ZG Kauf- und Gültenprotokolle (Hypothekarprotokolle), 1550-2000 (ca.) (Akzession)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:ZG
Signatur-Bereich:ZG 1 - ZG 1/185
Titel:Kauf- und Gültenprotokolle (Hypothekarprotokolle)
Entstehungszeitraum:1550 - ca. 2000
Stufe:Akzession

Angaben zum Umfang

Laufmeter:60,00

Angaben zum Kontext

Erwerbsart:Ablieferung
Eingangsdatum:01.01.1976

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Kauf- und Gültenprotokolle (Hypothekarprotokolle) aus folgenden Kreisen: Landvogtei Willisau (Stadtgericht) 1629-1798, Gericht Altbüron 1676-1978, Gericht Altishofen 1708-1807, Twing Bodenberg 1769-1798, Twing Brisecken 1771-1801, Twing Buchs 1703-1813, Gericht Dagmersellen 1666-1807, Gericht Ebersecken 1768-1798, Gericht Ettiswil 1734-1802, Gericht Fischbach 1769-1801, Twing Gettnau 1768-1797, Gericht Grossdietwil 1710-1803, Twing Hilferdingen 1771-1802, Gericht Langnau 1667-1807, Gericht Luthern 1768-1801, Twing Nebikon 1772-1809, Gericht Pfaffnau 1770-1818, Gericht Reiden 1700-1831 (nur Gülten), Gericht Schötz 1771-1809, Gericht Uffikon 1725-1814, Gericht Ufhusen 1768-1800, Gericht Wikon 1733-1832, Gericht Zell 1773-1798; Jahrgänge der Protokolle nach Gemeinden oder Gerichtsbezirken: Alberswil 1799-1811, Altbüron 1803-1814, Gemeindegericht Altishofen 1803-1814, Bezirksgericht Altishofen 1814-1831, Buchs 1801-1814, Dagmersellen 1800-1814, Ebersecken 1801-1814, Munizipalität und Gemeindegericht Ettiswil 1799-1814, Fischbach 1801-1814, Gettnau 1799-1812, Gemeindegericht Grossdietwil 1804-1814, Hergiswil 1799-1814, Langnau 1807-1832, Luthern 1804-1832, Menznau 1814-1824, Ohmstal 1799-1812, Pfaffnau 1818-1837, Reiden 1813-1845 (nur Gülten), Roggliswil 1800-1838, Schötz 1806-1814, Uffikon 1810, Ufhusen 1826-1831, Distriktsgericht Willisau 1801-1802, Willisau-Land und -Stadt 1799-1814, Bezirksgericht Willisau 1814-1832, Munizipalität und Gemeindegericht Zell 1798-1814, Bezirksgericht Zell 1814-1834; Jahrgänge der Protokolle nach Gemeinden: Alberswil 1832-1960, Altbüron 1825-1849/1890, Altishofen 1831-1983, Buchs 1832-1962, Dagmersellen 1831-1994, Ebersecken 1832-1942, Egolzwil 1832-1965, Ettiswil 1830-1959, Fischbach 1826-1951, Gettnau 1832-1998, Grossdietwil 1826-1946, Hergiswil 1831-1991, Kottwil 1832-1999, Langnau 1832-1901, Luthern 1832-2000, Menznau 1831-1965, Nebikon 1832-1969, Ohmstal 1832-1943, Pfaffnau 1831-1869/1902, Reiden 1832-1896 (nur Gülten), Richenthal 1843-1941, Roggliswil 1832-1984, Schötz 1831-1972, Uffikon 1831-1979, Ufhusen 1832-1967, Wauwil 1832-1970, Wikon 1832-1995, Willisau-Land 1829-1984, Willisau-Stadt 1829-1958, Zell 1833-1976

Angaben zur Benutzung

Zugangsbestimmungen:Es gelten die allgemeinen Zugangsbestimmungen des Staatsarchivs. Einsichtsbewilligungen in Archivalien, die noch einer Schutzfrist unterliegen, erteilt das Staatsarchiv.
Findhilfsmittel:REP 65/2 (Grundbuchwesen: Protokolle)

Weitere Bemerkungen

Bemerkung:Das vorliegende Verzeichnis präsentiert die rund 1150 erhaltenen Hypothekarprotokolle (d. h. Kaufs- und Gültenprotokolle) aus dem Amt Willisau aus der Zeit von 1629 bis zur Gegenwart (ZG 1-32) sowie knapp 100 Kontrollbände zum Hypothekarwesen (ZG 33-36). Die im Staatsarchiv befindlichen Belege zum Hypothekarwesen (Originalverträge etc.) von 1912 bis 1994 sind in den Beständen Z 1, Z 3 und Z 6 zu suchen.

Die Hypothekarprotokolle gelangten in mehreren Schüben ins Staatsarchiv: Der grösste Teil wurde bereits im Sommer 1976 aus den Hypothekarkanzleien (Kreise Altishofen, Reiden-Pfaffnau, Zell und Willisau) abgeliefert. Damals wurden die Hypothekarkreise Altishofen, Reiden-Pfaffnau und Zell aufgelöst und die Hypothekarkanzlei Willisau wurde für sämtliche Gemeinden im Amt Willisau zuständig, die das Grundbuch noch nicht eingeführt hatten. Ein zweiter grosser Schub folgte im März 1991, als auch die Hypothekarkanzlei Willisau einging und die ihr noch verbliebenen Aufgaben an das Grundbuchamt Willisau abtrat. Von dort wurden 1997 die restlichen Hypothekarprotokolle für die Gemeinden Dagmersellen, Hergiswil und Wikon, in denen das Grundbuch in der Zwischenzeit ebenfalls eingeführt worden war, abgeliefert. Bis und mit Frühjahr 2005 gelangten sämtliche Bände aus dem Grundbuchamt Willisau ins Staatsarchiv, als letzte diejenigen zur Gemeinde Reiden.

Die ältesten erhaltenen Hypothekarprotokolle sind die 1629 einsetzenden, allerdings ziemlich summarischen Fertigungsprotokolle für die gesamte Landvogtei Willisau (ZG 1/60-62). Separate Hypothekarprotokolle für einzelne Örtlichkeiten, insbesondere für solche, die über ein eigenes Gericht verfügten, setzen frühestens um 1670 ein. Um 1770 folgt eine weitere Welle, darunter auch in Ortschaften, die gar kein eigenes Gericht besassen. Diese Bände enthalten z. T. Abschriften aus dem Hypothekarprotokoll von Willisau (ZG 1/63-64), in der Regel sind sie jedoch von einem Geschworenen oder Kopienschreiber am betreffenden Ort verfasst. - Die Hypothekarprotokolle vor 1800 sind z. T. unleserlich und nicht sehr systematisch geführt; dafür enthalten sie gelegentlich Zusatzinformationen verwaltungsgeschichtlicher (z.B. Twingsbesatzungen) oder chronikalischer Art.

Die geografische Umschreibung des Amtes Willisau änderte sich vom Ancien Régime bis zur Gegenwart nur geringfügig. In der Helvetik (1798-1803) wurde die alte Landvogtei Willisau in zwei Distrikte (Willisau und Altishofen) geteilt, wobei der Distrikt Willisau auch Grosswangen umfasste. In der Mediation (1803-1814) wurden die modernen Ämter und die Gemeindegerichte geschaffen; das Amt Willisau umfasste die neun Gemeindegerichtsbezirke Willisau, Hergiswil, Luthern, Zell, Grossdietwil, Pfaffnau, Reiden, Altishofen und Ettiswil. Der Gemeindegerichtsbezirk Dagmersellen (mit Uffikon und Buchs) gehörte dagegen von 1803 bis 1814 zum Amt Sursee. 1814 wurden die Gemeindegerichte durch die grösseren Bezirksgerichte ersetzt; das Amt Willisau gliederte sich nun in die vier Gerichtsbezirke Willisau, Zell, Reiden(-Pfaffnau) und Altishofen. 1831 wurde schliesslich noch die Gemeinde Menznau dem Amt (und Gerichtsbezirk) Willisau zugeteilt. - Die Gerichtsbezirke existierten nach der Aufhebung der Bezirksgerichte (1913) noch bis 1976 als Hypothekarkreise weiter.
Aktenproduzierende Behörde waren ab 1799 die Munizipalitäten, deren es in den Distrikten Altishofen und Willisau zusammen rund 30 gab. 1803 wurden die Gemeindegerichte zuständig, 1814 die Bezirksgerichte und 1913 die Hypothekarkanzleien. Diese wurden in ihren Aufgaben ab 1941 sukzessive durch das Grundbuchamt Willisau abgelöst. In jenem Jahr hatten nämlich die ersten beiden Gemeinden im Amt Willisau das eidgenössische Grundbuch eingeführt. Seit 1991 besorgt das Grundbuchamt neben dem Grundbuch auch die Hypothekarprotokolle für jene Gemeinden, die das Grundbuch noch nicht vollständig eingeführt haben (gegenwärtig sind das noch 6 der 30 Gemeinden: Altbüron, Kottwil, Langnau, Luthern, Pfaffnau und Reiden). - Ab 1831 wurden die Hypothekarprotokolle doppelt geführt, nämlich auf der Gemeinde- und auf der Gerichtskanzlei, wobei die grundbuchliche Wirkung der Eintragung ins gerichtliche Protokoll zukam. Die Sicherstellung der Identität beider Ausgaben bedingte komplizierte Abläufe. Diese wurden 1964 vereinfacht, indem man fortan die gemeinderätlichen Protokolle auf eine stichwortartige Wiedergabe beschränkte und die Fertigung abschaffte. (Die Fertigung war ein Solennitätsakt, mit dem der Richter, und nach 1831 der Gemeinderat, in einer Verhandlung unter Gegenwart der Parteien anhand des vorgelegten Kaufbriefes erklärte, dass das Eigentum vom Verkäufer an den Käufer übergehe.)

Bei der Gliederung des Verzeichnisses ergaben sich einige Schwierigkeiten, die hauptsächlich darauf zurückzuführen sind, dass die politischen und verwaltungsmässigen Zäsuren von 1798, 1803 und 1814 nicht überall durchgehend zur Anlegung von neuen Protokollbänden führten. Meist wurden einfach bestehende alte Bände übernommen und weitergeführt, auch wenn sich die geografische Zuständigkeit einer Behörde geändert hatte. Zwar wurden die Bände von den Gerichtsbehörden geführt, aber ob ein bestimmter Band für eine einzelne Gemeinde, für mehrere Gemeinden zusammen oder für den gesamten Gerichtskreis angelegt wurde, blieb bis 1964 dem Gutdünken der einzelnen Gerichtsbehörden überlassen. Zwar wurden 1831 für die meisten Gemeinden separate Protokollserien eröffnet, doch auch damals wurden in Einzelfällen ältere Bände weitergeführt oder mehrere Gemeinden in einem Band zusammengefasst.
Diese Schwierigkeiten versuchte man 1976 bei der ersten Ausgabe dieses Verzeichnisses zu meistern, indem man strikte auf das Anfangsjahr eines Bandes achtete und diesen dann in einem der ersten vier Teile (Die Zeit vor 1798 - Gemeinden 1798-1831 - Gemeindegerichte 1803-1814 - Bezirksgerichte 1814-1831) aufführte. Durch diese Präsentation wurde jedoch die kontinuierliche Verfolgung einer bestimmten territorialen Einheit, trotz des detaillierten Registers, erschwert. Man entschloss sich deshalb, die Teile 2-4 unter dem Titel Munizipalitäten/Gemeindegerichte/Bezirksgerichte zusammenzufassen und Protokolle, die mehrere Zeiträume umfassen, mehrmals aufzuführen. Dieses Vorgehen erleichtert auch die Feststellung von fehlenden Bänden in der betreffenden Zeit, führt aber im Gegenzug zu Diskontinuitäten in der Signaturenreihenfolge, da man selbstverständlich keine Umsignierungen vornehmen wollte. Wer eine strikte Auflistung gemäss Signaturenreihenfolge benötigt, sei deshalb auf die Konkordanz zu Anfang des betreffenden Abschnitts (S. 7) verwiesen.


Februar 1999 / August 2005 Max Huber
Literatur/Quellen:
Philipp Anton v. Segesser: Rechtsgeschichte der Stadt und Republik Luzern, Bd. 4, 60ff.
Raphael Reinhard: Das Landvogteiamt zu Willisau (in: Heimatkunde des Wiggertals 3), 26
Fritz Glauser/Jean-Jacques Siegrist: Die Luzerner Pfarreien und Landvogteien (=LHV 7), 105ff.
Heidy Bossard-Borner: Im Bann der Revolution (=LHV 34), Karten 3, 4 und 14
AKT 22/23 C, Einteilung der Distrikte und Munizipalitäten des Kantons Luzern
Botschaft zum Entwurf eines Gesetzes über die Abänderung des Gesetzes betr. die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches v. 26. 6. 1963 (Protokoll der Grossratsverhandlungen 1963, 182ff.)
Verordnung über die grundbuchlichen Verrichtungen unter dem Protokollsystem, v. 4. 2. 1964 (V 16, 793ff.)
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.2050
Erforderliche Bewilligung:siehe Zugangsbestimmungen bei Akzession
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://query-staatsarchiv.lu.ch/detail.aspx?ID=368763
 
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