Landwirtschaftliche Kreditkasse des Kantons Luzern (Provenienz)

Archivplan-Kontext


Identifikationsbereich

Titel:Landwirtschaftliche Kreditkasse des Kantons Luzern
Stufe:Provenienz

Informationsbereich

Existenzzeitraum:ab 1933
Verwaltungsgeschichte / Biogr. Angaben:Die Landwirtschaftliche Kreditkasse (LK) ist eine selbständige öffentlich-rechtliche Genossenschaft. Sie wurde 1962 nach Inkrafttreten des Bundesgesetzes über Investitionskredite und Betriebshilfe, als Nachfolgerin der 1933 gegründeten Bauernhilfskasse (Staatsverwaltungsbericht 1932/33, 42f.), geschaffen.
1996 Übernahme des Bereichs Subventionierung landwirtschaftlicher Hochbauten von der Zentralstelle für Wohnungsbau, 2001 des Bereichs Sanierungen landwirtschaftlicher Hochbauten vom Landwirtschaftsamt, Abteilung Strukturverbesserungen.
2006 nach Sursee verlegt, in die räumliche Näche der Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa). Genutzt werden können so Dienstleistungen der Dienststelle lawa wie Rechnungswesen, Administration, Informatik, Empfang und Organisation.
Der Kanton Luzern hat der LK im Rahmen eines Leistungsauftrages den Vollzug der Bundesgesetzgebung im Bereich Investitionskredite und soziale Begleitmassnahmen im Kanton Luzern übertragen. Ebenfalls angegliedert sind die Wohnbausubventionierungen im Berggebiet sowie die Gewährung von Strukturverbesserungsbeiträgen im landw. Hochbau in der voralpinen Hügelzone und im Berggebiet sowie bei Käsereien im Berggebiet. Die Erteilung der Bewilligungen zur Üeberschreitung der Belastungsgrenze liegt ebenfalls im Aufgaben- und Kompetenzbereich der LK.
Die LKK besorgt auch - unter eigenem Briefkopf - die Geschäfte der 1946 gegründeten Bäuerlichen Bürgschaftsstiftung.

Dep. (zugeordnet): Staatswirtschaftsdepartement (bis 1971). Volkswirtschaftsdepartement (1971-2000). Wirtschaftsdepartement (2001-2003.06). Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement (seit 2003.07-31.12.2012).
Bemerkung:Akten zur Entschuldung landwirtschaftlicher Liegenschaften - Tilgungskasse und Luzerner Bauernhilfskasse:
Die luzernische Tilgungskasse wurde am 25.11.1947 durch ein Dekret des Grossen Rates geschaffen, um die Entschuldung landwirtschaftlicher Liegenschaften gemäss dem LEG (Bundesgesetz über die Entschuldung landwirtschaftlicher Heimwesen (LEG) vom 12. 12. 1940, in Kraft getreten im Januar 1947) durchzuführen.
Die Tilgungskasse wurde nicht als eigenständige Institution geschaffen, sondern der Kantonalbank übertragen. Zusammen mit der Luzerner Bauernhilfskasse (heute Landwirtschaftliche Kreditkasse LKK), welche die eingehenden Entschuldungsgesuche zu genehmigen oder abzuweisen hatte, war sie für das eigentliche Entschuldungsverfahren zuständig.
Die Anmeldefrist für dieses Verfahren lief Ende 1951 aus. Entgegen den Erwartungen wurde das Entschuldungsverfahren schweizweit nur in 70 Betrieben durchgeführt. Davon betraf genau die Hälfte (35) den Kanton Luzern - eine echte Luzerner Spezialität!
Von der Tilgungskasse (Bund und Kanton) zu tragen waren Fr. 225884.- (vgl. Überblick über die durchgeführte Entschuldungsaktion, in: Jahresbericht der Luzerner Bauernhilfskasse 1952, S. 8).
Möglicherweise wurden die Akten zu diesen 35 Entschuldungsfällen bei der Kantonalbank oder bei der Bauernhilfskasse abgelegt. Denkbar ist, dass die finanzielle Seite der Entschuldung bei den Akten der Kantonalbank, die politische Seite bei der Bauernhilfskasse lag.
Im Falle der Bauernhilfskasse wurden die Akten wahrscheinlich in die nach Liegenschaften gegliederte allgemeine Ablage integriert. Da diese Ablage verschiedentlich von alten Unterlagen "gesäubert" wurde, dürften die Unterlagen weitgehend verschwunden sein. Bei der Kantonalbank verlief eine Umfrage im Herbst 2006 ergebnislos.
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:siehe auch:
Zentralstelle für Wohnungsbau (1944-1996) (Provenienz)
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:siehe Zugangsbestimmungen bei Akzession
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://query-staatsarchiv.lu.ch/detail.aspx?ID=250359
 
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