RZ 3/5 Sitzung vom 9. April 1962: \ - Gesetz über Besoldungsausgleich unter den röm.-kath. Kirchgemeinden des Kantons Luzern \ - Einfache Anfrage Achermann über Anbringung einer Lichtsignalanlage bei der Sedelbrücke \ - Einfache Anfrage Steffen über Linienführung der Hauptstrasse Luzern-Bern (Umfa

Archivplan-Kontext


Signatur:RZ 3/5
Titel:Sitzung vom 9. April 1962:
- Gesetz über Besoldungsausgleich unter den röm.-kath. Kirchgemeinden des Kantons Luzern
- Einfache Anfrage Achermann über Anbringung einer Lichtsignalanlage bei der Sedelbrücke
- Einfache Anfrage Steffen über Linienführung der Hauptstrasse Luzern-Bern (Umfahrung von Wolhusen)
- Einfache Anfrage Bachmann u. M. über Tätigkeit der „Verkehrsaktion Luzern“
- Interpellation Dr. Bratschi ns. der SP-Fraktion über seine Motion betr. Reduktion der Arbeitszeit des Staatspersonals
- Interpellation Rogger u. M. über Herausgabe eines Urkundenbuches für den Kanton Luzern
- Interpellation Balsiger über Beteiligung des Kantons Luzern an Hilfsaktionen zur Bekämpfung des Hungers
- Interpellation Ackermann (Luzern) u. M. über Vorarbeiten für ein Gesetz über vorbeugenden Jugendschutz
- Interpellation Zihlmann u. M. über Bau der Grünenbergstrasse und der Napfstrasse als direkte Verbindung zwischen Interlaken und Willisau
- Interpellation Birrer (Entlebuch) u. M. über Ausbau der Talstrasse durch das Entlebuch
- Interpellation Graf u. M. über Förderung der Kindergärten
- Motion Ackermann über Mitgliedschaft des Kantons Luzern im Verein „Rheuma-Volksheilstätte Leukerbad“
- Motion Rigert u. M. über Revision des Erziehungsgesetzes (Herabsetzung der Schülerzahl)
- Dekret über Beiträge des Staates an die Besoldungen der Volksschullehrerschaft 1962-1964
- Dekret über Staatsbeiträge an Mindestortszulagen 1962-1964
- Dekret über Staatsbeiträge an Schulhausbauten 1962-1964
- Dekret über Genehmigung der Abrechnungen zum Neubau des Schwestern- und Pflegerinnenheims in St. Urban und zum Umbau des Grossratssaales in Luzern
Entstehungszeitraum:1960 - 1962
Stufe:Archiveinheit
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1992
Erforderliche Bewilligung:siehe Zugangsbestimmungen bei Akzession
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://query-staatsarchiv.lu.ch/detail.aspx?ID=907016
 
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