A 1669 Fachstelle für Wirtschaftsfragen, Wirtschaftsförderung, 1987-2012 (Akzession)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:A 1669
Signatur-Bereich:A 1669/1 - A 1669/417
Titel:Fachstelle für Wirtschaftsfragen, Wirtschaftsförderung
Entstehungszeitraum:1987 - 2012
Stufe:Akzession

Angaben zum Umfang

Laufmeter:4,50

Angaben zum Kontext

Bestandesgeschichte:Das Gros der in diesem Bestand zusammengefassten Unterlagen wurde von der 2004 in die Raumentwicklung, Wirtschaftsförderung und Geoinformation (rawi) integrierten Fachstelle für Wirtschaftsfragen angelegt. Aus diesem Grund wurde der Bestand bei dieser Provenienz angesiedelt, obwohl abliefernde Stelle die Dienststelle rawi war.

Die erste und hauptsächliche Tranche der Unterlagen wurde direkt beim Dienststellenstandort der Raumentwicklung, Wirtschaftsförderung und Geoinformation (rawi) an der Murbacherstrasse abgeholt. Einen knappen Monat später wurden die Unterlagen zur zivilen Mitbenützung des Militärfluplatzes Emmen vom verantwortlichen externen Projektleiter Michel Jaquet, Greppen, ins Staatsarchiv abgeliefert. Die beiden Ablieferungen wurden in einer Akzession zusammengefasst.
Erwerbsart:Ablieferung
Eingangsdatum:31.03.2014
24.04.2014

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Inhaltsverzeichnis:
- Grundlagendokumente (Gesetzessammlung, Handbücher, Studien) A 1669/1-9
- Hauptaufgaben A 1669/10-330
- Restrukturierung Wirtschaftsförderung Luzern A 1669/331-339
- Regionale Entwicklungsträger, Regionale Wirtschaftsförderung A 1669/340-392
- Partner-Institutionen A 1669/393-417 Grundlagen: Die kantonale Wirtschaftsförderung Luzerns basierte bis zum «Gesetz über die Wirtschaftsförderung und die Investitionshilfe für Berggebiete» vom 19. November 2001 (seit dem 9. März 2009 «Gesetz über die Wirtschaftsförderung und die Regionalpolitik») auf einem Planungsbericht über Wirtschaftspolitik und Wirtschaftsförderung vom 20. April 1993. Nach diesem waren bis 1997 die Aufgaben der Fachstelle für Wirtschaftsfragen auf zwei Departemente aufgeteilt. Der Bereich «Ansiedlungen» war Teil des Finanzdepartements, während die Bestandespflege dem Volkswirtschaftsdepartement angehörte. 1997 wurden beide Bereiche dem Volkswirtschaftsdepartement (ab 2001 Wirtschaftsdepartement) zugeordnet; seit der grossen innerkantonalen Departementsreorganisation 2003 gehören sie dem Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement (BUWD) an (Stand 2016).
Das Gesetz formulierte folgende Ziele:
a) Förderung der Luzerner Wirtschaft;
b) Erhalt (und Entwicklung) der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit;
c) Förderung einer auf regionale Stärken ausgerichteten, nachhaltigen Wirtschaftsentwicklung;
d) Hinwirken auf verbesserte Rahmenbedingungen (in der Aus- und Weiterbildung, bei den Abgaben, beim öffentlichen und privaten Verkehr, in der Raumplanung etc.).
Konkretisiert wurde dieser gesetzliche Auftrag in folgenden Hauptaufgaben, die durch den Kanton bei der Wirtschaftsförderung zu erbringen sind:
a) Beratung und Begleitung von Unternehmen bei der Entwicklung, Gründung und Ansiedlung;
b) Koordination der Massnahmen von Wirtschaftsförderungsstellen auf allen Ebenen;
c) Beratung der Behörden des Kantons und der Gemeinden;
d) Mitwirkung bei wichtigen Projekten des Bundes, des eigenen Kantons und der Nachbarkantone, der Regionen und der Gemeinden sowie bei wichtigen privaten Projekten;
e) Information der Öffentlichkeit betreffend Wirtschaft und Wirtschaftsförderung.
Der weitaus grösste Teil dieser Aufgaben wurde durch die «Fachstelle für Wirtschaftsfragen» (nachfolgend «FWF») und ab 2004 von der rawi-Abteilung «Wirtschaftsförderung Luzern» wahrgenommen. Mit der Neustrukturierung der Wirtschaftsförderung 2006 wurde die operative Wirtschaftsförderung an die Stiftung «Wirtschaftsförderung» ausgelagert. Für Aspekte der Wirtschaftsförderung, die nicht ausgelagert werden konnten, blieb das rawi zuständig (mehr dazu weiter unten).
Hauptaufgaben: 1) Dienstleistungen für bestehende Betriebe und Unternehmen: Die Kontaktpflege zu bereits ansässigen Betrieben ist eine Hauptaufgabe der FWF und ihrer Folgeorganisationen. Kontakte gepflegt wurde über regelmässige Betriebsbesuche sowie verschiedene Treffen. Zudem wurden Seminare und Informationsanlässe angeboten.
Eine spezielle Dienstleistung besteht in der Führung eines Nutzflächenkatasters (Immobiliendatenbank), der u.a. bei Anfragen bestehender Unternehmen beigezogen wurde und dank dem unverzüglich auf geeignete Räumlichkeiten und Grundstücke hingewiesen werden konnte. Für die Stärkung und Förderung der KMU schliesslich wurden spezielle Projekte lanciert und unterstützt.
2) Ansiedlungen und Neugründungen sowie Standortwerbung: Einerseits wurde aktiv Standortpromotion betrieben, um Firmen auf den Kanton Luzern als möglichen Firmenstandort aufmerksam zu machen. Reisen, Anlässe im
Ausland und im Inland wurden genutzt, um Kontakte herzustellen. Für die Förderung der Gemeinden Emmen und Littau, welche dem bis zum 30. Juni 2001 befristeten Bundesbeschluss zu Gunsten wirtschaftlicher Erneuerungsgebiete unterstanden, wurde eigens ein Kontaktvermittler in Deutschland beauftragt, der in Ergänzung zu den Tätigkeiten der Standortpromotion Zentralschweiz mittelständische Unternehmen in Deutschland direkt kontaktierte, auf die Fördermöglichkeiten hinwies und zur Standortwahl animierte. In verschiedenen Broschüren und per Internet wurde zudem regelmässig versucht, den Kanton Luzern als besonders attraktiv zu präsentieren.
3) Koordination des Netzwerks Wirtschaftsförderung im Kanton Luzern: Eine gesetzlich festgelegte Aufgabe der Fachstelle für Wirtschaftsfragen bestand in der Führung des Sekretariats der ständigen Wirtschaftskonferenz. Diese nahm seit 1994 drei bis vier Mal jährlich in Sitzungen Stellung zu wirtschaftsrelevanten politischen Geschäften und Projekten. Die zwölf Mitglieder setzten sich zusammen aus Mitgliedern und VertreterInnen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer, aus wichtigen Branchen, aus Vertretern der Wissenschaft sowie Vertretungen aus dem Finanz-, Erziehungs- und Kulturdepartement.
4) Öffentlichkeitsinformation: Die FWF und die Wirtschaftsförderung Luzern waren dafür zuständig, die Öffentlichkeit für die Bedürfnisse über die Wirtschaft allgemein und die Wirtschaftsförderung im Besonderen zu informieren. Ein Organ dazu bestand im Mitteilungsblatt «WF aktuell».
5) Gesuchsbearbeitung und Förderung innovativer Projekte: Diese mit Abstand aufwendigste Tätigkeit erfolgte weitgehend im Rahmen der Bundesrechtssetzung (1. Bundesgesetz über Investitionshilfe für Berggebiete vom 21. März 1997 (SR 901.1) und kantonales Anschlussrecht; 2. Bundesbeschluss über die Unterstützung des Strukturwandels im ländlichen Raum vom 21. März 1997 (SR 901.3; RegioPlus); 3. Bundesbeschluss zugunsten wirtschaftlicher Erneuerungsgebiete vom 6. Oktober 1995 (SR 951.93) und kantonales Anschlussrecht; 4. Einzelfreigabe-Verfahren gemäss dem Bundesgesetz über die Bildung steuerbegünstigter Arbeitsbeschaffungsreserven vom 20. Dezember 1985 (SR 823.33) und dem kantonalen Anschlussrecht). Eine weitere rechtliche Grundlage für die Tätigkeit war das kantonale Steuergesetz vom 22. November 1999, welches festlegte, dass bei der Gewährung von besonderen Steuererleichterungen an Neuansiedlungen die FWF zusammen mit der Steuerverwaltung das Volkswirtschaftsdepartement – in dessen Zuständigkeit diese Aufgabe neu fiel – unterstützen sollte.

Die Punkte 1–3 gehören in den Bereich der Regionalpolitik, deren Wurzeln bis in die die frühen 1970er Jahre zurückreichen. Mit der Bildung von Regionen und der Förderung von Infrastrukturvorhaben (IHG) steuerte der Bund der Abwanderung aus dem Berggebiet entgegen. In wirtschaftlich einseitig strukturierten Regionen versuchte er, mit einzelbetrieblichen Fördermassnahmen (Bonny Beschluss) den wirtschaftlichen Strukturwandel zu unterstützen. Diese regionalpolitischen Instrumente wurden im Laufe der Jahre angepasst und mit weiteren Massnahmen ergänzt. So wurden Interreg für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und das Impulsprogramm «Regio Plus» zur Unterstützung des Strukturwandels im ländlichen Raum geschaffen.
Neue Regionalpolitik (NRP): Die NRP ist als Teil der allgemeinen Regionalpolitik des Kantons Luzern zu verstehen. Diese umfasst unter anderem die Raumplanung, den kantonalen Finanzausgleich, die Ansiedlung von kantonalen Einrichtungen und Betrieben im ländlichen Raum, die Förderung von
Strukturprojekten über die Landwirtschaftsgesetzgebung und die Gemeindereform 2000+. Mit der NRP soll gezielt der ländliche Raum gefördert werden. Gemäss dem Planungsbericht des Regierungsrates über die Neue Regionalpolitik (B 174) vom 26. Januar 2007 bildet die NRP die Ergänzung zur Agglomerationspolitik und zur Förderung der Hauptentwicklungsachse. Die wichtigsten Ziele der NRP sind die Innovations-, die Wettbewerbs- und die Wertschöpfungssteigerung im ländlichen Raum. Umgesetzt wird diese Strategie durch gezielte Projektförderung: Die Projekte sollen vor Ort entstehen und sich dank dieser Verankerung nachhaltig auswirken. Mit der Neukonzeption der Regionalpolitik wurden die bisherigen Instrumente der Schweizerischen Regionalpolitik (Investitionshilfe für Berggebiete, Regio Plus, Bundesbeschluss zugunsten wirtschaftlicher Erneuerungsgebiete usw.) im Bundesgesetz über Regionalpolitik zusammengeführt und auf die neuen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Herausforderungen ausgerichtet.
Punkt 4, Freigabe der Arbeitsbeschaffungsreserven (ABR), war ein konjunkturpolitisches Instrument. Es sollte mithelfen, eine ausgeglichene Beschäftigung zu fördern oder die längerfristige wirtschaftliche Leistungsfähigkeit eines Unternehmens zu stärken. ABR sollten in Zeiten schwacher Konjunktur vom Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement für alle Unternehmen freigegeben werden, um die Nachfrage zu stützen und die Folgen eines Konjunkturabschwungs zu mildern. Daneben hatten die Unternehmen die Möglichkeit, ein Gesuch um eine Einzelfreigabe zu stellen. Die FWF behandelte die Gesuche in Zusammenarbeit mit der Steuerverwaltung.
Neben dem Vollzug der oben aufgeführten Erlasse bestand eine weitere Aufgabe der FWF und der Wirtschaftsförderung Luzern in der Förderung und Unterstützung innovativer Projekte und Ideen.
6) Mitwirkung an Vernehmlassungsverfahren, politische Stellungnahmen
7) Begleitung und Mitwirkung bei volkswirtschaftlichen Prozessen: In unterstützender und beratender Tätigkeit nahm die Wirtschaftsförderung an verschiedenen grösseren volkswirtschaftlichen Prozessen teil. Überliefert sind Unterlagen zu folgenden Prozessen:
• Tourismuspolitik
• Lego Willisau, Schliessung
• Post, Projekt Rema: Dabei handelt es sich um ein neues Konzept für die Briefsortierung. Das Konzept sah eine Konzentration der Briefsortierung auf die Mittellandachse vor mit Zentren in den Ballungsräumen Freiburg, Langenthal/Aarau und Zürich, welche die Schliessung des Briefzentrums Luzern zur Folge haben sollte.
• Standortmodell EMD '95: Im Frühjahr 1995 wurde das neue Standortmodell zur Reorganisation des Eidgenössischen Militärdepartements der Öffentlichkeit vorgestellt und hatte bei den Bundesbetrieben Umstrukturierungen, Redimensionierungen und Standortverlagerungen zur Folge. Die Region Emmen war davon besonders betroffen. Der Regierungsrat des Kantons Luzern und der Gemeinderat von Emmen beauftragten zwei Arbeitsgruppen damit, Massnahmen zur Abfederung der Folgen für die Beschäftigten und Massnahmen der Wirtschaftsförderung zu veranlassen. So wurden die beiden «Begleitenden Kommissionen (BKE) 1+2» gegründet. Die BKE 1 hatte den Auftrag, das Standortmodell mit einer möglichst sanften Reorganisation und mit einer hohen Verträglichkeit für den Standort Emmen zu gewährleisten. Die BKE 2 wurde beauftragt, Massnahmen zu finden, um den geplanten Stellenabbau nach Möglichkeit durch wirtschaftsfördernde Massnahmen zu kompensieren. Die Zentralschweizerische Handelskammer (ZHK) befasste sich im Zuge der Restrukturierung zudem mit der Möglichkeit der zivilen
Mitbenutzung des Militärflugplatzes Emmen.
• Zivile Mitbenutzung des Flugplatzes Emmen: Ende 1998 wurde die Standortpromotion Zentralschweiz (SPZ) von Exponenten der heutigen Unique Zurich Airport (UZA) mit der Idee der zivilen Mitbenutzung des Militärflugplatzes Emmen angegangen («Vision Flughafen Schweiz»). Die mögliche Öffnung des Militärflugplatzes wurde in der Folge mit verschiedenen Interessenten diskutiert. Unter der Federführung der ZHK bildete sich schliesslich die «IG Aviatik Emmen», welche gezielt die Möglichkeiten einer zivilen Mitbenutzung abklären sollte. Unterstützt wurde die Interessengemeinschaft von der Gemeinde Emmen, der Wirtschaftsförderung des Kantons Luzern, der UZA, der SF Emmen und der Schindler Holding. Im Mai 2001 beschloss man an einer Sitzung die Liquidation der IG Aviatik und den offiziellen Abschluss der Arbeiten. Die Bemühungen um die zivile Mitbenutzung wurden jedoch von einer Projektträgerschaft weitergeführt (siehe ZMB Emmen Phase 1, Phase 1+).
Restrukturierung der Wirtschaftsförderung: 2006 erfolgte bei der Wirtschaftsförderung eine grundlegende Restrukturierung, deren Unterlagen in einer Gruppe zusammengefasst sind: Unter dem Leitgedanken «Mit gebündelten Kräften den Wirtschafts- und Wohnraum Luzern gezielt stärken» wurde 2006 die Luzerner Wirtschaftsförderung auf eine neue Basis gestellt. Als Stiftung nach dem Modell einer Public Private Partnership wird die Wirtschaftsförderung seither gemeinsam vom Kanton, den Luzerner Gemeinden und über 150 Partnern aus der Luzerner Wirtschaft getragen. Dazu kommen Kooperationspartnerschaften mit den Luzerner Regionen, Wirtschaftsverbänden, Organisationen aus den Bereichen Tourismus und Promotion sowie Bildung, Forschung und Wissenstransfer.
Aufgabenteilung zwischen Stiftung und Kanton: Grundsätzlich wurden die operativen Handlungsfelder untergeordneter und unterstützender Art an die zentrale Geschäftsstelle der Stiftung übertragen. Hoheitliche Entscheidungsbefugnisse sowie datenschutzrechtlich heikle Ermächtigungen wurden ausgenommen, wodurch der Kanton für sämtliche Entscheid- und Bewilligungsverfahren sowie für die Prüfung und Gewährung von einzelbetrieblichen Förderungsmassnahmen zuständig bleibt. Die Dienststelle Raumentwicklung, Wirtschaftsförderung und Geoinformation (rawi), ab 2014 Dienststelle Raum und Wirtschaft, blieb die zentrale Anlauf- und Informationsstelle des Kantons für Anliegen und Anfragen der Wirtschaft. Kernaufgaben der Stiftung liegen im Bereich von Ansiedlungsberatung und Bestandespflege (Professionelle Informations-, Beratungs- und Begleitungsdienstleistungen für ansiedlungsinteressierte Unternehmen und investitionswillige Privatpersonen).
In der abschliessenden Bestandesgruppe «Netzwerkpartner» schliesslich befinden sich jene Unterlagen, die im Austausch der kantonalen Wirtschaftsförderung mit den Regionalplanungsverbänden oder überregionalen Verbänden entstanden sind. Dabei war die Wirtschaftsförderung mit der Koordination des Wirtschaftsförderungs-Netzwerkes (bestehend aus der kantonalen Wirtschaftsförderung selber sowie den verschiedenen kommunalen, halbstaatlichen und privatwirtschaftlichen Organisationen) beauftragt.
Bewertung und Kassation:Von den ursprünglich rund 16 Laufmetern Unterlagen wurden rund 70% vernichtet. Kassiert wurden viel Dokumentationsmaterial zu Anlässen, Firmen, Weiterbildungsangeboten, Vereinen etc., dazu Unterlagen anderer Ämter, die keine wichtigen Kontextinformationen lieferten und als Korrespondenz auch nicht von der kantonalen Wirtschaftsförderung beantwortet wurden. Ebenso wurden Newsletter und Kettenmails anderer Institutionen und Behörden kassiert, desgleichen Unterlagen betr. EDV-Anschaffungen und -Unterhalt wie auch Konto- und Kassenblätter und die unvollständigen Rechnungen bezüglich Investitionshilfe. Bei den dokumentierten Kontaktaufnahmen von Norbert J. Breuer (betrieb telefonische Standortwerbung für Luzerner Gemeinden in Deutschland, s. oben bei Hauptaufgaben, Punkt 2) wurde eine Auswahl der Firmen mit Anfangsbuchstaben A-G-Z sowie längere, über Standardantworten hinausgehende Korrespondenz aufbewahrt.
Ordnung und Klassifikation:Es wurde versucht, im Bestand die Struktur der Wirtschaftsförderung Luzern abzubilden (vgl. «Inhalt»), weswegen auch Unterlagen eher dokumentarischen Charakters von Netzwerkpartnern aufbewahrt wurden. Als grundlegendes Strukturierungsprinzip dienten dabei die Hauptaufgabenfelder der Wirtschaftsförderung, welche den Kern des Bestandes ausmachen. Da ab 2006 die neue Stiftung Wirtschaftsförderung und der Kanton zusammen die Wirtschaftsförderung vorantreiben und ihre Aufgabenbereiche nicht eindeutig voneinander unterscheidbar sind, wurde darauf verzichtet, die Trennung zwischen Stiftungs- und Kantonsaufgaben im Bestand speziell abzubilden.
Die Akten über die Ansiedlungsprojekte waren zum Teil nummeriert, zum Teil unnummeriert. Zwecks einer einheitlichen Handhabung wurde entschieden, die interne Nummerierung zu übernehmen. Akten, welche keine interne Nummern aufwiesen wurden mit dem Verweis im Titelfeld (ohne Nummer) zusammengenommen.
Unterlagen der Dienststelle Umwelt und Energie (uwe) zum Thema Energiepolitik wurden aus dem Bestand entfernt und in die eigene Überlieferung des uwe integriert. Unterlagen der Standortpromotion Zentralschweiz waren zum Teil identisch mit den bei der Provenienz «Standortpromotion Zentralschweiz» selber abgelegten und hier unter der Signatur A 1626 archivierten Unterlagen. Sie wurden kassiert, während die nichtidentischen, archivwürdigen Unterlagen in den Bestand A 1626 integriert wurden.

Angaben zur Benutzung

Zugangsbestimmungen:Es gelten die allgemeinen Zugangsbestimmungen des Staatsarchivs.

Angaben zu verwandtem Material

Verwandtes Material:Vorgängerablieferung: A 1152 (Wirtschaftsförderung 1977-1999)
Parallelüberlieferung: A 920/191 (Entwicklungsgenossenschaft Luzerner Berggebiet: Protokolle der Vorstandssitzungen, 1978-1981); A 1400/133-138 (Regionalplanungsverband Oberes Wiggertal, ältere Akten); A 1626 (Standortpromotion Zentralschweiz); A 1640/275 (Flugplatz Emmen); PA 565 (Regionale Wirtschaftsförderung Luzern, RWFL)
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.2042
Erforderliche Bewilligung:siehe Zugangsbestimmungen bei Akzession
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://query-staatsarchiv.lu.ch/detail.aspx?ID=1811065
 
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