A 1201 Waldzusammenlegungen: Akten und gefaltete Pläne, 1910-1999 (Akzession)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:A 1201
Signatur-Bereich:A 1201/1 - A 1201/287
Titel:Waldzusammenlegungen: Akten und gefaltete Pläne
Entstehungszeitraum:1910 - 1999
Stufe:Akzession

Angaben zum Umfang

Laufmeter:3,10

Angaben zum Kontext

Erwerbsart:Ablieferung
Eingangsdatum:20.09.2000

Angaben zur Benutzung

Zugangsbestimmungen:Es gelten die allgemeinen Zugangsbestimmungen des Staatsarchivs. Einsichtsbewilligungen in Archivalien, die noch einer Schutzfrist unterliegen, erteilt das Staatsarchiv.
Findhilfsmittel:Verzeichnis bei Ablieferung mitgeliefert

Weitere Bemerkungen

Bemerkung:Das Kreisforstamt 3 mit Sitz in Sursee seit 1964 umfasste von 1963 bis 1999 den nordwestlichen Teil des Amtes Sursee plus den nördlichen Teil des Amtes Willisau (1999 fielen Langnau, Pfaffnau, Roggliswil, Richenthal und Altishofen weg, während Rickenbach, Pfeffikon, Eich und Sempach hinzukamen). Vor 1963 hatte dieses Gebiet meist zu den alten Forstkreisen 2 und 4 gehört. Die Ablieferung erfolgte in Zusammenhang mit einem bevorstehenden Umzug des Kreisforstamtes in Sursee. Der Inhalt bestand einerseits aus Ordnern mit Akten und gefalteten Plänen und anderseits aus rund 400 ungefalteten Plänen. Letztere wurden unter der Signatur PLA 91 verzeichnet. Das mitgelieferte Verzeichnis wurde nicht auf seine Vollständigkeit hin überprüft. Der Aufwand wäre zu gross gewesen; die Benennungen können differieren oder die Pläne sind evtl. auch bei A 1201 abgelegt. Die Akten sind grösstenteils alphabetisch nach Waldzusammenlegungsgebiet (meist Gemeinden, vereinzelt 2-3 benachbarte Gemeinden zusammen) geordnet. Bei einigen Orten wurden die Unterlagen schon im Kreisforstamt ausgedünnt, bei den andern wurde dies im Archiv gemacht. Dabei wurden Computerausdrucke (z. B. zu Kluppierungen) und andere stark detaillierte Unterlagen kassiert. Zu den Waldzusammenlegungen jüngeren Datums ist noch Material im Kreisforstamt vorhanden. Kurze Begriffserklärungen gemäss Auskunft von Herrn Frey, Kantonsforstamt Luzern: - Bonitierung: Wert nach Bodenqualität - Rückekategorie: Distanz bei Holztransporten zur Waldstrasse, je kürzer der Weg desto höher der Wert der Parzelle - Tarifkarte: Wert nach Baumhöhen - Gewanne: Gruppierung von Parzellen gemäss örtlichen Gegebenheiten (Fluss, Bach, Hügel, ...) Siehe auch Ablieferungen des Kantonsforstamtes A 753 und A 762: Waldzusammenlegungen, Akten und gefaltete Pläne
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.2029
Erforderliche Bewilligung:siehe Zugangsbestimmungen bei Akzession
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://query-staatsarchiv.lu.ch/detail.aspx?ID=246733
 
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