RRB 1918/2566 Verwendung des Restbetrags der 4. Quote aus dem Notstandsfonds für Hilfsbedürftige zugunsten des Kantons Luzern; interkantonale Vereinbarung betreffend die wohnörtliche Kriegsnotunterstützung; Rückvergütung des für den Erholungsaufenthalt von 25 Luzerner Stadtkindern an das Institut

Archivplan-Kontext


Seite(n):2566
Titel:Verwendung des Restbetrags der 4. Quote aus dem Notstandsfonds für Hilfsbedürftige zugunsten des Kantons Luzern; interkantonale Vereinbarung betreffend die wohnörtliche Kriegsnotunterstützung; Rückvergütung des für den Erholungsaufenthalt von 25 Luzerner Stadtkindern an das Institut Baldegg von der Schweizerischen Zentralstelle für Unterbringung notleidender Schweizerkinder in Basel benötigten Betrages
Entstehungszeitraum:21.11.1918
Archivalienart:Bandeintrag
Stufe:Teileinheit
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1988
Erforderliche Bewilligung:siehe Zugangsbestimmungen bei Akzession
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

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