URK 535/9855 Der Generalvikar des Bischofs Franziskus Johannes von Konstanz erteilt dem Franziskanerkloster Luzern die Erlaubnis, auf dem Spitzhof in Littau eine Kapelle erbauen zu dürfen, in welcher die dort sich aufhaltenden Conventualen Messe lesen dürfen, alles jedoch unter der Bedingung, 1. d

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Angaben zur Identifikation

Signatur:URK 535/9855
Titel:Der Generalvikar des Bischofs Franziskus Johannes von Konstanz erteilt dem Franziskanerkloster Luzern die Erlaubnis, auf dem Spitzhof in Littau eine Kapelle erbauen zu dürfen, in welcher die dort sich aufhaltenden Conventualen Messe lesen dürfen, alles jedoch unter der Bedingung, 1. dass an Sonn- und Festtagen die Messe ohne vorher gegebenes Zeichen bei geschlossenen Türen gehalten werden soll; 2. dass keine andern gottesdienstlichen Handlungen vorgenommen und 3. niemand dort begraben werden darf.
Entstehungszeitraum:07.03.1663
Entstehungszeitraum, Anm.:Konstanz, 1663 die 7ma mensis martii.
Archivalienart:Urkunde
Stufe:Archiveinheit

Angaben zu Inhalt und Struktur

Siegler:Konstanz, Bistum, Generalvikar.
Trägermaterial:Papier

Angaben zur Benutzung

Sprache / Schrift:Deutsch
Physische Beschaffenheit:leicht beschädigt
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1733
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://query-staatsarchiv.lu.ch/detail.aspx?ID=1903128
 
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