Identifikationsbereich |
Titel: | Arbeitsgericht |
Stufe: | Provenienz |
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Informationsbereich |
Existenzzeitraum: | ab 1977 |
Tätigkeitsbereich: | Das Arbeitsgericht beurteilt alle zivilrechtlichen Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis. Es ist zuständig, wenn die beklagte Partei den Wohnsitz oder Sitz im Kanton Luzern oder wenn die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer die Arbeit gewöhnlich im Kanton Luzern verrichtet hat (Art. 34 ZPO). Vor der Klageeinreichung ist ein Schlichtungsverfahren vor der Schlichtungsbehörde Arbeit durchzuführen. |
Verwaltungsgeschichte / Biogr. Angaben: | 1893 Gewerbegericht. Die Zuständigkeit des Gewerbegerichts, das Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis beizulegen hatte, beschränkte sich zuerst auf die Stadt Luzern, wurde dann sukzessive auf immer mehr Branchen und das gesamte Kantonsgebiet ausgedehnt. 1977 Übernahme der Funktionen der ehemaligen Land- und Hauswirtschaftsgerichte und Umbenennung in Arbeitsgericht. Unterstellung: Obergericht (bis 2013), Kantonsgericht (seit 2013). |
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Benutzung |
Erforderliche Bewilligung: | siehe Zugangsbestimmungen bei Akzession |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://query-staatsarchiv.lu.ch/detail.aspx?ID=351541 |
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