Römisch-Katholische Landeskirche des Kantons Luzern (Provenienz)

Archivplan-Kontext


Identifikationsbereich

Titel:Römisch-Katholische Landeskirche des Kantons Luzern
Stufe:Provenienz

Informationsbereich

Existenzzeitraum:ab 1970
Tätigkeitsbereich:Die Römisch-Katholische Landeskirche des Kantons Luzern ist die kantonale Organisation der Katholikinnen und Katholiken und ihrer 81 Kirchgemeinden (Stand 2023). Sie hat als Körperschaft des öffentlichen Rechts eine eigene Verfassung.
Die Landeskirche organisiert die Kirchgemeinden und leistet jene Dienste, die den ganzen Kanton betreffen und von den einzelnen Kirchgemeinden nicht übernommen werden können. Unter anderem gestaltet sie den Lastenausgleich zwischen den Kirchgemeinden, beaufsichtigt diese und führt verschiedene Fachbereiche.
Die Synode ist die Legislative der Landeskirche. Sie besteht aus 100 vom Volk gewählten Mitgliedern (seit der 2001 beschlossenen Verkleinerung). Ihre Instrumente sind das Büro der Synode und die ständigen Kommissionen.
Der Synodalrat ist die Exekutive der Landeskirche. Er besteht aus neun von der Synode gewählten Mitgliedern. Ihm sind die Synodalverwaltung und die Fachbereiche unterstellt.
Die Steuergruppe, in der je ein Mitglied des Synodalrats und der Bistumsregionalleitung vertreten ist, gibt die strategischen Leitlinien für die Fachbereiche vor. Die Geschäftsleitung führt die Landeskirche (Fachbereiche und Synodalverwaltung) operativ.
Im Auftrag des Synodalrates arbeitet als ständige Kommission die Frauenkommission.
Die Römisch-Katholische Kirche umfasst im Kanton Luzern 25000 Kirchenmitglieder, 98 Pfarreien bzw. 24 Pastoralräumen und 7 fremdsprachigen Missionen. Seit dem 1. Juli 2004 gehören sie zur Bistumsregion St. Viktor, welche die Kantone Luzern, Schaffhausen, Thurgau und Zug umfasst. Organisatorisch sind sie in über 81 Kirchgemeinden verwaltet. (Stand 2023)
Der Synodalverwalter führt die Aufsicht über die Kirchgemeinden – so, wie Justizdepartement (Amt für Gemeinden) und Finanzdepartement (Finanzaufsicht) die Gemeinden beaufsichtigt. Der Synodalrat ist die Oberaufsichtsbehörde.
Verwaltungsgeschichte / Biogr. Angaben:Im Kanton Luzern erwachte der Wunsch nach einem Zusammenschluss der Kirchgemeinden und nach einer eigenen, vom Staat unabhängigen landeskirchlichen Organisation öffentlichen Rechts.
1966 wurde die Volksinitiative «Für die Einführung einer römisch-katholischen Synode» vom Volk klar angenommen. Der eigens dafür gewählte Verfassungsrat erarbeitete in Zusammenarbeit mit dem bischöflichen Ordinariat die Verfassung der Römisch-Katholischen Landeskirche des Kantons Luzern. 1969 wurde sie vom Volk angenommen. Die Besetzung der 170 Sitze kam in einer stillen Wahl zustande. Mit der konstituierenden Sitzung der Synode am 13. März 1970 konnte die Landeskirche ihre Tätigkeit aufnehmen.
Kirche und Staat sind im Kanton Luzern faktisch getrennt. Der Staat nimmt keinen Einfluss auf die Gestaltung der Landeskirche. Seine Aufgabe beschränkt sich darauf, die Verfassung zu gewährleisten.
Weil der Kanton Luzern in seinem neuen Gemeindegesetz vom 4. Mai 2004 eine Einheitsgemeinde schuf (Einwohnergemeinde) und die Kirchgemeinden nicht mehr regelte, erliess die Synode der Römisch-Katholischen Landeskirche am 7. November 2007 ein eigenes Kirchgemeindegesetz, das seit 1. Januar 2008 in Kraft ist. Damit basieren die zunächst 85 katholischen Kirchgemeinden im Kanton Luzern nunmehr auf landeskirchlichem Recht, das sich allerdings stark an die Gegebenheiten in den Einwohnergemeinden anlehnt.
2023 bestanden noch 81 Kirchgemeinden. Sie entstanden durch Fusion innerhalb der neu gegründeten Pastoralräume, welche jeweils mehrere Pfarreien und indirekt Kirchgemeinden umfassen.
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:siehe Zugangsbestimmungen bei Akzession
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://query-staatsarchiv.lu.ch/detail.aspx?ID=1950416
 
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