URK Urkunden Franziskanerkloster in der Au, Luzern, 1383-1838 (Bestand)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:URK
Signatur-Bereich:URK 524/9303-544/10533
Titel:Urkunden Franziskanerkloster in der Au, Luzern
Entstehungszeitraum:1383 - 1838
Stufe:Bestand

Angaben zum Kontext

Erwerbsart:Ablieferung
Eingangsdatum:keine Angabe

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Disziplin, Visitation, Reform, Kapitel etc. 1567-1836.
Gründung, Bericht um 1610/1616.
Klostergebäude 1592-1838.
Konvent 1488-1840.
Einkünfte, Vermögen, Besitz 1383-1837.
Kollekten 1469-1798.
Korrespondenzen 1811-1837.
Verwaltung 1513-1840.
Kirche 1656-1834.
Ablässe 1585-1742.
Altäre 1725-1726.
Authentica (Reliquien) 1623-1756.
Bruderschaften 1485-1734.
Friedhof 1798.
Gottesdienst 1558-1839.
Kirchenschatz 1729-1798.
Stiftungen, Jahrzeiten 1493-1804.
Klosteraufhebung 1798-1838.

Angaben zur Benutzung

Erschliessungsgrad:detailliert
Findhilfsmittel:REP 52/7 (Akten). REP 52/8-9 (Urkunden) (älteres Verzeichnis teilweise in das Archivsystem importiert 2008)

Weitere Bemerkungen

Bemerkung:Vorbemerkungen zum gedruckten Verzeichnis zu den Akten
Die Archive der Franziskanerklöster Luzern und Werthenstein kamen nach deren Aufhebung im Dezember 1838 ins Staatsarchiv. Der Kantonsbibliothekar und Archivar Ludwig Keller erstellte um 1840 ein erstes Verzeichnis (vgl. Urk.538/10155). In den Jahren 1857 bis 1863 hat Staatsarchivar Friedrich Bell die Klosterarchive neu geordnet und mit Regesten erschlossen. In den Archiven der Franziskaner blieben die Urkunden und Akten in den einzelnen Faszikeln vermischt, die übliche Trennung wurde nicht vorgenommen, nur die Bücher wurden ausgesondert. Auch scheint nicht, wie im Falle von St.Urban, eine Vermischung der Archivalien aus dem Klosterarchiv mit denjenigen des alten Staatsarchivs, die aus dem Verkehr des Staates mit den Klöstern entstanden sind, stattgefunden zu haben. Dieser Zustand ist bis heute erhalten geblieben. Im Jahre 1804 kam das Archiv der Strassburger oder oberdeutschen Franziskanerprovinz aus dem aufgehobenen Kloster Ueberlingen nach Luzern. Von den Archivalien dieses Archivs befinden sich heute diejenigen, die sich auf die ganze Provinz beziehen, zum grösseren Teil im Archiv des Luzerner und zum kleineren Teil in demjenigen des Werthensteiner Franziskanerklosters. Das eigentliche Archiv der oberdeutschen Franziskanerprovinz, das heute ebenfalls im Luzerner Staatsarchiv liegt, enthält nur diejenigen Urkunden und Akten, die sich auf einzelne Klöster dieser Provinz beziehen. Die Bücher aus dem Archiv der oberdeutschen Provinz wurden zu denjenigen des Franziskanerklosters Luzern gestellt, vgl. Rep. 301. Im Jahre 1944 wurden die Klosterarchive wie die staatlichen Urkunden aus den Faszikeln in Schachteln übergeführt. Jede Urkunde und mit wenigen Ausnahmen jedes Aktenstück erhielt einen eigenen Umschlag und eine eigene Nummer, Signatur. Ebenfalls in den 1940er Jahren wurden für die Urkunden und Akten der Klosterarchive von Luzern und Werthenstein neue Regesten erstellt. Das Archiv der oberdeutschen Franziskanerprovinz blieb unerschlossen. Die Regesten wurden mit einer Ausnahme rein chronologisch hintereinandergereiht. Nur diejenigen der ersten sechs Faszikel des Luzerner Archivs wurden faszikelweise chronologisch geordnet.Diese sechs Faszikel enthalten Archivalien, die aus dem Archiv der oberdeutschen Provinz stammen und sich auf die ganze Provinz und nicht auf ein einzelnes Kloster beziehen.
Die chronologische Regestensammlung erlaubte keinen Zugang zum Archiv von einem bestimmten Thema her. Die einzelnen Akten und Urkunden waren nur über ihr Datum erreichbar. Daher wurde für die Akten zunächst des Franziskanerklosters Luzern ein Bandrepertorium mit Register erstellt. Lieber das Inhaltsverzeichnis wie über das Register sind die Aktenbestände zu den einzelnen Sach-Begriffen leicht zu erreichen. Im weiteren sind die Akten des Luzerner Franziskanerklosters nun auch im Generalregister nachgewiesen. Für die Urkunden bestehen weiterhin die chronologische Regestensammlung und die Uebersicht über die Pertinenzordnung (Rep 401).
Das vorliegende Repertorium enthält nur die Akten. Urkundenabschriften wie auch Entwürfe zu Urkunden wurden diesen zugezählt und sind deshalb hier nicht nachgewiesen. Ebenfalls als Urkunden gelten die Gülten, Lehenverträge, Kaufverträge, Beilbriefe, Testamente, Spruchbriefe, Ablassbriefe, Reliquien-Autentica oder auch Quittungen für ausbezahlte Bodenzinse. Verordnungen und Verträge, die sich in einem grösseren Aktenzusammenhang befinden, wurden hingegen nachgewiesen. Nicht nachgewiesen im vorliegenden Repertorium sind aber die vielen gedruckten päpstlichen Breven und Ablassbriefe, die grösstenteils aus dem Archiv der oberdeutschen Provinz stammen. Sie liegen alle im Faszikel 1 und sind über die Regesten zu diesem Faszikel leicht zugänglich.
Luzern im Januar 1978 A. G.
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1868
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://query-staatsarchiv.lu.ch/detail.aspx?ID=105843
 
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