URK 532/9795 Spruchbrief von Schultheiss und Rat der Stadt Luzern, dass der Besitzer des Hofs Rigelsrüti in Littau pflichtig sei, den jeweiligen Besitzern des Spitzhofs daselbst einen Fahrweg durch die Krümelbachweid zu geben., 1578.02.11 (Archiveinheit)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:URK 532/9795
Titel:Spruchbrief von Schultheiss und Rat der Stadt Luzern, dass der Besitzer des Hofs Rigelsrüti in Littau pflichtig sei, den jeweiligen Besitzern des Spitzhofs daselbst einen Fahrweg durch die Krümelbachweid zu geben.
Entstehungszeitraum:11.02.1578
Entstehungszeitraum, Anm.:1578 uff zinstag nach der herren faßnacht.
Archivalienart:Urkunde
Stufe:Archiveinheit

Angaben zu Inhalt und Struktur

Siegler:Luzern, Stadt (Sekretsiegel).
Trägermaterial:Pergament

Angaben zur Benutzung

Sprache / Schrift:Deutsch
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1648
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://query-staatsarchiv.lu.ch/detail.aspx?ID=1902824
 
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