A 1644 Strukturdatenerhebung, Beitragszahlungen, Hofdüngerbuchhaltung, Seesanierung und Gewässerschutz, Pachtrecht, Jahresabschlüsse, 1958-2011 (Akzession)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:A 1644
Signatur-Bereich:A 1644/1 - A 1644/814
Titel:Strukturdatenerhebung, Beitragszahlungen, Hofdüngerbuchhaltung, Seesanierung und Gewässerschutz, Pachtrecht, Jahresabschlüsse
Entstehungszeitraum:1958 - 2011
Stufe:Akzession

Angaben zum Umfang

Laufmeter:15,00

Angaben zum Kontext

Verz.-Einheit - Aktenbildende Stelle (Link):Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) (Sursee)
Aktenbildner-/Provenienzname:Bis 2003 war das damalige Landwirtschaftsamt für die Direktzahlungen zuständig, seit jenem Jahr fallen diese in den Aufgabenbereich der "Dienststelle Landwirtschaft und Wald" (lawa). Die Projekte rund um die Luzerner Mittellandseen wurden zunächst von der 1985 eigens für ökologische Zwecke in der Landwirtschaft eingerichteten Zentralstelle für Ökologie mit Sitzen in Sempach und in Hohenrain betreut. 1995 erfolgte deren Umbenennung in "Fachstelle für Ökologie", die gleichzeitig im kantonalen Landwirtschaftsgesetz verankert wurde. Seit der umfassenden Verwaltungsreorganisation 2003 ging sie dann in der kantonalen Dienststelle Landwirtschaft und Wald, genauer: in der Abteilung Ökologie und Direktzahlungen auf.
Bestandesgeschichte:Die Dienststelle lawa liefert ihre Unterlagen sporadisch an das Staatsarchiv ab, in der Regel dann, wenn Platzprobleme eine sinnvolle Bewirtschaftung der eigenen Ablageräumlichkeiten erschweren. Das Schwergewicht dieser jüngsten Ablieferung lag auf dem Bereich "Landwirtschaft": Aus dieser lawa-Abteilung lieferten die Unterabteilungen "Direktzahlungen" und "Natürliche Resourcen" ihre Unterlagen bis zum vereinbarten Stichjahr 2007, eine weitere Unterabteilung, die "Ländliche Entwicklung", Unterlagen aus dem Bereich "Entscheide im bäuerlichen Bodenrecht" die Aktenjahrgänge 2001-2003 ab. Hingegen lieferte die letzgenannte Unterabteilung keine Unterlagen aus dem Bereich "Strukturverbesserungen" ab; dies, weil entweder viele dieser Unterlagen schon 2010 abgeliefert worden waren oder weil die Unterlagen auf der Dienststelle noch gebraucht werden (20jährige Frist, innerhalb derer Beiträge z.B. an Güterstrassen (bei Einzonungen etc.) wieder zurückverlangt werden können.

Die lawa-Abteilung "Wald" lieferte die Jahresrechnungen 1994-2002 mit.

Die gleichzeitig mitgelieferten Unterlagen der Abteilung "Fischerei und Jagd" wurden in einer separaten Akzession erschlossen. Ebenso wurden die im Rahmen der Seesanierungsprojekte gemachten Luftaufnahmen im Bereich der Luzerner Mittellandseen in der separaten Akzession PLA 183 erschlossen.
Erwerbsart:Ablieferung
Eingangsdatum:20.01.2014

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Die Unterlagen entstammen dem lawa-Bereich «Landwirtschaft» und beinhalten im Wesentlichen den schriftlichen Niederschlag der Hauptaufgabengruppen Betriebsdaten und Direktzahlungen sowie Gewässerschutz. Die Trennung in diese beiden Aufgabengruppen ist nur bedingt sinnvoll, denn der Umfang der Direktzahlungen ist wesentlich von einer gewässerschutzkonformen Betriebsführung abhängig. Beim Gewässerschutz seinerseits lassen sich diverse grosse, teilweise projektartige untergeordnete Aufgabengruppen fassen, so das Projekt «Luzerner Mittellandseen» oder – aus diesem abgeleitet – das sogenannte «Phosphorprojekt».
Betriebsdaten und Direktzahlungen: Gemäss der kantonalen Landwirtschaftsverordnung von 1998 sind Erhebung und Bearbeitung der landwirtschaftlichen Betriebsdaten zwei der Hauptaufgaben der Dienststelle Landwirtschaft und Wald. Diese bilden die Grundlage für Direkt- und Beitragszahlungen.

Nebst allgemeinen Voraussetzungen haben Betriebe für die Berechtigung zu Direktzahlungen einen ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) zu erbringen. Der ÖLN umfasst folgende Anforderungen:
• ausgeglichene Düngerbilanz
• angemessener Anteil ökologischer Ausgleichsflächen
• geregelte Fruchtfolge
• geeigneter Bodenschutz
• gezielte Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
• tiergerechte Haltung landwirtschaftlicher Nutztiere
• Anlage von Pufferstreifen entlang von Gewässern, Waldrändern etc.
• Einhaltung der Bewirtschaftungsvorgaben für nationale Inventare
Ein Verstoss gegen die Vorschriften hat Sanktionen in Form einer Kürzung oder der Verweigerung von Direktzahlungen zur Folge.
Gewässerschutz: Die Dienststelle Landwirtschaft und Wald ist neben der Dienststelle Umwelt und Energie die massgebliche Behörde im Bereich Gewässerschutz. Hierbei geht es vor allem um die Kontrolle der Belastung von Böden und Gewässern durch die Landwirtschaftsbetriebe und um die Beratung der Landwirte. Technische Massnahmen im Bereich des Gewässerschutzes sind: Hofdüngerabnahmeverträge, Hofdüngerberatung oder nährstoffreduzierte Fütterung von Schweinen und Geflügel. Diese werden bei den Nährstoffbilanzrechnungen im Rahmen der Erfüllung des ökologischen Leistungsnachweises (ÖLN) berücksichtigt.

Betriebe, die gemessen am Bedarf ihrer Kulturen einen zu hohen Hofdüngeranfall aufweisen, müssen die überschüssigen Nährstoffe an einen Betrieb mit einem ungedeckten Nährstoffbedarf abgeben, um eine ausgeglichene gesamtbetriebliche Düngerbilanz zu sichern. Die in diesem Zusammenhang abgeschlossenen Hofdüngerabnahmeverträge werden vom lawa genehmigt und auf ihre Einhaltung hin kontrolliert.

NPr-Futter (nährstoffreduziertes Futter) umfasst als Begriff stickstoff- und/oder phosphorreduziertes Mischfutter für Schweine und phosphorreduziertes Mischfutter für Legehennen. Mit dem Einsatz von NPr-Futter können der Stickstoff- und der Phosphoranfall reduziert werden. Den abweichenden Nährstoffanfall müssen die Landwirte entweder per Import/Export-Bilanz oder per Lineare Korrektur berechnen. Import/Export-Bilanz: 1. Die tierischen Leistungen werden miteinbezogen. Das heisst, bei einer tiefen Futterverwertung sinkt der Nährstoffanfall der Tiere. Es wird also der effektive Nährstoffanfall berechnet. 2. Es können tiefere Anfallswerte für Stickstoff und Phosphor (Tiefstwerte) gegenüber der Linearen Korrektur geltend gemacht werden. Der Phosphoranfall pro Mastschweineplatz kann bis zu 18% tiefer sein. Lineare Korrektur: Bei diesem Korrekturverfahren werden nur die Futtermittel erfasst.
Bodenanalysen: Diese bilden zum einen ein Kontrollinstrument für die Belastung der Böden und Gewässer und sind zum anderen Grundlage für die Düngerberatung. Die Standardprobe umfasst den pH-Wert (Säuregrad), den Phosphat- und Kaliumgehalt sowie eine Beurteilung der Bodenart und des Kalkgehalts. Zusätzlich kann das Magnesium analysiert werden. Auf ihrer Grundlage kann gegebenenfalls eine gezielte Düngeberatung betrieben werden. Die Zentralstelle für Ökologie führte seinerzeit einmal jährlich eine Bodenprobenaktion durch, anlässlich derer den Betrieben im Einzugsgebiet der Luzerner Mittellandseen kostengünstige Probenahmen angeboten wurden (1990 bspw. waren 10 Proben pro Betrieb gratis).

Eine besondere Stellung im landwirtschaftlichen Gewässerschutz des Kantons Luzern nehmen die drei Luzerner Mittellandseen und die Massnahmen für deren Sanierung und «Gesundung» ein: Wenn nämlich den Pflanzen zuviel Nähstoffe zugeführt wird, reichert sich im Boden Phosphor an, denn die Pflanzen vermögen die hohe Phosphormenge nicht mehr aufzunehmen. Der überschüssige Phosphor gelangt über Auswaschung und Abschwemmung in die Seezuflüsse und ist somit mitverantwortlich für die Eutrophierung der Luzerner Mittellandseen. In der Vergangenheit führte der Phosphorüberschuss zu einem starken Algenwachstum, was wiederum dem Seewasser Sauerstoff entzog.

1980 legte das Gewässerschutzamt ein Konzept zur Sanierung des Hallwiler- und Baldeggersees vor, dessen Inhalt vom 1984 gegründeten Gemeindeverband Baldegger- und Hallwilersee übernommen wurde. Im Verlaufe der 1980er Jahre nahm man in beiden Seen seeinterne Anlagen in Betrieb, wodurch die Seen "zwangszirkuliert" und künstlich belüftet wurden. Seeexterne Ursachenbekämpfung waren die vollständige Sammlung der Abwässer und deren Reinigung in zentralen Kläranlagen sowie die Sanierung aller Abwasserleitungen. Gleichzeitig erlegte man den Landwirten am Seeuferbereich strengere Nutzungs- und Düngeverordnungen auf, während mittels der Gründung von Gemeindeverbänden die Aufklärung und Einbindung der Bevölkerung gefördert werden sollte; dies, nachdem eine Untersuchung im Jahre 1979 belegt hatte, dass die Landwirtschaft erheblich an der Belastung der Seen mitbeteiligt war.

1983 gründete man den Gemeindeverband Sempachersee (GVS). Er leitete zusammen mit dem Kanton zwei Hauptmassnahmen ein: Zum einen wurde im Sommer über eine Gasleitung von der Seeufergemeinde Eich aus Reinsauerstoff an die tiefste Stelle des Sees gepumpt. Im Winter schliesslich unterstützte man die natürliche Durchmischung des Sees durch den Eintrag von groben Luftblasen (see-interne Massnahmen). Zum anderen wurden für das landwirtschaftliche Einzugsgebiet der Zuflüsse rigorose Düngungsbeschränkungen erlassen, während man ergänzend Anreizprämien für zusätzliche freiwillige Phosphorrückhaltemassnahmen in Aussicht stellte (see-externe Massnahmen). Für die Beratung der Landwirte wurde 1986 die Zentralstelle für Ökologie in der Landwirtschaft geschaffen.
Ab 1986 konnte eine Senkung des algenverfügbaren Phosphorzufuhrs u.a. durch die Einführung einer Düngebeschränkung erreicht werden. Allerdings blieb insbesondere das Problem des unlöslichen, nicht algenverfügbaren Phosphors, welcher auf den Seegrund absinkt und sich zusammen mit abgestorbenem organischen Material im Sediment absetzt, bestehen.

Nach einem massiven Algenwachstum war der Sempachersee anfangs der 1980er Jahre an seinem Grund klinisch tot. Aller Sauerstoff wurde von den am Seegrund faulenden Algen verbraucht. Fische und Kleinlebewesen – welche die Nahrung für die Fische darstellen – erstickten. 1984 kam es zu einem grossen Fischsterben (im Hallwilersee hatten bereits während der 1960er Jahre grosse Fischsterben stattgefunden).

In den 1990er Jahren halfen ein Uferschutzkonzept und die Einführung des ökologischen Leistungsnachweises, den Phosphoreintrag in die Seen zu bremsen. 1998 sodann wurde, basierend auf dem Gewässerschutzgesetz (GSchG; Art. 62a), im Einzugsgebiet des Sempachersees ein Pilotprojekt mit zusätzlichen Massnahmen gestartet. Dieses wurde wurde in ein reguläres Projekt überführt und anschliessend auf die Einzugsgebiete des Hallwiler- und Baldeggersees ausgeweitet.

Zur langfristigen und nachhaltigen Sanierung der Luzerner Mittellandseen rief man jetzt sogenannte Phosphorprojekte ins Leben, welche im Jahr 1999 am Sempachersee, im Jahr 2000 am Baldeggersee und im Jahr 2001 am Hallwilersee gestartet wurden. Die Landwirte beteiligen sich hierbei entweder über einen Seevertrag, der mehrere gesamtbetriebliche Massnahmen umfasst, oder sie leisten mit Einzelmassnahmen einen Beitrag zur Sanierung der Mittellandseen. Die Anforderungen und Massnahmen sind an allen drei Seen dieselben und haben zum Ziel, den Phosphoreintrag aus der Landwirtschaft in die Seen zu reduzieren.

Beim Baldeggersee wurde das Phosphorprojekt zudem durch ein Projekt über die Verfügbarkeit von Phosphor in den Böden im Seeeinzugsgebiet ergänzt. Eine dabei erstellte Studie sollte ermitteln, ob mittels biologischem Landbau der Phosphoreintrag vermindert werden kann. Die Phosphorverfügbarkeit und ihre Veränderung in Ober- und Unterböden wurden auf 12 Höfen mit verschiedenen Phosphordüngungen untersucht. Zudem entnahm man Bodenproben aus 53 verschiedenen Parzellen, auf denen entweder 80, 100 oder 110 Prozent des Pflanzenbedarfs mit Phosphor gedeckt wurde.
Unterlagen der Bodenrechtskommission: Mitgeliefert wurden die Entscheide der Bodenrechtskommission betr. Mutationen, Abparzellierungen und Handänderungen für Liegenschaften, die dem bäuerlichen Bodenrecht (BGBB) unterstehen, Jahrgänge 2001-2003. Diese Unterlagen schliessen chronologisch an die unter A 1571/1-533 verzeichneten Entscheide der Jahre 1994-2001 an. Die ebenfalls mitgelieferten Pachtzinsentscheide der Pachtrechtskommission Nrn. 1-22 des Jahres 1995 wurden aus Gründen der Überlieferungsbildung unter den Signaturen A 1571/2182-2184 der entsprechenden Entscheidsserie der Vorgängerablieferung angefügt.
Die übrigen Unterlagen des Bestandes fallen quantitativ wenig ins Gewicht. Ein Dossier etwa befasst sich mit der Zukunft des landwirtschaftlichen Bildungs- und Beratungszentrums, sowie mit den landwirtschaftlichen Schulgutsbetrieben. Weitere Unterlagen beinhalten die Schaffung eines Abgeltungsfonds in Meggen, ein Deponieprojekt, sowie eine Umfrage zur Abschätzung von Ammoniak-Verlusten. Im Bestand befindet sich auch eine Reihe älterer Unterlagen von den 1960er bis in die frühen 1990er Jahre. Dabei handelt es sich um eine Dokumentation von Zeitungsberichten zu Unwetterkatastrophen und entsprechenden Meldungen und Verordnungen, sowie einer Reihe von Texten über die Zukunft der Schweizer Landwirtschaft und verschiedene statistische Erhebungen.
Inhaltsverzeichnis:
- Direkt- Beitragszahlungen A 1644/1 - A 1644/222
- Sanktionen im Bereich Tierschutz A 1644/223 - A 1644/225
- Gewässerschutz A 1644/226 - A 1644/571
- Boden- und Pachtrecht, Entscheide gemäss bäuerlichem Bodenrecht (BGBB) A 1644/572 - A 1644/803
- Schulgutsbetriebe, Landwirtschaftliches Bildungs- und Beratungszentrum A 1644/804 - A 1644/808
- Deponieprojekt Huwil, Abgeltungsfonds Meggen A 1644/809 - A 1644/812
- Diverse Statistiken, Unwetterkatastrophen-Chronik, Streiflichter der Luzerner Landwirtschaft A 1644/813 - A 1644/814
- Jahresrechnungen des kantonalen Oberforstamtes A 1644/815 - A 1644/23
Bewertung und Kassation:Von den ursprünglichen Gesamtmenge dieses Bestandes wurden rund 30% aufbewahrt. Bereits auf der Dienststelle waren Direktzahlungen, die nicht die Auswahlgemeinden Pfaffnau und Marbach betrafen, ausgeschieden und selbständig vernichtet worden.

Sporadische Mitteilungen an einzelne Landwirte bereffend Direktzahlungen wurden kassiert, ebenso Rechnungsbelege, Spesenblätter, Pfändungsanzeigen, Buchungs- und Zahlungsaufträge, stornierte Rückforderungen, einzelne Betreibungen sowie das Benutzerhandbuch zum Düngerbuchhaltungsprogramm KläSch. Im Falle von Abrechnungen, Buchhaltungsunterlagen etc. wurde darauf geachtet, Zusammenzüge oder Zahlungslisten aufzubewahren. Auch Milchkontingentierung-Abrechnungen der Zentralschweizer Milchproduzenten wurden grösstenteils kassiert, weil Kontextinformationen zu deren Verständnis fehlten. Von den Unterlagen zur Umstellung auf KläSch für die Hofdüngerabgabe von Luzern an Aargau wurden die meisten Emails (ausgenommen jene, die Kontextinformationen lieferten), Lieferbestätigungen und Hofdüngerabnahmeverträge kassiert.

Von diversen Unterlagenserien wurden einzelne Muster aufbewahrt oder eine Samplebildung vorgenommen: Von den Gesuchen um Sömmerungsbeiträge wurde der Auswahljahrgang 2000 sowie sämtliche Verzeichnisse archiviert. Im Falle der Hofdüngerverträge wurde eine Zufallsstichprobe getroffen und dabei die signifikante Stichprobenmenge mittels der Formel v((N – 384)/(N –1)) x 384 gezogen. Bei den Bodenproben wurden von den Spesenrechnungen und Anmeldungsunterlagen nur ein Muster aufbewahrt. Ebenso wurden von den Unterlagen über die Umfragen zur Abbschätzung von Ammoniakverlusten nur Muster aufbewahrt. Von den Karteikarten zu den Einleitungsstellen des Sempachersees wurden jene Karteien von Gewässern aufbewahrt, von denen Proben entnommen worden waren, während man die übrigen kassierte. Kassiert wurden im Weiteren die Unterlagen zur Besoldung der Aufgaben des Landwirtschaftsamtes im Bereich landwirtschaftlicher Berufsschulen (Kontoblätter, Abrechnungen etc.).
Neuzugänge:Wegen des grossen Umfangs der angebotenen Aktenmenge wurde der Rest der Unterlagen an einem zweiten Termin, dem 4. Februar 2014, abgeholt.

Angaben zur Benutzung

Zugangsbestimmungen:Es gelten die allgemeinen Zugangsbestimmungen des Staatsarchivs. Einsichtsbewilligungen in Archivalien, die noch einer Schutzfrist unterliegen, erteilt das Staatsarchiv.
Physische Beschaffenheit:gut
Erschliessungsgrad:detailliert

Angaben zu verwandtem Material

Veröffentlichungen:Pius Stadelmann, Peter Herzog, Robert Lovas (beide Dienststelle Umwelt und Energie (uwe) Kanton Luzern), Josef Blum (Landwirtschaft und Wald (lawa) Kanton Luzern), 20 Jahre Einsatz für einen gesunden Sempachersee, Rechenschaftsbericht im Auftrag des Gemeindeverbandes Sempachersee, 2005
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:A 1571 Grundstücksverkehr, Boden- und Pachtrecht, Strukturdatenerhebung, Gebirgshilfsfonds, Wasserversorgung, Güterstrassen und Strassenunterhalt, 1875 (ca.)-2008 (ca.) (Akzession)
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.2041
Erforderliche Bewilligung:siehe Zugangsbestimmungen bei Akzession
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

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