Angaben zur Identifikation |
Signatur: | XK 1-95 |
Signatur-Bereich: | XK/1 A - XK/95 D |
Titel: | Kriminalprozeduren 1800-1871, Politische Kriminalprozeduren der Helvetik 1798-1799, Petitionshandel 1814, Gaunerprozess 1824-1827, Freischarenzüge 1844-1847, Sonderbundsprozesse 1847-1850 |
Entstehungszeitraum: | 1798 - 1871 |
Stufe: | Akzession |
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Angaben zum Umfang |
Laufmeter: | 11,00 |
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Angaben zum Kontext |
Bestandesgeschichte: | Der Aktenbestand, der durch das vorliegende Repertorium erschlossen wird, umfasst die Zeit zwischen 1798 und 1871, somit die entscheidenden Jahrzehnte der politischen Entwicklung des Kantons Luzern im 19. Jahrhundert. Auf diese politische Entwicklung, aber auch auf die Aussagekraft über die sozialen Zustände jener Jahrzehnte ist bei der Auswahl der überlieferten Prozeduren in erster Linie Rücksicht genommen worden. Was heute noch an Kriminalprozeduren vorhanden ist, stellt nur einen kleinen Teil des einstigen bedeutenden Bestandes dar. In den Jahren 1953 - 1955 ordnete Herr Anton Steiner, heute Bibliothekar in der Zentralbibliothek Luzern, diese Akten neu. Nach seinen Aussagen musste er 90% der Prozessakten ausscheiden und damit der Vernichtung zuführen. Ein bedeutendes Material mit unzähligen Aussagen über damalige Zustände und Verhältnisse ist damit für immer verloren gegangen. Was heute unter dem gemeinsamen Zeichen XK wieder zusammengefasst ist, war bei der Bearbeitung in den fünfziger Jahren aufgeteilt worden und stand lange an verschiedenen Stellen des Magazins aufgestellt. Zuerst stellte ich im Zusammenhang mit der Erstellung der Repertorien des Aktenarchivs 2 die Kriminalprozeduren von 1800 - 1847 fest, die ich 1962 vorläufig unter dem Zeichen 2K aufnahm. Dann erwies es sich, dass ein weiterer Teil, der die Jahre 1848-1871 umfasste, unter Fenstersimsen darauf warteten, irgendwo in das Aktenarchiv 3, welches ja die Akten der Exekutive enthält, versorgt zu werden. Schliesslich tauchten die politischen Prozesse samt den Freischarenprozeduren in unbeschrifteten Schachteln auf. Da es keinen Sinn gehabt hätte, die bereits aufgenommenen Prozeduren von 1800-1847 mit jenen von 1848-1871 in alphabetischer Reihenfolge zu vermischen, wurde die in diesem Zusammenhang nicht erhebliche Unterteilung in Prozeduren vor und nach 1847 beibehalten.
Es ist jedoch festzuhalten, dass einzelne Kriminalprozesse, die als solche erkenntlich sind, da und dort in den Akten der Archive 2 und 3 verteilt liegen. Denn entsprechend dem Pertinenzprinzip versuchte man auch, die Kriminalprozeduren nach Sachgebieten aufzulösen und zu verteilen.
Luzern, den 18. September 1970 Fritz Glauser |
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Angaben zur Benutzung |
Zugangsbestimmungen: | Es gelten die allgemeinen Zugangsbestimmungen des Staatsarchivs. Einsichtsbewilligungen in Archivalien, die noch einer Schutzfrist unterliegen, erteilt das Staatsarchiv. |
Findhilfsmittel: | REP 63/5 (Kriminalprozeduren) (älteres Verzeichnis in das Archivsystem importiert 2007) |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1941 |
Erforderliche Bewilligung: | siehe Zugangsbestimmungen bei Akzession |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://query-staatsarchiv.lu.ch/detail.aspx?ID=351643 |
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