Identifikationsbereich |
Titel: | Kantonsärztliche Dienste (1924-2011) |
Verwandte Körp./Familien/Personen: | Nachfolger: Dienststelle Gesundheit |
Stufe: | Provenienz |
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Informationsbereich |
Existenzzeitraum: | 1924 - 2011 |
Tätigkeitsbereich: | Eidgenössisch geregelt sind die Bereiche übertragbare Krankheiten (Epidemiengesetz), Betäubungsmittelwesen und ausserkantonale Hospitalisationen. Kantonal geregelt: Beaufsichtigung des öffentlichen Gesundheitswesens, Betreuung der Schul- und Amtsärzte sowie Prävention und Gesundheitsförderung. Die Kantonsärztin berät die Regierung in medizinischen Belangen, hat Einsitz im Sanitätsrat und in den Aufsichtskommissionen der Spitäler und Kliniken. Sie erteilt Kostengutsprachen für ausserkantonale Hospitalisationen nach Art. 41.3 KVG. Zudem unterstehen ihr die kantonale Stelle für Gesundheitsförderung sowie die kantonale Beauftragte für Suchtfragen (Website Dienststelle, Januar 2010). |
Verwaltungsgeschichte / Biogr. Angaben: | 1923 Schaffung der Stelle des Kantonsarztes. Dieser übernimmt das Sekretariat des Sanitätsrates (Sanitätskanzlei); unterstellt: Amtsärzte (Verordnungen des Regierungsrates und des Obergerichts 10, 24) Ab ca. 1980 Kantonsärztlicher Dienst; die Bezeichnung Kantonsarzt für die gesamte Dienststelle wird aber noch längere Zeit verwendet. Angegliedert: Amtsärzte, Stelle für Gesundheitsförderung (seit 1985, Staatsverwaltungsbericht 1984/85, 183), Spitex-Beratungsdienst (1991-1999, Staatsverwaltungsbericht 1990/91, 98), Beauftragte für Suchtfragen (seit Oktober 2001). Der Kantonsärztliche Dienst führt auch das Sekretariat des Sanitätsrats und des Kantonszahnarztes. 2008 Kantonsärzliche Dienste. 1.3.2008 Wechsel des Koordinierten Sanitätsdienstes zum Kantonsapotheker. 2011 Fusion mit dem Kantonsapotheker zur Dienststelle Gesundheit (in Kraft seit 1.2.2011) Dep.: Militär- und Polizeidepartement (bis 1959). Gemeinde- und Sanitätsdepartement (1959-1971). Sanitätsdepartement (1971-1991). Gesundheitsdepartement (1991-1995). Gesundheits- und Sozialdepartement (1995-2011). |
Verwandtes Material: | Aus dieser Provenienz befinden sich in der Bibliothek des Staatsarchivs folgende Druckschriften: |
| Info Gesundheit / [Hrsg.]: Kantonsärztliche Dienste Luzern, Fachstelle Gesundheitsförderung. - Luzern : Kantonsärztliche Dienste Luzern, Fachstelle Gesundheitsförderung J.a 173 |
Bemerkung: | Die Stelle des Kantonsarztes diente ursprünglich v. a. zur Koordination der im Bereich der Humanmedizin nebenamtlich tätigen Gremien und Experten. Diese waren wesentlich älter; der Sanitätsrat (im 19. Jh. vorübergehend aufgeteilt in Sanitätskollegium und Sanitätskommission) ist bereits 1713 nachweisbar. 1819 wurde eine Instruktion für Bezirksärzte und Bezirkswundärzte erlassen. Diese waren als verlängerter Arm des Sanitätskommission gedacht. Das Gesetz über die Gesundheitspolizei vom 3. Dezember 1844 (in Kraft ab 1845) brachte dann die Bezeichnung Amtsärzte. Diese waren die lokalen Vollziehungsbeamten des Sanitätskollegiums. In Zusammenarbeit mit den polizeilichen Behörden (Amtsstatthalter) hatten sie v. a. bei der Feststellung von zweifelhaften Todesfällen mitzuwirken (vgl. Eschle, Geschichte der Ärztegesellschaft, S. 39, 43). Ursprünglich gab es für jedes der 5 Ämter je einen Amtsarzt, im 20. Jh. kamen Stellvertreter hinzu und das Amt Luzern wurde in Stadt und Land aufgeteilt. Das Gesundheitsgesetz vom 13.09.2005 hält fest (§ 11): "Für jedes Amt ist die erforderliche Anzahl Amtsärztinnen und -ärzte zu wählen. Sie vertreten sich gegenseitig." |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | siehe auch: Schirmbildabteilung (1945-1993) (Provenienz)
siehe auch: Dienststelle Gesundheit und Sport (Provenienz)
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Benutzung |
Erforderliche Bewilligung: | siehe Zugangsbestimmungen bei Akzession |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://query-staatsarchiv.lu.ch/detail.aspx?ID=244990 |
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