossen Teil aus den nicht archivwürdigen Fallakten bestehen und unter den Aktenkennzeichen Q 137, Q 217 und Q 268 zwischenarchiviert sind, können mit Ausnahme der noch (zu) jungen und noch zu erschliessenden Berichte (s. "Ordnung und Klassifikation") nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist (Ende 2030) kassiert werden. Bereits früher kassiert wurden die ebenfalls mitgelieferten 3.5 Laufmeter Unterlagen aus der Buchhaltung.
Ordnung und Klassifikation:Die bei den Untersuchungsakten vorgefundene Ablagetrias "abgewandelt", "eingestellt" und "Amtsgericht" wurde so belassen; auch die übrigen in Serien abgelegten Unterlagen – Ausschreibungen, polizeiliche Berichte, Beeidigungen – wurden als solche belassen. Die von der Dienststelle alphabetisch angelegte Vernehmlassungs- und Informationsserie wurde hingegen neu nach Themen strukturiert.
Chronologisch früheren Akzessionen zugehörige Dossiers (eingestellt 1983/50 und abgewandelt 1984/901) wurden in die Akzession C 38 integriert, einige wenige zu "junge" Dossiers (über 2000 hinausgehend) aus den Serien "Berichte" und "Korrespondenzen" in Q 268, werden erst zusammen mit der noch zu akquirierenden Ablieferung des Aktenjahrgangs 2001–2010 erschlossen werden.
Die Unterlagen der Amtsstatthalterkonferenzen wurden der Ablieferung Q 270 der Staatsanwaltschaft zugewiesen.

Angaben zur Benutzung

Zugangsbestimmungen:Es gelten die allgemeinen Zugangsbestimmungen des Staatsarchivs. Einsichtsbewilligungen in Archivalien, die noch einer Schutzfrist unterliegen, erteilt das Staatsarchiv.
Physische Beschaffenheit:gut
Erschliessungsgrad:detailliert
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.2104
Erforderliche Bewilligung:siehe Zugangsbestimmungen bei Akzession
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://query-staatsarchiv.lu.ch/detail.aspx?ID=771401
 
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