RRB 1912/999 Bewilligung zum Abschluss von Viehverpfändungsverträgen ohne Übertragung des Pfandbesitzes an Luzerner Kantonalbank in Luzern, für sich und ihre Filialen in Hochdorf, Sursee, Willisau und Schüpfheim, 1912.04.13 (Teileinheit)

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Seite(n):999
Titel:Bewilligung zum Abschluss von Viehverpfändungsverträgen ohne Übertragung des Pfandbesitzes an Luzerner Kantonalbank in Luzern, für sich und ihre Filialen in Hochdorf, Sursee, Willisau und Schüpfheim
Entstehungszeitraum:13.04.1912
Archivalienart:Bandeintrag
Stufe:Teileinheit
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1982
Erforderliche Bewilligung:siehe Zugangsbestimmungen bei Akzession
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://query-staatsarchiv.lu.ch/detail.aspx?ID=2096976
 
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