A 902 (= C 15) Ausgewählte Untersuchungsakten, Sämtliche Untersuchungsakten 1893, Korrespondenz zu politischen Massnahmen 1850-1851, 1833-1899 (Akzession)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:A 902 (= C 15)
Signatur-Bereich:A 902/1 - A 902/510
Titel:Ausgewählte Untersuchungsakten, Sämtliche Untersuchungsakten 1893, Korrespondenz zu politischen Massnahmen 1850-1851
Entstehungszeitraum:1833 - 1899
Stufe:Akzession

Angaben zum Umfang

Laufmeter:2,00

Angaben zum Kontext

Erwerbsart:Ablieferung
Eingangsdatum:18.07.1991

Angaben zur Benutzung

Zugangsbestimmungen:Es gelten die allgemeinen Zugangsbestimmungen des Staatsarchivs. Einsichtsbewilligungen in Archivalien, die noch einer Schutzfrist unterliegen, erteilt das Staatsarchiv.

Angaben zu verwandtem Material

Verwandtes Material:Die gleichzeitig abgelieferten Kontrollbände und Untersuchungsakten des 20. Jahrhunderts (bis 1970) wurden unter der Signatur A 912 (= C 17) verzeichnet.

Weitere Bemerkungen

Bemerkung:Die Ablieferung erhielt 1993 die nominelle Ablieferungsnummer C 15, um die Provenienz Untersuchungsbehörden zu verdeutlichen. Die Akten verblieben aber physisch unter der Signatur A 902.
Einleitung

Der 18. Juli 1991 brachte dem Staatsarchiv Luzern eine der grössten Aktenablieferungen, die je von einer einzigen Behörde an einem einzigen Tag übernommen worden war. Es handelte sich um Akten und Bände des Amtsstatthalteramtes von Willisau im Gesamtgewicht von rund 4 Tonnen.
Sie hatten sich an zwei Orten befunden. Die Kontrollbände und die älteren Untersuchungsakten, welche bis ungefähr ins Jahr 1890 zurückreichten, lagen völlig verstaubt in einer Zelle im Estrich des Polizeigebäudes (dem ehemaligen Statthalteramtsgebäude). Sie waren seinerzeit von Gefangenen aus dem Archiv des Statthalteramtes in diese Zelle verfrachtet worden. Ursprünglich waren die Untersuchungsakten chronologisch und in der üblichen Aufteilung nach gerichtlich beurteilten, abgewandelten (d.h. vom Amtsstatthalter als Einzelrichter entschiedenen und nicht weitergezogenen) und eingestellten ("reponierten") Fällen mit Schnüren oder Lederriemen zu Bündeln zusammengefasst gewesen. Bei jenem Transport geriet jedoch ein beträchtlicher Teil aus dieser Ordnung und lag nun in Form von oftmals zerknitterten Einzelstücken herum, was zum Gesamteindruck eines entmutigenden Durcheinanders führte.
Im Keller des neuen Statthalteramtes befanden sich zur Hauptsache die neueren Untersuchungsakten ab ca. 1935. Als besonders wertvoll stellte sich der Inhalt zweier Kartonschachteln heraus, der bis in die Anfangszeit des Statthalteramtes (1831) zurückreichte. Es handelte sich dabei um Akten und Korrespondenzen zu Untersuchungen von vorwiegend politischen Angelegenheiten, die entweder früher einmal aussortiert oder von Anfang an separat aufbewahrt worden waren. Da sich im Staatsarchiv sonst nur ganz vereinzelte Untersuchungsakten aus dem letzten Jahrhundert vorfinden (mit Ausnahme der Freischarenzüge natürlich), bilden diese Akten innerhalb des Kantons Luzern einen singulären Bestand.
Dieser Bestand wurde integral übernommen und wird mit dem vorliegenden Aktenverzeichnis zugänglich gemacht. Die ab ca. 1890 noch komplett erhaltenen Untersuchungsakten dagegen konnten nicht integral übernommen werden, wegen ihres desolaten Zustandes und aber auch wegen ihres enormen Umfanges. Wir entschieden uns deshalb, hier nur das Aktenmaterial ausgewählter Jahre aufzunehmen. Das erste Jahr (und zugleich das einzige aus dem 19. Jahrhundert), dessen Untersuchungsakten sich noch vollständig zusammenfanden, ist das Jahr 1893. Es wird im vorliegenden Verzeichnis ebenfalls aufgeführt, damit dieses das Total der Untersuchungsakten des 19. Jahrhunderts aus dem Amt Willisau abdeckt.
Den Amtsstatthalter mit seiner charakteristischen Doppelfunktion als Untersuchungsrichter und Verwaltungsbeamten gibt es unter diesem Namen seit 1831. Er hatte jedoch Vorgänger mit teilweise identischen Kompetenzen: Es war dies in der Helvetik (1798-1803) der Distriktsstatthalter, in der Mediation (1803-1814) der Amtmann und in der Restauration (1814-1830) der Oberamtmann, dessen Stellvertreter übrigens bereits die Bezeichnung "Amtsstatthalter" trug. Zur Beurteilung kleinerer Vergehen bildete der Amtsstatthalter (oder eben sein Vorgänger) unter Zuzug weiterer Richter das Amtsgericht (1803-1814) bzw. das Polizeigericht (1814-1831). Mit zwei Bezirksrichtern urteilte er als Konkursgericht (1814-1853) über geringfügige Konkursstreitigkeiten. Für die Beilegung von Verwaltungsstreitigkeiten war ihm von 1831 bis 1841 ein Amtsrat beigegeben. Seit 1838 ist der Amtsstatthalter Einzelrichter mit einer Strafkompetenz von bis zu drei Monaten Gefängnis oder 1500 Franken (seit 1983). - Als Verwaltungsbeamter sorgt der Amtsstatthalter im Namen der Regierung für die Durchführung der Gesetze und die Bewahrung von Ruhe und Ordnung; ausserdem übt er administrative Funktionen aus wie die Abgabe von Jagdpatenten, die Gewährung von Tanzbewilligungen etc. Seit 1925 werden die Amtsstatthalter vom Volk gewählt.

Abgesehen von ihren Ereignis-Darstellungen, welche wohl nur in Ausnahmefällen ein wissenschaftliches Interesse zu erwecken vermögen, gestatten die Untersuchungsakten Einblicke in soziale Zustände und Verhaltensweisen. Als Beispiele seien hier nur genannt das Vorgehen gegen Konkubinate, Nachtbubenstreiche oder "unstete Elemente", die Modalitäten von Gewalttätigkeiten oder auch die (schwierige) Rolle der Landjäger auf den Dörfern, erkennbar in den zahlreichen Fällen von Beamtenbeleidigung.


3. Dezember 1991 Max Huber


Literatur: Gotthard Egli: Die Entwicklung der Gerichtsverfassung in Luzern, S. 96ff, 111, 113ff; Gesetz über die Strafprozessordnung (SRL 305), insbesondere §§ 60ff, 131ff
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1969
Erforderliche Bewilligung:siehe Zugangsbestimmungen bei Akzession
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://query-staatsarchiv.lu.ch/detail.aspx?ID=366878
 
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