Angaben zur Identifikation |
| Signatur: | A 1687 |
| Signatur-Bereich: | A 1687/1 - A 1687/1397 |
| Titel: | Unterlagen gemäss Registraturplan (ab 2011 Akten der Ämter Hochdorf und Luzern) |
| Entstehungszeitraum: | 1905 - 2017 |
| Stufe: | Akzession |
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Angaben zum Umfang |
| Laufmeter: | 14,40 |
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Angaben zum Kontext |
| Verz.-Einheit - Aktenbildende Stelle (Link): | Regierungsstatthalter Hochdorf und Luzern (Luzern* |
| Bestandesgeschichte: | Ablieferung von Josef Röösli, bis 30. Juni 2014 Regierungsstatthalter von Hochdorf und Luzern, ab 1. Juli 2014 Leiter der Allgemeinen Aufsicht über die Gemeinden beim Amt für Gemeinden. Die Regierungsstatthalterämter waren auf Mitte 2014 aufgelöst worden. Die hier vorliegende Akzession beschreibt das Verwaltungsschriftgut des Regierungsstatthalteramtes Luzern, seit April 2010 des Regierungsstatthalteramtes Luzern-Hochdorf (Fusion auf dieses Datum). Unterlagen, die noch vom "alten" Regierungsstatthalteramt" Hochdorf Anfang 2010 und früher angelegt und dann wohl aus Gründen der Verwaltungskontinuität vom Regierungsstatthalteramt Luzern übernommen worden waren, wurden aus der Ablieferung ausgeschieden und unter dem Aktenkennzeichen A 1686 in die Bestände des Regierungsstatthalteramtes Hochdorf integriert.
Nach 2015 erfolgten noch fünf weitere Ablieferungen mit Unterlagen der Provenienz "Regierungsstatthalter", die zum Teil aus Gründen der Verwaltungskontinuität beim Amt für Gemeinden (später: Abteilung Gemeinden) zurückbehalten worden waren. An die Dienststelle Soziales und Gesellschaft weitergegeben wurden die RTSH-Unterlagen der neu organisierten Heimaufsicht, bis sie im August 2018 ebenfalls abgeliefert und dann in diesen Bestand integriert wurden.
Eine Spezialität des Amtsstatthalteramtes Luzern war, dass es ab den beginnenden 2000er-Jahren als alleinige Stelle die Pflegkindaufsicht betreute; dies, nachdem die Gemeinden diese Aufgabe abgetreten hatten, und der Bund eine einzige kantonale Stelle für die Aufsicht vorschrieb. Ein Begehren an den Bund, alle Amtsstatthalterämter diesbezüglich in die Pflicht zu nehmen, scheiterte: Die Pflegkindaufsicht oblag fortan allein dem Amtsstatthalteramt Luzern. |
| Eingangsdatum: | 20.04.2015 |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
| Inhalt: | Inhaltsverzeichnis - Entscheidsammlungen A 1687/1-185 - A1 Adoptionen A 1687/186-285 (Es gibt nicht zu allen Adoptionen im Kanton Luzern ein Dossier. Wenn die Adoption nach ausländischem Recht gesprochen wurde, fehlen Adoptionsbewilligungen etc. des Regierungsstatthalters.) - B2 Behörden und Funktionäre A 1687/286-328 - D2 Depositalkasse/Tresorierung A 1687/329-339 - F1 Finanz- und Rechnungswesen A 1687/340-358 - F2 Fürsorgerische Freiheitsentziehung FFE A 1687/359-580 - G1 Gemeinde- und Verwaltungsorganisation A 1687/581-608 - G2 Gemeindeverbände A 1687/609-655 - G4 Grundstückerwerb durch Personen im Ausland A 1687/656-668 - H1 Qualitätssicherung in den öffentlichen Heimen A 1687/669-720, A 1687/1376-1402 - K1 Korporationen A 1687/721-760 - K2 Kindesschutzverfahren A 1687/761-1010 - P1 Pflegekinderbewilligungen für alle Gemeinden im Kanton Luzern A 1687/1011-1183 (ab den beginnenden 2000er-Jahren (s. oben "Bestandesgeschichte"); zuvor war die Pflegkindaufsicht Aufgabe der Gemeinden). - R1 Regierungsstatthalter A 1687/1184 - T1 Beschwerden Teilungswesen A 1687/1185-1224 - V2 Verwaltungsrecht A 1687/1225-1306 - V3 Vormundschaftswesen A 1688/1307-1375
Bei den Pflegkinderbewilligungen im Hinblick auf eine Adoption verlangt das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) eine einzige zuständige kantonale Stelle für die im Kanton abgehandelten Verfahren. Für den Kanton war dies der Regierungsstatthalter Luzern, weshalb hier auch die im Adoptionsverfahren gesprochene Pflegkinderbewilligungen nicht nur der Stadtluzerner und der umliegenden Gemeinden, sondern sämtliche Fälle archiviert vorliegen. |
| Bewertung und Kassation: | Die Unterlagen wurden gemäss Bewertungsmodell für Regierungsstatthalter behandelt. Kassiert wurden im Allgemeinen etwa Stellenbeschriebe, Beilagen und Dokumentationen anderer Institutionen und Stellen (dies betraf insbesondere Gemeindeverbände und das Heimwesen). Von den Unterlagen der Finanzaufsicht über die Gemeinden wurden integral die Unterlagen der Auswahlgemeinde Root, sowie die Prüfungsbögen und Kontrollberichte aller Gemeinden aufbewahrt. Von den Prüfungen vormundschaftlicher Rechungen wurden nur die Akten einer Auswahlgemeinde aufbewahrt. Die Akten betreffend Grundstückerwerb durch Personen im Ausland wurde ein Auswahljahrgang integral aufbewahrt. Bei Verfahren ohne Entscheide wurden sowohl die Auskunfts-, sowie die Antwortsschreiben des Regierungsstatthalter aufbewahrt. Dossiers Heimaufsicht nach neuem Modell: keine Vernichtung einzelner Dossiers, jedoch "Ausdünnung" der Dossiers. Vernichtet wurden dabei Unterlagen wie Jahresberichte der Heime, Taxordnungen, Prospekte, Bilanzen etc, rund 75% der in diesem Bereich abgelieferten Unterlagen. Umgekehrt archivierte man die Prüfberichte, die regierungsstatthalterlichen Aufsichtskorrespondenzen, die strategischen und operativen Qualitätsberichte, Audits sowie - falls vorhanden - die Umfragen bei Bewohnerinnen, Angehörigen und Mitarbeitenden. Die Unterlagen zu den Wahlen und Abstimmungen, Erhebungen des Datenschutzbeauftragten und Steuerunterlagen sowie Zahlungsbelege wurden kassiert. Unterlagen der Regierungsstatthalterkonferenzen wurden alle beim Regierungsstatthalteramt Sursee integriert. |
| Neuzugänge: | Die Akzession besteht aus mehreren Ablieferungen, die über mehrere Jahre hinweg getätigt wurden. Der Hauptteil der Unterlagen gelangte mit der Ablieferung 2015/26 am 20. April 2015 ins Haus. Die letzten in diesen Bestand integrierten Ablieferungen waren jene zur neu organisierten Heimaufsicht (abliefernde Stelle DISG) vom 10. August 2018 und die Ablieferung der Abteilung Gemeinden mit allgemeinen Unterlagen der Regierungsstatthalter vom 27. Juni 2019 (s. Ablieferungen, Bestandesgeschichte). Letztere Ablieferung beinhaltete namentlich Unterlagen zur Position "G1", so zum Verwaltungsuntersuch der Jahre 2003/2004, zur Überprüfung der Gemeindeordnung, des Gemeindecontrollings, Ausstandsregeln etc. Diese Unterlagen wurden nachträglich in die hier beschriebene Akzession A 1687 integriert. |
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Angaben zur Benutzung |
| Zugangsbestimmungen: | Es gelten die allgemeinen Zugangsbestimmungen des Staatsarchivs. Einsichtsbewilligungen in Archivalien, die noch einer Schutzfrist unterliegen, erteilt das Staatsarchiv. |
| Erschliessungsgrad: | detailliert |
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Benutzung |
| Schutzfristende: | 31.12.2117 |
| Erforderliche Bewilligung: | siehe Zugangsbestimmungen bei Akzession |
| Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
| Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
| URL: | https://query-staatsarchiv.lu.ch/detail.aspx?ID=1823599 |
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