Franziskaner, Oberdeutsche Minoritenprovinz (Provenienz)

Archivplan-Kontext


Identifikationsbereich

Titel:Franziskaner, Oberdeutsche Minoritenprovinz
Stufe:Provenienz

Informationsbereich

Existenzzeitraum:1239 - 1781
Existenzzeitraum, Anm.:1239 resp. 1265 wurde die rheinische Franziskanerprovinz in die kölnische und die oberdeutsche aufgespalten. Das Archiv der oberdeutschen Provinz war von 1265 bis 1781 in Konstanz untergebracht. 1781 musste das Konstanzer Kloster mit den anderen vorderösterreichischen Klöstern gezwungenermassen aus der oberdeutschen Provinz austreten.
Das Provinzarchiv wurde daraufhin nach Überlingen verbracht. Nachdem 20 Jahre später infolge des Reichsdeputationshauptschlusses die meisten deutschen Klöster säkularisiert wurden, transferierte man die Reste des Archivs der oberdeutschen Minoritenprovinz von Überlingen nach Luzern. Ein kleiner Teil kam ins Kloster Schönau, das zusammen mit demjenigen in Würzburg die Säkularisation überlebt hatte. Der Luzerner Teil gelangte mit den anderen Franziskanerarchiven im Jahre 1838 ins Staatsarchiv.
Rechtsform:Körperschaft
Verwaltungsgeschichte / Biogr. Angaben:Die Entstehung des Archivs
In der Literatur zur Geschichte der oberdeutschen Minoritenprovinz wird immer wieder darauf hingewiesen, dass unter dem Provinzial Gabriel Meyer (1647-1650/1653-1656) das in den verschiedenen Klöstern liegende Urkundenmaterial in Konstanz zusammengetragen worden sei. Beim Provinzarchiv handle es sich deshalb um einen aus den einzelnen Klosterarchiven gesammelten Bestand. Ob ein eigentliches Archiv der Provinz - etwa in Strassburg - je existiert habe, sei zweifelhaft. Von der Sammeltätigkeit des Provinzials Gabriel Meyer berichtet bereits Konrad Eubel und später auch Meinrad Sehi, der Herausgeber der Chronik von Berard Müller. Dass es ein aus der Verwaltungstätigkeit des Provinzialates organisch gewachsenes Archiv gegeben hat, kann bei der Betrachtung des heute im Staatsarchiv Luzern liegenden Materials nicht bezweifelt werden. Da ist zunächst die überlieferte Korrespondenz der Provinziale zu erwähnen. Dutzende von eingehenden Missiven, als deren Absender einzelne Klöster (Guardiane), Städte, Bischöfe ua. zeichnen, sind erhalten geblieben. Daneben finden sich auch Konzepte und Kopien von ausgehenden Schreiben. Besonders zahlreich sind die Missiven in den Abteilungen Schwäbisch-Gmünd und Speyer. Im weitern war das Provinzarchiv der gegebene Ort, wo all die Papstbullen, die Bischofsurkunden und die kaiserlichen Privilegien, welche meist den ganzen Orden oder zumindest die oberdeutsche Provinz, jedoch nur ausnahmsweise ein einzelnes Kloster betreffen, sicher aufbewahrt werden konnten.
Aus dem dritten Viertel des 16. Jahrhunderts sind ein Verzeichnis über den Inhalt einer Archivtrucke mit zeitgenössischen Missiven aus Speyer und zwei Umschläge, in welche Missiven derselben Zeit aus Schwäbisch-Gmünd verpackt waren, erhalten geblieben. Alle drei sind von derselben Hand ge- respektive beschrieben. Dass Missiven von verschiedenen Städten und Klöstern an verschiedene Provinziale von ein und demselben zeitgenössischen Archivar verpackt und verzeichnet worden sind, ist ein weiterer Beweis für die Existenz eines echten Provinzarchivs.
Daneben war man im Provinzarchiv offenbar bemüht, eine Dokumentation über die einzelnen Klöster anzulegen. Zu diesem Zweck wurden, Originale gesammelt, so etwa die Urkunden zu den Klostergründungen in Liebfrauenberg bei Görsdorf, in Hermaringen und in Möggingen. In andern Fällen musste sich der Archivar mit Abschriften begnügen. Als Beispiele dafür seien die Abschriften der Gründungs Urkunde für das Franziskanerkloster Speyer und der Aufnahme der Mitglieder der vier Bettelorden in das Bürgerrecht von Speyer genannt. Der Dokumentation dienten auch Verzeichnisse über die wichtigsten Stücke in einzelnen Klosterarchiven sowie Auszüge aus Chroniken, Konventsprotokollen und sonstigen Archivalien; auch wurden Inventare über Mobiliar, Kirchenschatz, Paramente, Bibliotheken uam. eingefordert.
Eine Mittelstellung zwischen Archiv- und Dokumentationsgut nehmen die Prozessakten von Frauenklöstern, welche der oberdeutschen Minoritenprovinz unterstanden, ein. Es sind dies etwa die Akten zum Reformstreit im Kloster Bremgarten oder zum Streit zwischen dem Terziarinnenkloster Bächen und der Zisterzienserabtei Salem um Steuern und das Kollaturrecht der Kaplanei Bächen. In all diesen Streitfällen war der Provinzial zumindest im Hintergrund auch aktiv mitbeteiligt und musste sich somit laufend über den Stand der Dinge orientieren können.
[Fortsetzung siehe unten: Bemerkungen]
Bemerkung:[Fortsetzung von oben: Verwaltungsgeschichte]
Die Sammeltätigkeit im Provinzarchiv fand nicht nur unter Provinzial Gabriel Meyer statt. Sie muss bereits vor ihm eingesetzt haben und dauerte nach ihm weiter. Der Guardian des Klosters Werthenstein schickte z.B. am 24. Oktober 1751 einen Auszug aus dem Protokoll des Konvents an den Provinzarchivar Bernardin Müller nach Konstanz. Die Zürcher Urkunde von 1437 ist ein früher Zeuge der Sammeltätigkeit, sie kam spätestens nach der Aufhebung des Klosters ins Provinzarchiv.
Der Standort
Das Archiv der oberdeutschen Minoritenprovinz muss von den Anfängen der Provinz (1265) bis zur Ablösung der vorderösterreichischen Klöster von der oberdeutschen Provinz (1781) in Konstanz gelegen haben. Man darf vermuten, dass das Provinzarchiv an ein und demselben Ort verblieb und nicht den Provinzialen in die verschiedenen Residenzklöster folgte. In Konstanz wurde zwischen dem Provinzarchiv und dem Klosterarchiv klar unterschieden. Das beweist eine Dorsualnotiz aus der Zeit um 1700 auf dem Vidimus einer Papsturkunde, die lautet: 'In den provinz trog'.
Als das Franziskanerkloster Konstanz 1781 mit den übrigen vorderösterreichischen Klöstern aus der oberdeutschen Provinz austreten musste, wurde das Provinzarchiv nach Überlingen verlegt. Nach der Aufhebung der deutschen Klöster in den Jahren 1802 ff beschloss die Kapitelsversammlung der Schweizer Klöster im Herbst 1804 in Werthenstein, diejenigen Archivalien des Provinzarchivs, welche Schweizer Klöster betreffen, auszugliedern und in die Eidgenossenschaft zu transferieren. In der Folge wurde aber der grössere Teil des Archivs nach Luzern verbracht. Ein Rest verblieb in Überlingen. Nach dem Tod des Provinzials Tiberius Ehren schickte der letzte Guardian in Überlingen im Jahre 1807 den Teil des Archivs, der für die Führung der laufenden Geschäfte nötig war, an den Generalkommissär Donat Hotz ins Kloster Schönau, das zusammen mit demjenigen in Würzburg die Säkularisation überlebt hatte. Der Rest des Provinzarchivs in Überlingen wurde zusammen mit dem Provinzvermögen 1808 vom badischen Staat konfisziert und liegt heute verstreut im Generallandesarchiv in Karlsruhe. In Luzern wurden die Bestände, welche sich auf die noch existierenden Schweizer Klöster bezogen, ausgesondert und an diese verteilt. Der Rest blieb im Franziskanerkloster Luzern. Anlässlich der Aufhebung der Luzerner Klöster im Jahre 1838/39 gelangte das Provinzarchiv zusammen mit den Klosterarchiven von Luzern und Werthenstein in das Staatsarchiv.
Die Erschliessung
Archivverzeichnisse setzen erst im 16. Jahrhundert ein. Diese beziehen sich aber alle nur auf grössere oder kleinere Teilbestände. Ein Gesamtverzeichnis über das ganze Archiv zu einem bestimmten Zeitpunkt hat sich nicht erhalten. Vielleicht oder wahrscheinlich ist auch nie ein derartiges Inventar erstellt worden. Anhand der Dorsualnotizen auf den Urkunden kann man aber ersehen, dass bereits im späten 13. Jahrhundert versucht wurde, eine Ordnung in das Provinzarchiv zu bringen. Die ältesten Signaturen bestehen aus zwei Elementen, aus einem Buchstaben und einer Zahl. Für das erste Element wurden sowohl Klein- wie auch Grossbuchstaben verwendet, als Zahlen kommen nur die arabische Eins und Zwei vor. Derartige Signaturen findet man auf gut zwei Dutzend Urkunden (litterae pontificum) aus der Zeit zwischen 1232 und 1293. Dem ganzen System lag eine heute nicht mehr durchschaubare thematische Ordnung zugrunde. Die Bewilligungen zur Abhaltung von Gottesdiensten in Zeiten und an Orten, die mit einem Interdikt belegt waren, erhielten z.B. die Signatur M 2.
Ein weiteres Signaturensystem kann ins frühe 15. Jahrhundert datiert werden. Es handelt sich wiederum um eine Kombination von zwei Elementen. Diesmal sind es je zwei Grossbuchstaben, die sich durch doppelte Schäfte und Bogen auszeichnen. Vereinzelt steht auch nur ein Buchstabe. Auch hier ist die Idee, die hinter dem System stand, nicht mehr auszumachen. Die Rekonstruktion alter Archivordnungen wird zusätzlich dadurch erschwert, dass sehr viele alte Signaturen bis zur Unkenntlichkeit ausradiert worden sind.
Im 16. Jahrhundert schwoll der Aktenstrom, der ins Provinzarchiv floss, merklich an. Zur Zeit der Reformation begann sich die weltliche Obrigkeit vermehrt um die Klöster zu kümmern. In vielen Städten wurden die Franziskanerklöster aufgehoben, in Spitäler umgewandelt oder auf Geheiss des Rates einer gründlichen Reform unterzogen. Dies erzeugte eine rege Korrespondenz zwischen dem Provinzial einerseits und den verschiedenen Klöstern und Städten anderseits. Im Archiv wurden die Originale der eingehenden Schreiben sowie die Entwürfe oder Kopien der ausgehenden Missiven nach Klöstern geordnet aufbewahrt. Dabei wurden offenbar jeweils mehrere zusammengehörige Aktenstücke mit einem Umschlag versehen. Zwei derartige Aktenumschläge zu Missiven über das Kloster Schwäbisch-Gmünd sind erhalten geblieben. Im ersten lagen mindestens 17 Aktenstücke aus der Zeit von 1558 bis 1565, d.h. aus der Regierungszeit von Provinzial Ulrich Ludescher. Der damalige Provinzarchivar schrieb denn auch mit kräftiger Schrift P. Ludescher auf den Umschlag. Die Akten im zweiten Umschlag schliessen zeitlich an die im vorher genannten an und erstrecken sich über die Jahre 1565-1570. Sie stammen aus der Zeit von Provinzial Jodocus Schüssler. Die gleiche Hand wie oben schrieb wiederum den Namen des Provinzials auf den Umschlag. Auf beiden Aktenumschlägen stehen von demselben Archivar je eine kurze, summarische Inhaltsangabe über die inliegenden Akten und die Jahre, aus welchen sie datieren. Damit war die archivarische Arbeit im Provinzarchiv des 16. Jahrhunderts aber noch nicht abgeschlossen. Zu den einzelnen Aktenpaketen wurden detaillierte Verzeichnisse erstellt, in denen jedes Schreiben mit Adressat, Absender, Inhaltsangabe, Datum und Signatur verzeichnet wurde. Von demselben Archivar, der die oben beschriebenen Aktenumschläge angelegt hat, ist ein derartiges Verzeichnis zu Missiven aus dem Kloster Speyer über die Jahre 1546-1555 erhalten geblieben. Das Paket zu diesem Verzeichnis enthielt demnach die Korrespondenz von Provinzial Heinrich Stolleysen, die das Kloster Speyer betraf.
Diese Art, die Akten des Provinzialates zu archivieren und zu verzeichnen, muss während des ganzen 17. Jahrhunderts beibehalten worden sein. Auf die zwei oben erwähnten Aktenumschläge hat erst Berard Müller um 1700 wieder Bemerkungen und neue Signaturen geschrieben. Während also die Akten über anderthalb Jahrhunderte unverändert archiviert worden sind, hat man um die Mitte des 17. Jahrhunderts die Urkunden einer Neuordnung unterzogen. Dabei wurden die originalen Papsturkunden in chronologischer Reihenfolge durchnumeriert (1-69). Die vidimierten päpstlichen Privilegien wurden ebenfalls in chronologischer Reihenfolge fortlaufend nummeriert. Für die Reihenfolge war aber nicht das Datum des Vidimus, sondern das der inserierten Urkunde massgebend. Waren von einer Papsturkunde mehrere Vidimus vorhanden, so erhielten alle dieselbe Nummer. Diese wurde somit zur Faszikelnummer. Das zeigt sich deutlich bei den Bischofsurkunden. Dort liegen sämtliche Beichthörund Predigtbewilligungen der verschiedenen Bischöfe unter der Nummer 12, unter der man auch das Vidimus der Bulle 'Ad fructus uberes' von Papst Martin IV findet, in welcher der Ordensgeneral und die Provinziale bevollmächtigt werden,
Beicht- und Predigtpatres einzusetzen. Eigens nummeriert wurden auch die kaiserlichen Privilegien. Ein Archivverzeichnis zu dieser Neuinventarisierung des Provinzarchivs um die Mitte des 17. Jahrhunderts - vielleicht unter Provinzial Gabriel Meyer - hat sich nicht erhalten. Es muss deshalb einiges an dieser Archivordnung ungeklärt bleiben. Die jüngsten Urkunden, welche die eben beschriebene Nummerierung tragen, datieren aus den 1640er Jahren.
Etwa 50 Jahre später griff wieder ein Archivar erneuernd in die Ordnung des Provinzarchivs ein. Es war dies der Chronist Berard Müller. Im zweiten Teil seiner Chronik, die er im Jahre 1703 unter dem Titel 'Chronica de ortu et progressu almae provinciae Argentinensis ...' vollendet hat, werden in alphabetischer Reihenfolge die einzelnen Klöster der, Provinz behandelt. Quasi als Vorarbeit dazu muss er die Akten des Provinzarchivs neu aufgenommen und verzeichnet haben. Die Urkunden, d.h. die Privilegien von Päpsten, Kaisern, Bischöfen ua., welche den ganzen Orden, die Provinz oder zumindest Teile davon (etwa das Bistum Konstanz) betreffen, hat er in der alten Ordnung belassen. Zu den neugeordneten Akten erstellte er ein ausführliches Verzeichnis. Das oberste Ordnungsprinzip in Müllers System sind die einzelnen Klöster. Alles, was sich auf eine Ordensniederlassung bezog, wurde zusammengenommen. Innerhalb der einzelnen Klöster sind die Aktenstücke chronologisch geordnet und fortlaufend nummeriert. Die Klöster folgen sich in alphabetischer Ordnung. Gab es an einem Ort mehrere franziskanische Niederlassungen, so werden zuerst die Männerklöster des ersten Orden, dann die Klarissenklöster und zuletzt die Terziaren- respektive die Terziarinnenhäuser aufgeführt. Jede Urkunde, jedes Aktenstück oder jede Aktengruppe wird im Verzeichnis mit einem Regest, an dessen Spitze das Datum steht, nachgewiesen. Die Signaturen, d.h. die Nummern stehen auf den Seiten mit gerader Pagina am linken und auf denjenigen mit ungerader am rechten Rand. Die komplette Signatur bestand somit aus dem Namen des Klosters und der Nummer des betreffenden Aktenstückes oder der betreffenden Aktengruppe. Berard Müllers Verzeichnis enthält die Namen von 146 Klöstern, bei 34 stehen allerdings keine Eintragungen. Die jüngsten Stücke datieren aus dem Jahre 1703. Das ganze Inventar zählt 164 Seiten.
1804 gelangte ein Teil des Provinzarchivs von Überlingen nach Luzern und 1838/39 zusammen mit den Klosterarchiven von Luzern und Werthenstein ins Staatsarchiv. Hier wurden die Reste des Provinzarchivs sowie die Klosterarchive von Luzern und Werthenstein offenbar als ein geschlossener Archivfonds behandelt. Ein erstes Teilverzeichnis darüber, das sich aber vornehmlich auf die Urkunden bezog, erstellte um 1840 der damalige Kantonsbibliothekar und Archivar Ludwig Keller. In den Jahren 1857 bis 1863, unter Staatsarchivar Friedrich Bell, wurden die Klosterarchive neu geordnet und deren Pergamenturkunden mit Regesten erschlossen. Die Akten blieben unverzeichnet. Die Bücher, Urbare, Rechnungen etc. wurden im ganzen Archiv durchwegs von den Urkunden und Akten getrennt und gesondert behandelt.
Bell oder bereits seine Vorgänger haben das ganze Archivmaterial, das aus den Franziskanerklöstern ins Staatsarchiv gekommen war, in neun Faszikel unterteilt. Die ersten sieben beinhalteten die Urkunden und Akten, die zum weitaus grössten Teil aus dem Provinzarchiv stammten: 1 - 3: Litterae pontificum, 4: Litterae episcopa-les, 5: Litterae protectorum, indulta, 6: Privilegia imperatorum und 7: Documenta variorum conventuum. Im Faszikel 7 lagen die Akten zu den Provinzkapiteln sowie die Urkunden und mit grosser Wahrscheinlichkeit auch die Akten, die sich auf einzelne Klöster der Provinz mit Ausnahme von Luzern und Werthenstein bezogen, d.h. der Restbestand des von Berard Müller um 1700 verzeichneten Materials, der 1804 von Überlingen nach Luzern gekommen war. Die Faszikel 8 und 9 enthielten die Archivalien der ehemaligen Klosterarchive von Luzern und Werthenstein. Wie weit man im 19. Jahrhundert Urkunden aus den Klosterarchiven auch in die ersten fünf Faszikel legte und somit die Provenienzen vermischte, ist nicht mit Sicherheit auszumachen.
Einige Jahre später muss die Bell'sche Ordnung abgeändert worden sein. Eine Übersicht über die Faszikeleinteilungen in den Klosterarchiven von der Hand des jungen Theodor von Liebenau weist für das franziskanische Material bereits 14 Faszikel auf.
Die alten Faszikel 8 und 9 wurden aufgegliedert. Den Schlusspunkt in der Um- und Neuorganisierung der franziskanischen Klosterarchive, die ob des Verlustes der meisten alten Repertorien nicht mehr ganz zu durchschauen ist, bildet das Jahr 1944. Damals wurden sämtliche Klosterarchive aus den Faszikeln in Schachteln überführt. Jede Urkunde und mit wenigen Ausnahmen jedes Aktenstück erhielt einen eigenen Umschlag und eine eigene Signatur. Diese sind heute noch gültig. Die erste Zahl bezeichnet die Schachtel und die zweite das Mäppchen, worin die betreffende Urkunde oder das betreffende Aktenstück liegt.
Die 1944 abgeschlossene Neuordnung besteht aus drei Hauptgruppen: A Franziskanerkloster Luzern, B Franziskanerkloster Werthenstein und C Oberdeutsche Minoritenprovinz. Jede dieser drei Hauptgruppen ist wiederum in Untergruppen unterteilt. Die ersten fünf Abteilungen von A sind identisch mit den ersten sieben Faszikel der Bell'schen Ordnung, wobei Faszikel 1 bis 3 zur ersten Untergruppe zusammengezogen worden sind. Sie tragen auch dieselben Titel. Aus dem Faszikel 7 wurde alles, was sich auf ein bestimmtes nichtluzernisches Kloster bezieht, ausgesondert und zur Hauptgruppe C vereint. Hier bildet jedes Kloster eine Untergruppe. Offenbar war man bestrebt, die drei Provenienzen wieder voneinander zu trennen und klar zu unterscheiden. Dies ist jedoch nicht gelungen. Die Hauptgruppe A, welche laut ihrem Titel das Archiv des Luzerner Franziskanerklosters darstellen soll, enthält in ihren ersten fünf Untergruppen sozusagen ausschliesslich Urkunden aus dem Provinzarchiv. Auch in der Hauptgruppe B liegt Material aus dem Provinzarchiv. Man schuf dafür die Untergruppe 'Documenta variorum conventuum et provinciae Germaniae superioris'.

Vgl. Das Archiv der oberdeutschen Minoritenprovinz im Staatsarchiv Luzern, bearbeitet von Anton Gössi, Luzern 1979 ( = LHV Archivinventare 2).
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:siehe auch:
KF: Franziskanerkloster in der Au in Luzern und Oberdeutsche Minoritenprovinz: siehe "Staatsarchiv Luzern > Klosterarchive" (Gruppe)
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:siehe Zugangsbestimmungen bei Akzession
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://query-staatsarchiv.lu.ch/detail.aspx?ID=736060
 
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