Angaben zur Identifikation |
Signatur: | A 1191 |
Signatur-Bereich: | A 1191/1 - A 1191/53 |
Titel: | Einbürgerungen 1995-1996 |
Entstehungszeitraum: | 1991 - 1997 |
Stufe: | Akzession |
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Angaben zum Umfang |
Laufmeter: | 2,00 |
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Angaben zum Kontext |
Erwerbsart: | Ablieferung |
Eingangsdatum: | 02.06.2000 |
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Angaben zur Benutzung |
Zugangsbestimmungen: | Es gelten die allgemeinen Zugangsbestimmungen des Staatsarchivs. Einsichtsbewilligungen in Archivalien, die noch einer Schutzfrist unterliegen, erteilt das Staatsarchiv. |
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Weitere Bemerkungen |
Bemerkung: | Die hier verzeichneten Unterlagen zu den Einbürgerungen entstanden grösstenteils unter dem neuen Bürgerrechtsgesetz vom 21. 11. 1994 (in Kraft seit 1. 2. 1995). Dies hat zur Folge, dass keine Akten mehr zu "Einbürgerungen" von Schweizer BürgerInnen anderer Kantone anfallen, da diese Kompetenz an die Stadt- und Gemeinderäte delegiert wurde. Nach dem neuen Gesetz erteilt das Justizdepartement, das schon zuvor die Sachbearbeitung innehatte, das Kantonsbürgerrecht nach Vorliegen der eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung an Ausländer auf Grund des vorhandenen Gemeindebürgerrechtes. Vorher war es der Grosse Rat gewesen, der das Kantonsbürgerrecht an Ausländer und schweizerische Nichtkantonsbürger erteilt hatte. |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.2097 |
Erforderliche Bewilligung: | siehe Zugangsbestimmungen bei Akzession |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://query-staatsarchiv.lu.ch/detail.aspx?ID=204790 |
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