URK 532/9792 Schultheiss und Rath von Luzern entscheiden den Streit zwischen 1. Rochus Nachbur, Guardian des Franziskanerklosters Luzern, 2. der Bauersame und Gemeinde Littau, 3. Heinrich Sager und 4. Ulrich Meyer, Lehenmann der Fransziskaner, wegen des Zehnten, den Jenni Greter und seine Gemahlin

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:URK 532/9792
Titel:Schultheiss und Rath von Luzern entscheiden den Streit zwischen 1. Rochus Nachbur, Guardian des Franziskanerklosters Luzern, 2. der Bauersame und Gemeinde Littau, 3. Heinrich Sager und 4. Ulrich Meyer, Lehenmann der Fransziskaner, wegen des Zehnten, den Jenni Greter und seine Gemahlin Anna Meyer selig den Franziskanern vergabt hatten, nämlich des Zehnten in der Schwand in Littau, den etliche Bauern nicht entrichten wollen, und Steg und Weg und Brunnen, den Heinrich Sager ihnen verweigere; die Bauersame wird verpflichtet den Zehnten zu entrichten, Sager aber soll Steg und Weg und Brunnen den Franziskanern offen halten.
Entstehungszeitraum:30.08.1576
Entstehungszeitraum, Anm.:1576 uff donstag vor sanct Verenee tag.
Archivalienart:Urkunde
Stufe:Archiveinheit

Angaben zu Inhalt und Struktur

Trägermaterial:Pergament

Angaben zur Benutzung

Sprache / Schrift:Deutsch
Physische Beschaffenheit:Flecken; etwas verschmutzt

Angaben zu verwandtem Material

Verwandtes Material:URK 532/9781.
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1646
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://query-staatsarchiv.lu.ch/detail.aspx?ID=1902821
 
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