Signatur: | FA 102/1 |
Titel: | Vertrag zwischen den Genossen und den Hintersassen in Gettnau wegen des Aufbrechens, des Weidgangs und des Holzhaus Batt Trübler, Schultheiss, Wolfgang Wirtz, alt Schultheiss, Niklaus von Wyl und Peter Kneubüler, der Räte zu Willisau, als erbetene Vermittler Urkunden im Span zwischen 1) den ampttsgnossen gemeiner pursame zu Gettnau, sodann 2) den Hintersassen daselbst wegen des Aufbrechens, des Weidgangs und des Holzhaus. Nach eingehender Untersuchung wurde in Absprache mit beiden Teilen folgendes beschlossen: [1] Kein Hintersasse zu Gettnau soll mehr auftreiben als zwei Haupt Vieh, entweder zwei Kühe oder eine Kuh und ein Pferd. [2] Wegen des Aufbrechens mag ein jeder Hintersasse alle Jahre auf der Allmend zwei Jucharten aufbrechen, eine im Frühling, eine im Herbst, und zwar dort, wo es ihnen die Vierer zeigen. [3] Wer die zwei Pferde nicht zu überwintern vermag und im Zwing nicht genug Heu oder Futter zu kaufen fände, der mag es ausserhalb des Zwings kaufen, wo er es findet. [4] Verkauft ein Hintersasse mit Einwilligung der Obrigkeit und der Bauernsame im Dorf ein Haus, so soll er daran keine Forderung mehr stellen und da auch kein Haus mehr bauen. [5] Ein Hintersasse soll auch die Gewalt besitzen, zu holzen wie andere Zwinggenossen. Beide Parteien haben diesen Spruch angenommen und versprechen, ihn zu halten. Es werden zwei gleichlautende Urkunden ausgestellt, für jede Partei eine. Auf Bitten beider Parteien siegelt Schultheiss Batt Trübler mit seinem Privatsiegel. Am fettsten tag Meyen 1554. 2 Originale. Pergament. [AB 3/1:] Siegel des Schultheissen Batt Trübler hängt beschädigt und abgeschliffen. Rückvermerk: Um 1600: Geptnow. Vertrag zwüschen den gnossen und hindersäßen daselbs von wegen deß uffbrechens, weydgangs und holtzhows. 1554. 17. Jahrhundert: Wird an der Twingsa... gelesen. 19. Jahrhundert: No. 3. [AB 3/2:] Siegel fehlt. Pergamentstreifen. Rückvermerk: 19. Jahrhundert: No. 15. |
Entstehungszeitraum: | 31.05.1554 |
Konkordanz: | AB 3/1-2 |
Archivalienart: | Mikrofilm |
Stufe: | Archiveinheit |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1584 |
Erforderliche Bewilligung: | siehe Zugangsbestimmungen bei Akzession |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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