Angaben zur Identifikation |
Signatur: | ZE |
Signatur-Bereich: | ZE 1 - ZE 1/114 |
Titel: | Kauf- und Gültenprotokolle (Hypothekarprotokolle) |
Entstehungszeitraum: | 1692 - 1954 |
Stufe: | Akzession |
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Angaben zum Umfang |
Laufmeter: | 30,00 |
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Angaben zum Kontext |
Erwerbsart: | Ablieferung |
Eingangsdatum: | 01.01.1976 |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Inhalt: | Kauf- und Gültenprotokolle (Hypothekarprotokolle) aus folgenden Kreisen: Amt Weggis 1692-1804, mit Marchenbuch 1727-1911; Ortschaft Greppen 1768-1830; Amt und Munizipalität Horw 1700-1803; Amt und Gemeindegericht Kriens 1803-1814; Gemeindegericht Malters (für Brunau) 1800-1815; Gemeindegericht Udligenswil 1803-1814; Gemeindegericht Weggis 1804-1814; Bezirksgericht Habsburg 1814-1861; Bezirksgericht Kriens-Malters 1814-1889; Bezirksgericht Weggis 1814-1835. Kauf- und Gültenprotokolle (Hypothekarprotokolle), nach Gemeinden: Adligenswil 1862-1934, Buchrain 1862-1933, Dierikon 1862-1937, Ebikon 1862-1937, Gisikon 1862-1933, Greppen 1834-1934, Honau 1862-1934, Horw 1889-1938, Kriens 1889-1954, Littau 1889-1938, Malters 1889-1937, Meggen 1862-1934, Meierskappel 1862-1935, Root 1862-1934, Schwarzenberg 1889-1937, Udligenswil 1862-1934, Vitznau 1834-1937, Weggis 1836-1938. Hypothekarkontrollen Amt Luzern 1805-1954 |
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Angaben zur Benutzung |
Zugangsbestimmungen: | Es gelten die allgemeinen Zugangsbestimmungen des Staatsarchivs. Einsichtsbewilligungen in Archivalien, die noch einer Schutzfrist unterliegen, erteilt das Staatsarchiv. |
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Angaben zu verwandtem Material |
Verwandtes Material: | Hypothekarprotokolle Buchrain 1742-1803: PA 176/1-16. |
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Weitere Bemerkungen |
Bemerkung: | Das vorliegende Verzeichnis präsentiert die etwas über 400 erhaltenen Hypothekarprotokolle (d. h. Kauf- und Gültenprotokolle) aus dem Amt Luzern (ZE 1-19) sowie die Kontrollbände zum Hypothekarwesen (ZE 20). Nicht enthalten sind in diesem Bestand die Protokolle aus dem Gebiet der Stadt Luzern; diese befinden sich grösstenteils unter der Signatur B3.43 im Luzerner Stadtarchiv. Im Vergleich zu andern Ämtern ist die Anzahl der Hypothekarprotokolle bescheiden; dies liegt einerseits daran, dass die hier verzeichneten Protokolle mit wenigen Ausnahmen erst spät, nämlich im Jahre 1803, einsetzen. Vor allem erklärt es sich jedoch aus der Tatsache, dass in den Gemeinden des Amtes Luzern das Eidgenössische Grundbuch sehr früh eingeführt wurde, nämlich zwischen 1933 (Gemeinden Buchrain, Adligenswil und Gisikon) und 1954 (Gemeinde Kriens). Diese Jahre, in denen jeweils das nach Parzellennummern strukturierte Grundbuch an Stelle der chronologisch geführten Hypothekarprotokolle trat, bilden somit den zeitlichen Schlusspunkt des hier präsentierten Bestandes. Im Unterschied etwa zum Amt Hochdorf sind die - als Folge der frühen Einführung des Grundbuches - als verschollen geglaubten Belege zum Hypothekarwesen 2006 zum Teil wieder zum Vorschein gekommen.
Der hier verzeichnete Bestand gelangte im Sommer 1976 aus dem Grundbuchamt Luzern-Land ins Staatsarchiv. Aktenproduzent war jedoch nicht dieses erst seit 1933 existierende Grundbuchamt, sondern es waren dies vor allem dessen Vorgängerinstitutionen: Von 1803 bis 1814 die Gemeindegerichte Malters, Kriens, Udligenswil und Weggis, danach die Bezirksgerichte (1814-1913) resp. Hypothekarkanzleien Habsburg (1913-1938), Kriens/Malters (1913-1954) und Weggis (1913-1938). Diese Institutionen führten die Protokolle entweder gemeinsam für den gesamten Gerichtskreis oder für jede Gemeinde einzeln.
Das Amt Luzern entstand wie die übrigen luzernischen Ämter 1803. Sein Umfang veränderte sich seither nur geringfügig, indem 1814 das Gebiet der beiden Gemeinden Buchrain und Dierikon aus dem Amt Hochdorf dazukam. Im Gegensatz zu den Ämtern Entlebuch und Willisau, die sich kaum von den entsprechenden Landvogteien des Ancien Régimes unterschieden, handelt es sich beim Amt Luzern um eine territoriale Neuschöpfung von 1798/1803, in der verschiedene Herrschaftskomplexe kombiniert wurden: Neben der Stadt Luzern die ehemaligen Vogteien Malters/Littau, Kriens/Horw, Ebikon, Habsburg und Weggis. Zum Habsburgeramt hatte auch Greppen gezählt; Buchrain und Dierikon hatten dagegen zur grossen Landvogtei Rothenburg gehört. In der Helvetik (1798-1803) wurde der Distrikt Luzern gebildet, der ziemlich genau dem heutigen Amt entsprach; die einzigen Ausnahmen bildeten die auch zum Distrikt Luzern zählende Munizipalitätsgemeinde Emmen (Teil der heutigen Gemeinde Emmen, Amt Hochdorf) und die Munizipalitätsgemeinde Brunau (Teil der heutigen Gemeinde Malters), die zum Distrikt Ruswil gehörte.
Die in diesem Bestand verzeichneten Protokolle reichen nur für die Vogtei Weggis, wo sie 1692 einsetzen, und für die Ortschaft Greppen vor das Jahr 1803 zurück. Die Hypothekarprotokolle der übrigen Gebiete, soweit noch vorhanden, befinden sich entweder in anderen Beständen des Staatsarchivs (Buchrain 1742-1803: PA 176/1-16) oder in kommunalen Archiven. In den entsprechenden Gemeindearchiven finden sich beispielsweise Gülten- und Kaufsprotokolle von Kriens ab 1737 und Malters ab 1683. Hingewiesen sei hier weiter auf die bei den Historischen Beständen des Staatsarchivs liegenden Hypothekarprotokolle des ehemaligen Gerichtes Meierskappel (mit Gisikon und Honau) ab 1709 (COD 4120-4125), auf die Gültenprotokolle des Stadtgerichts Luzern 1580-1747 für das gesamte Gebiet des Standes Luzern (COD 3895-3985) und auf das Kaufprotokoll 1596-1621, das Güter im Umkreis der Stadt Luzern betrifft. |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.2004 |
Erforderliche Bewilligung: | siehe Zugangsbestimmungen bei Akzession |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://query-staatsarchiv.lu.ch/detail.aspx?ID=368496 |
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