Identifikationsbereich |
Titel: | Kantonsrat |
Stufe: | Provenienz |
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Informationsbereich |
Existenzzeitraum: | ab 1803 |
Existenzzeitraum, Anm.: | Grosser Rat als Kantonsparlament seit 1803. 1814-1829 Rät und Hundert. Seit 1829 wieder Grosser Rat. 2008 Umbenennung in Kantonsrat |
Tätigkeitsbereich: | Bis 1798 Teil der Regierung; Kantonsparlament seit 1803 |
Verwaltungsgeschichte / Biogr. Angaben: | 1395 Grosser Rat als Erweiterung des Rates (Rat = Kollegialbehörde zur Regierung des Stadtstaates), auch Rät und Hundert genannt 1492 die Erweiterung wird von 100 auf 64 Mitglieder reduziert, die Bezeichnung Rät und Hundert bleibt aber weiterhin 1798 Abdankung der alten Republik; Gewaltentrennung; Nationalversammlung zur Entwerfung einer Kantonsverfassung muss auf französischen Druck zugunsten einer helvetischen Einheitsverfassung zurücktreten; das helvetische Parlament besteht aus 2 Kammern (Senat und Grosser Rat), ein kantonales Parlament gibt es nicht 1801 (Verfassung von Malmaison) Wiedereinführung der kantonalen Legislativen: Kantonstagsatzungen 1803 (Mediation) Auflösung des helvetischen Einheitsstaates; Grosser Rat von 60 Mitgliedern (inklusive die 15 Mitglieder des Kleinen Rates, der Regierung) als Kantonsparlament 1814 (Restauration) erneute Vermischung der Gewalten: der Grosse Rat erhält wieder den Namen Rät und Hundert und umfasst 100 Mitglieder (inklusive die 36 Mitglieder des Täglichen Rates, der Regierung); er versteht sich nicht als Volksvertretung, sondern als Souverän 1829 (neu umschriebene Verfassung) Namensänderung zu Grosser Rat 1831 (Regeneration) weiterhin 100 Grossräte (wählt auch die 15 Mitglieder des Kleinen Rates, der Regierung, aus seiner Mitte); Beschränkung der Amtsdauer auf 6 Jahre (vorher lebenslänglich) mit Möglichkeit der Wiederwahl; 25 Wahlkreise für 80 Grossräte (die übrigen 20 werden kooptiert); Partialerneuerung (alle 2 Jahre steht ein Drittel zur Erneuerungswahl an); Grossrat erhält eigenen Präsidenten (vorher durch Schultheiss präsidiert) 1839 Grossräte erhalten das Recht, Anzüge (Motionen) zu stellen, Erheblicherkärung bei zwei Dritteln der Stimmen 1841 erstmals direkte Volkswahl aller 100 Mitglieder (25 Wahlkreise); Amtsdauer 4 Jahre; Integralerneuerung, d. h. Neuwahl des gesamten Rats nach 4 Jahren; direkte Demokratie (Revisions- und Veto-Gemeinden) 1848 wiederum Partialerneuerung (je ein Drittel alle drei Jahre) 1863 Integralerneuerung wird definitiv eingeführt; Tag- und Reisegeld wird zugestanden; Regierungsräte dürfen nicht mehr Mitglieder des Grossen Rates sein 1869 55 Wahlkreise; Zahl der Grossräte nicht mehr auf 100 fixiert, sondern schwankend (abhängig von Bevölkerungszahl und Vertretungszahl); sie liegt in der Folge zwischen 131 und 168 1871 Wahlsieg der Konservativen; sie halten die absolute Mehrheit der Mandate bis 1985 1883 53 Wahlkreise 1891 55 Wahlkreise 1909 Einführung der Proporzwahl (vorher Majorzsystem), Reduzierung der Wahlkreise von 55 auf 19 1935 Reduzierung der Wahlkreise von 19 auf 6 und Modifikation der Proporzwahl (gleich wie Nationalratswahlen; vorher leichte Bevorzugung der Mehrheitspartei) 1962 Festschreibung der Mitgliederzahl auf 170 1971 erstmaliger Einzug von Frauen in den Grossen Rat 1977 Grossratsgesetz und Geschäftsordnung vom 28. 6. 1976 treten in Kraft (Totalrevision des Parlamentsrechts, bringt klarere Regelung von Organisation, Zuständigkeit und Geschäftsführung des Grossen Rates) [Fortsetzung siehe unten: Bemerkungen] |
Verwandtes Material: | Zu dieser Provenienz befinden sich in der Bibliothek des Staatsarchivs folgende Druckschriften: |
| Umbau und Renovation Grossratssaal Luzern : 2000-2001 / Kanton Luzern, Bau- und Verkehrsdepartement, Hochbauamt des Kantons Luzern. - [Luzern] : [Hochbauamt], [2001]. - 24 S. : Ill. J.a 136:8. |
Bemerkung: | Aktenablieferungen erfolgen durch die Staatskanzlei. Siehe auch unter Provenienz Staatskanzlei (v. a. Akzessionen gemäss Registraturplan).
[Fortsetzung von oben: Verwaltungsgeschichte] 1999 Reduzierung der Mitgliederzahl auf 120 (Volksabstimmung v. 27. September 1998, gültig ab 1. Juni 1999), Schaffung von 10 ständigen Kommissionen: Geschäftsprüfungskomm. (Aufsichts- und Kontrollkomm.); Finanzkomm. (Planungs- und Finanzkomm.); Staatspolitische Kommission; Komm. Justiz und Sicherheit; Komm. Erziehung, Bildung und Kultur; Komm. Wirtschaft und Abgaben; Komm. Raumplanung, Umwelt und Energie; Komm. Verkehr und Bau; Komm. Gesundheit, Arbeit und soziale Sicherheit; Redaktionskommission. Für die Betreuung der 9 fachlichen Kommissionen wurde bei der Staatskanzlei ein Kommissionendienst geschaffen. 2008 Die neue Verfassung bringt die Umbenennung des Grossen Rates in Kantonsrat
(Quellen: Eduard His, Luzerner Verfassungsgeschichte 1798-1940, S. 1f., 17, 31, 40, 60, 74, 81, 96, 116, 130, 132, 147, 163; Roman Bussmann, Verzeichnis der Mitglieder des Grossen Rates des Kantons Luzern 1831-1985, S. II ff; Grossrats-Verhandlungen 1962, S. 207ff. und 1976, S. 323-465; Kantonsblatt 1971, S. 822ff. und 1998, S. 2444ff.) |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | siehe auch (1798-): Protokolle der Räte (RP, RQ, RS, RT 1+2), 1381-1803 (Tektonik)
siehe auch (1798-): RT Protokolle der Rät und Hundert \ Originale (RT), Mikrofilme (FB) und Reproduktionen, 1729-1798 (Bestand)
siehe auch: Staatskanzlei (Provenienz)
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Benutzung |
Erforderliche Bewilligung: | siehe Zugangsbestimmungen bei Akzession |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://query-staatsarchiv.lu.ch/detail.aspx?ID=165676 |
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