Titel: | Konkursämter, Betreibungsämter |
Stufe: | Tektonik |
Bemerkung: | Im Ancien Régime war das Stadtgericht für die Konkurse im gesamten Kantonsgebiet zuständig. 1814 wurden spezielle Konkursgerichte geschaffen, denen der jeweilige Oberamtmann vorsass (G 14/31, Bd. 4, 169). 1831 wurde diese Funktion den Gerichtspräsidenten der Bezirksgerichte übertragen (G 31/41, Bd. 1, 139, 189). Mit dem Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs entstanden 1892 die Konkursämter (SBGuV, 530; Zelger, Bd. IV, 408), die jedoch mit den Bezirksgerichten identisch waren, wobei der Gerichtsschreiber als Konkursbeamter wirkte. Nach der Ersetzung der Bezirksgerichte durch die Amtsgerichte (1913) bestanden die Konkursämter zusammen mit den Hypothekarkanzleien noch längere Zeit in den alten Gerichtsbezirken fort (G 06/13, 330). Erst seit 1969 sind alle Konkurskreise mit den Amtsgerichtskreisen identisch (RechOG, 68/69, 9, 27). Die Konkursämter sind teilweise bis in die Gegenwart in den privaten Räumlichkeiten der Konkursbeamten untergebracht. Da die Aufbewahrungsfristen teilweise beträchtlich sind (gebundene Konkursakten 40 Jahre, nichtgebundene Konkursakten ab 1996 10 Jahre; Konkursverzeichnisse 40 Jahre; Firmenakten und weitere Unterlagen 10 Jahre), wurden und werden ältere Akten in gewissen Fällen bei den Amtsgerichten oder andern Stellen mit besseren räumlichen Kapazitäten zwischengelagert (z. B. beim Grundbuchamt Sursee, weil der Grundbuchverwalter vorher als Konkursbeamter tätig war). Von diesen Stellen erfolgt dann auch die Ablieferung ans Staatsarchiv. Das Staatsarchiv führte um 1983 eine eigene Bestandes-Signatur (XM) für die Ablieferungen der von Konkursämtern produzierten Unterlagen ein. Als Provenienzbehörden führt es für die seit 1971 abgelieferten Unterlagen die Konkursämter auf, unabhängig davon, ob die Unterlagen direkt oder indirekt abgeliefert wurden. Früher abgelieferte Konkursakten wurden dagegen bei den Beständen der Amtsgerichte belassen. So befinden sich die Auffallprotokolle des Stadtgerichts von 1624 bis 1809 im Bestand des Amtsgerichts Luzern-Stadt (XD 1).
Bis 1892 hatte jeder Kanton sein eigenes Betreibungsrecht. Als Hauptmittel der Zwangsmittel galt damals die Pfändung, die nach und nach vom Konkursverfahren abgelöst wurde. Nach verschiedenen missglückten Anläufen gelang 1889 die Verwirklichung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs, welches – angepasst und seit 1997 teilrevidiert – noch heute in Kraft ist.
Unmittelbare Vollstreckungsbehörden sind die Betreibungsämter. Darüber stehen verschiedene Aufsichtsbehörden, als oberste das Bundesgericht. Die Organisation der Behörden obliegt den Kantonen, welche eine Einteilung in Betreibungskreise vornehmen. Im Kanton Luzern bildet nach dem Willen des kantonalen Rechts jede Einwohnergemeinde einen eigenen Betreibungskreis. Die Möglichkeit, dass sich mehrere Einwohnergemeinden mit regierungsrätlicher Genehmigung zu einem Betreibungskreis zusammenschliessen (SRL260, § 34, SRL290, § 1), wurde erst seit den 1990er Jahren intensiv genutzt.
Unterlagen der Betreibungsämter werden teils selbständig von den Betreibungsbeamten, teils in den kommunalen Archiven aufbewahrt (für die Dossiers gilt eine Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren, für die Register eine solche von 30 Jahren (SchKG 33 II)). Dies, obwohl die Aktenproduzenten, die Betreibungsbeamten, der «kantonalen Beamtenorganisation» (Amonn/Gasser, S. 15) angehören, und es daher angezeigt ist, deren Verwaltungshandeln im Rahmen einer staatlichen Archivierung abzubilden. Aufgrund des hohen Standardisierungsgrades des Verfahrens sowie der daraus resultierenden stereotypen Unterlagen genügt hierfür eine knappe Bemusterung (vgl. auch KoKo-Papier zur Bewertung von Unterlagen des Betreibungs- und Konkurswesens).
Benutzungsbeschränkung: Die Schutzfristen für Konkurs- wie für Betreibungsakten betragen 100 Jahre nach Aktenschluss. |
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Benutzung |
Erforderliche Bewilligung: | siehe Zugangsbestimmungen bei Akzession |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://query-staatsarchiv.lu.ch/detail.aspx?ID=369849 |
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