Evangelisch-reformierte Landeskirche des Kantons Luzern (Provenienz)

Archivplan-Kontext


Identifikationsbereich

Titel:Evangelisch-reformierte Landeskirche des Kantons Luzern
Stufe:Provenienz

Informationsbereich

Existenzzeitraum:ab 1827
Tätigkeitsbereich:Nachdem die Reformierten im Kanton Luzern anfänglich vertrieben und mitunter sogar hingerichtet wurden, änderte sich deren Lage erst gegen Ende des 18. Jahrhunderts, indem etwa die Helvetische Verfassung von 1798 u.a. festhielt, dass die Gewissensfreiheit uneingeschränkt sei und alle Gottesdienste erlaubt seien. So konnte am 28. Oktober 1798 in der Jesuitenkirche ein reformierter Gottesdienst gefeiert werden. Die erste reformierte Kirchgemeinde im Kanton wurde 1827 gegründet. 1861 entstand an der Hertensteinstrasse die Matthäuskirche. Zu dieser Zeit fungierten als eigentliche Träger reformierten Lebens primär noch örtliche Protestvereinigungen.

Obgleich es im Kanton Ende des 19. Jahrhunderts bereits mehrere Kirchgemeinden gab, welche im Übrigen nur dank der finanziellen Unterstützung von Hilfsvereinen diverser reformierter Kantone geschaffen werden konnten, und die Landgemeinden 1927 die staatliche Anerkennung fanden, so blieben die damals bestehenden acht Gemeinden doch noch lange Zeit durch ein ausgeprägtes Eigenleben auf sich selbst bezogen. Zu einem kantonalen Zusammenschluss kam es erst um die Jahrhundertmitte in einer Kommission für gemeinsame Angelegenheiten der evangelisch-reformierten Kirchgemeinden des Kantons Luzern. (Die Zusammenarbeit der Gemeinden war dabei noch sehr lose gestaltet.) Eine Änderung der staatlichen Gesetzgebung im Jahr 1958 schuf schliesslich die eigentliche Grundlage für die Gründung der Kantonalkirche. So konnte am 14. März 1967 die konstituierende Sitzung des evangelisch-reformierten Verfassungsrates stattfinden. Dabei übernahm Dr. Kurt Sidler (1910-1976), der als «Vater der Kantonalkirche» gilt, das Präsidium der Vorbereitenden Kommission, welche aufgrund seiner Vorschläge den Entwurf der Verfassung der Evangelisch-Reformierten Kirche des Kantons Luzern ausarbeitete. Bereits am 28. November 1968 konnte dieser Entwurf vom Verfassungsrat genehmigt werden. Der Grosse Rat des Kantons Luzern hiess denselben am 15. September 1969 ebenfalls gut. Nachdem man sich 1969 eine Verfassung gegeben hatte, konnte sich die Synode am 22. Januar 1970 zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammenfinden.

Anlässlich der Herbstsynode 1981 wurde die Arbeit des Synodalrates gleichmässiger auf alle Synodalräte verteilt, indem folgende Departemente (mit Verantwortlichkeiten) geschaffen wurden, die im Wesentlichen bis heute bestehen: Unterricht und Bildung, Rechtsfragen, Finanzen, Mission, Eheberatung, Kirchliche Behörden, Ökumene, Gemeindefragen.

Die evangelisch-reformierte Kirche umfasst die folgenden (Teil-)Kirchgemeinden (Stand 2021):
- Buchrain-Root
- Dagmersellen
- Ebikon
- Emmen-Rothenburg
- Escholzmatt
- Hochdorf
- Horw
- Kriens
- Littau-Reussbühl
- Luzern
- Luzern-Stadt
- Malters
- Meggen-Adligenswil-Udligenswil
- Reiden
- Rigi Südseite
- Sursee
- Willisau-Hueswil
- Wolhusen

Als Quelle (teilweise wörtlich zitiert ohne dies eigens anzugeben) dienten: prov. Sign. /66 und /519, und die Homepage der Landeskirche (https://www.reflu.ch [6. Dezember 2021]).
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://query-staatsarchiv.lu.ch/detail.aspx?ID=2080876
 
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