A 1595 Vereinsakten Borba Luzern, Verein "Daenk e mol", 1990 (ca.)-2000 (ca.) (Akzession)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:A 1595
Signatur-Bereich:A 1595/1 - A 1595/40
Titel:Vereinsakten Borba Luzern, Verein "Daenk e mol"
Entstehungszeitraum:ca. 1990 - ca. 2000
Stufe:Akzession

Angaben zum Umfang

Laufmeter:0,30

Angaben zum Kontext

Bestandesgeschichte:Die Geschäftsakten der konkursiten Firmen können von den Konkursämtern nach 10 Jahren vernichtet werden. Das Konkursamt Luzern Stadt listete im Frühjahr 2011 für das Staatsarchiv die Firmen auf, deren Akten zur Vernichtung vorgesehen waren. Das Staatsarchiv entschied auf Grund dieser Liste, dass exemplarisch Akten des Renn-Clubs Luzern, des Handball-Clubs Borba Luzern, des Schlittschuhclubs Luzern und des Vereins "Daenk e mol" aufbewahrt werden. Während der Bearbeitung der Akten zum Renn-Club Luzern tauchte eine Archivierungsvereinbarung zwischen dem Renn-Club und dem Stadtarchiv Luzern auf. Die Unterlagen des Renn-Clubs wurden ans Stadtarchiv überwiesen.
Erwerbsart:Ablieferung
Eingangsdatum:26.04.2011

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Die Akzession beinhaltet Akten des Hanballclubs "Borba" sowie des Vereins "Dänk e mol". In den Borbaakten befinden sich Unterlagen zur Organisation des Clubs, zu dessen finanzieller Situation, sowie zum Personal. Von "Dänk e mol" wurden Protokolle des Vorstandes und der Generalversammlungen, sowie Unterlagen zum Personal, Bilanzen und Unterlagen zum Sanierungsplan in den Bestand aufgenommen:
- Unterlagen Handballclub Borba Luzern: A 1595/1-30
- Unterlagen Verein "Dänk e mol": A 1595/31-40
Bewertung und Kassation:Eingegangen sind ca. 10 Lfm. Dabei wurden rund 95%, da vor allem buchhalterischen, nicht archivwürdigen Charakters (bsp. sämtliche Unterlagen des Schlittschuhclubs Luzern), vernichtet.
Ordnung und Klassifikation:Die Ordnung wurde von Grund auf neu erstellt. Aufgrund der geringen Aktenvolumens der zu archivierenden Unterlagen hielt sich der Systematisierungsaufwand indessen in Grenzen.

Angaben zur Benutzung

Zugangsbestimmungen:Es gelten die allgemeinen Zugangsbestimmungen des Staatsarchivs. Einsichtsbewilligungen in Archivalien, die noch einer Schutzfrist unterliegen, erteilt das Staatsarchiv.
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.2100
Erforderliche Bewilligung:siehe Zugangsbestimmungen bei Akzession
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://query-staatsarchiv.lu.ch/detail.aspx?ID=1580866
 
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