Angaben zur Identifikation |
Signatur: | A 1178 |
Signatur-Bereich: | A 1178/1 - A 1178/459 |
Titel: | Wirtschaftliche Sozialhilfe, Einzelfallakten (Initialen A-G-Z) |
Entstehungszeitraum: | 1957 - 1992 |
Stufe: | Akzession |
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Angaben zum Umfang |
Laufmeter: | 2,20 |
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Angaben zum Kontext |
Erwerbsart: | Ablieferung |
Eingangsdatum: | 18.08.1995 |
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Angaben zur Benutzung |
Zugangsbestimmungen: | Es gelten die allgemeinen Zugangsbestimmungen des Staatsarchivs. Einsichtsbewilligungen in Archivalien, die noch einer Schutzfrist unterliegen, erteilt das Staatsarchiv. |
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Weitere Bemerkungen |
Bemerkung: | Die rechtliche Grundlage für die hier verzeichneten Unterstützungsakten bildeten einerseits das kantonale Armengesetz von 1935, das 1991 durch das Sozialhilfegesetz vom 24. 10. 1989 abgelöst wurde, anderseits das interkantonale Konkordat über die wohnörtliche Unterstützung (Mitgliedschaft des Kantons Luzern seit 1921), welches 1979 durch das Bundesgesetz über die Zuständigkeit für die Unterstützung Bedürftiger [ZUG] ersetzt wurde. Aktenproduzierende Behörde war bis 1971 das Departement des Gemeindewesens, 1971-1988 das Fürsorgedepartement (aufgeteilt in eine Fürsorge- und eine Rückerstattungsabteilung) und seit 1989 das kantonale Sozialamt.
Es handelt sich um Dossiers, die 1995 aus der Ablage des kantonalen Sozialamtes ausgesondert wurden, weil bei ihnen seit längerer Zeit (mindestens 3 Jahre) kein Aktenvorgang mehr festzustellen war. Die Dossiers waren ursprünglich in drei Kategorien (Kantonsbürger, ausserkantonale Schweizerbürger, Ausländer) gegliedert, weil die Kosten- und Kostenersatzpflicht der involvierten Gemeinwesen (Gemeinden, Kanton, andere Kantone, andere Staaten) unterschiedlich geregelt war. Beim Transport, der vom Sozialamt organisiert und von der Caritas durchgeführt wurde, gerieten die Akten durcheinander. Das Sozialamt vertrat damals die Meinung, dass ohnehin alle Unterstützungsakten zu vernichten seien.
Wie in anderen Bereichen zeigt es sich, dass die älteren Dossiers in der Regel vielfältiger und aussagekräftiger sind. Die Dossiers reichten jedoch, im Gegensatz zu den früher abgelieferten Unterstützungsakten, nur in wenigen Fällen in die 50er Jahre zurück. Da eine integrale Übernahme der Dossiers nicht in Frage kam, entschloss man sich, ein Sample zu bilden. Als effizienteste Lösung erschien eine Buchstabenauswahl, wobei die vom Staatsarchiv in ähnlichen Fällen schon praktizierte Auswahl der Initialen A, G und Z angewandt wurde. Dadurch wurde der ursprüngliche Umfang von 20 Laufmetern um ca. 90 % reduziert.
Die gleichzeitig abgelieferten Unterstützungsakten für Flüchtlinge bzw. Asylbewerber wurden 1997 unter der Signatur A 1086 erschlossen. |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.2092 |
Erforderliche Bewilligung: | siehe Zugangsbestimmungen bei Akzession |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://query-staatsarchiv.lu.ch/detail.aspx?ID=283075 |
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