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Allgemeine Information |
Identifikationsbereich |
| Titel: | Zentrale Erstinstanzliche Gerichte |
| Stufe: | Provenienz |
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Informationsbereich |
| Existenzzeitraum: | ab 2011 |
| Existenzzeitraum, Anm.: | Die Zentralen Erstinstanzlichen Gerichte wurden 2011 im Rahmen der Justizreform des Kanton Luzern geschaffen. Sie vereinen die erstinstanzlichen gerichtlichen Funktionen in einer zentralisierten Gerichtsorganisation. Administrativ und fachlich sind sie dem Kantonsgericht Luzern unterstellt. |
| Tätigkeitsbereich: | Wahrnehmung der erstinstanzlichen Rechtsprechung in Zivil-, Straf- und spezialgesetzlichen Verfahren im Kanton Luzern; organisatorische Zusammenfassung der erstinstanzlichen Gerichte; Durchführung gerichtlicher Verfahren und Erlass von Entscheiden in den gesetzlich zugewiesenen Zuständigkeitsbereichen. |
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Benutzung |
| Erforderliche Bewilligung: | Keine |
| Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
| Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
| URL: | https://query-staatsarchiv.lu.ch/detail.aspx?ID=2388174 |
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