A 1059 Stipendien: Statistiken, Reglemente, Korrespondenzen; Entscheide 1970-1991; Einzelfalldossiers (ca. 1990-1995 saldierte Studiendarlehen), 1889-1997 (Akzession)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:A 1059
Signatur-Bereich:A 1059/1 - A 1059/512
Titel:Stipendien: Statistiken, Reglemente, Korrespondenzen; Entscheide 1970-1991; Einzelfalldossiers (ca. 1990-1995 saldierte Studiendarlehen)
Entstehungszeitraum:1889 - 1997
Stufe:Akzession

Angaben zum Umfang

Laufmeter:3,10

Angaben zum Kontext

Bestandesgeschichte:Die Ablieferung erfolgte aufgrund der "Archivräumung" der Stipendienstelle an der Zentralstrasse im Zusammenhang mit dem Umzug des EKD an die Bahnhofstrasse. Die Entscheide (zuerst des Regierungsrates, später der Stipendienkommission) waren bis 1970 zurück vorhanden. Dagegen wurden in Abstimmung mit einer Weisung der Finanzkontrolle von 1989, die eine lückenlose Aufbewahrung nur bei den Entscheiden verlangte, die Einzelfalldossiers sowie Bankbelege und Zahlungsanweisungen nach Ablauf einer 10jährigen Aufbewahrungsfrist fortlaufend vernichtet. Die noch vorhandenen, abgelieferten Einzelfalldossiers betrafen Fälle mit Studiendarlehen, die in den letzten Jahren vor Frühjahr 1996 saldiert (d. h. in der Regel restlos zurückbezahlt) worden waren.
Erwerbsart:Ablieferung
Eingangsdatum:01.04.1996

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:- Beschlüsse und Entscheide des Regierungsrates, 1970-1975: A 1059/1-28
- Beschlüsse und Entscheide des Regierungsrates und der Stipendienkommission, 1976-1991: A 1059/29-119
- Berichte zuhanden des Regierungsrates über Stipendien und Studiendarlehen: A 1059/120-123
- Diverses (v. a. Koordination mit Gemeindestipendien): A 1059/124-138
- Einzelfalldossiers (v.a. 1993-1995 saldierte Studiendarlehen): A 1059/139-512
Bewertung und Kassation:Die noch vorhandenen abgeschlossenen Einzelfalldossiers wurden vollständig archiviert. Zahlungsanweisungen und Bankbelege wurden als nicht archivwürdig eingestuft. Sie erhielten die Signatur Q 19 und wurden im Jahre 2005 vernichtet.
Ordnung und Klassifikation:Die Einzelfalldossiers sind mit Buchstaben und Zahlen versehen. Die Zahlen entsprachen dem Abrechnungsformular des Bundesamts für Bildung und Wissenschaft. 1989 änderte sich die Bedeutung der Zahlen!

Zuteilung der Rubriken (Zahlen):

Jahre 1972 - 1988 Jahre 1989 - ...
Nr. Studienrichtung Studienrichtung

1 Hochschulen Primarschule und Oberstufe
2 Lehrerbildungsanstalten Tertiärstufe Schulen zur Vorbereitung auf die Maturität
3 Höhere techn. + landw. Lehranstalten Allgemeinbildende u. andere vorbereitende Schulen
4 Höhere kaufmännische Ausbildungen Schulen zur Vorbereitung auf die Unterrichtsstufe
5 Schulen für soziale Arbeit Paramedizinische Ausbildung
6 Künstlerische Berufe Tagesberufsschulen
7 Ausbildung von Geistlichen Berufslehre und Grundausbildung
8 Weiterbildung von Berufsleuten Lehrerausbildung im tertiären Bereich
9 Maturitätsschulen Höhere techn. und landw. Schulen
10 Lehrerbildungsanstalten Sekundärstufe Höhere Handels- und Verwaltungsschulen
11 Verkehrsschulen Berufliche Weiterbildung
12 Paramedizinische Berufe Seelsorge und Fürsorge
13 Vollzeit Berufsschulen Künstlerische Berufe
14 Berufslehren und Anlehren Hochschulen
15 Schulen im Rahmen der oblig. Schulpflicht -
16 Übrige Ausbildungen -

Angaben zur Benutzung

Zugangsbestimmungen:Es gelten die allgemeinen Zugangsbestimmungen des Staatsarchivs. Einsichtsbewilligungen in Archivalien, die noch einer Schutzfrist unterliegen, erteilt das Staatsarchiv.

Weitere Bemerkungen

Bemerkung:Vor 1976 entschied der Regierungsrat über die Vergabe von Ausbildungsbeiträgen in Form von Stipendien oder Darlehen (Gesetz über Stipendien und Studiendarlehen vom 13. September 1960, § 12). Am 1.7.1976 trat eine Gesetzesänderung in Kraft, die den Regierungsrat entlastete. Neu wurden Stipendiengesuche nicht mehr vom Regierungsrat, sondern von einer Stipendienkommission behandelt. Der Regierungsrat war nur noch als Beschwerdeinstanz involviert.
Am 1.1.1981 wurde die Gesetzesänderung zur Entflechtung der gegenseitigen finanziellen Beziehungen zwischen Kanton und Gemeinden wirksam. Damit wurden Stipendien nur noch durch den Kanton zugeteilt, was eine Entlastung der Gemeinden zur Folge hatte.
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.2097
Erforderliche Bewilligung:siehe Zugangsbestimmungen bei Akzession
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://query-staatsarchiv.lu.ch/detail.aspx?ID=223664
 
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