PLB 64 Nationalstrassen, Kantonsstrassen, Gemeindestrassen, etc.: Pläne, 1925-1987 (Akzession)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:PLB 64
Signatur-Bereich:PLB 64/1 - PLB 64/522
Titel:Nationalstrassen, Kantonsstrassen, Gemeindestrassen, etc.: Pläne
Entstehungszeitraum:1925 - 1987
Stufe:Akzession

Angaben zum Umfang

Laufmeter:6,60

Angaben zum Kontext

Verz.-Einheit - Aktenbildende Stelle (Link):Dienststelle Verkehr und Infrastruktur (vif), Planung Strassen (Kriens)
Bestandesgeschichte:Die nachfolgenden Planunterlagen befanden sich in den Archivräumlichkeiten der vif-Abteilung Strassenplanung, waren dort aber nie registriert worden und wiesen einen mehr oder weniger inaktiven Status auf; inaktiv deshalb, weil die Dienststelle bei den Strassen - im Unterschied zu den Kunstbauten - die benötigten Daten jeweils von Grund auf neu erfasst. Geschäftliche Zugriffe auf diese Ablage waren entsprechend selten und eine Ablieferung an das Staatsarchiv naheliegend.
Erwerbsart:Ablieferung
Eingangsdatum:11.12.2012

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Bei den Plänen handelt es sich um Originalpläne/Pausen/Arbeitskopien usw. mit Angaben vor allem zu Kantonsstrassen. Deren zeitlicher Schwerpunkt liegt in den 1960er-, beginnenden 1970er-Jahren. Gemäss § 8 des Strassengesetzes des Kanton Luzerns vom 15. September 1964 wurden die Kantonsstrassen in 2 Klassen aufgeteilt. Danach dienten die Kantonsstrassen der I. Klasse vorwiegend dem allgemeinen Durchgangsverkehr und der Verbindung einzelner grösserer Kantonsteile untereinander oder schlossen an gleichwertige Strassen anderer Kantone an. Demgegenüber waren die Kantonsstrassen II. Klasse für den inneren Verkehr in einzelnen regionalen Kantonsteilen, zur Verbindung einer Gemeinde mit einer Nationalstrasse oder für den Anschluss an eine Kantonsstrasse I. Klasse gedacht. Ebenfalls zu den Kantonsstrassen zählte die sogenannte Alpenstrasse über Weggis und Vitznau Richtung Axenstrasse. Diese Verbindung wurde auf Antrag des Kantons 1948/49 als A 127 in das Alpenstrasseninventar des Bundes aufgenommen.

Nach der damals geltenden Rechtsgrundlage oblagen in den 1960er- und 1970er-Jahren Planung und generelle Projektierung bei Nationalstrassenprojekten dem Bund, doch bezog er darin die interessierten Kantone mit ein. Bei den Gemeindestrassen war der Kanton Luzern ebenfalls beteiligt: Nach § 15 Absatz 1 des Strassengesetzes des Kantons Luzern vom 15. September 1964 erliess der Regierungsrat Vorschriften über den Bau und den Unterhalt der Gemeindestrassen.

Inhaltsverzeichnis:
- Nationalstrassen PLB 64/1 - 7
- Kantonsstrassen PLB 64/8 - 377
- Gemeindestrassen PLB 64/378 - 510
- Güterstrassen PLB 64/511 - 512
- Seetalbahn Sanierung in Hochdorf PLB 64/513 - 522
Bewertung und Kassation:Zu sämtlichen Projekten wurden die Übersichts- und Situationspläne aufbewahrt. In Absprache mit der Dienststelle kassiert wurden hingegen die Profilpläne; Ausnahme: jene Papierpläne, die ausdrücklich als "Pläne des ausgeführten Werkes" beschriftet waren und evtl. für Nachfolgebauten von technischem Interesse sein könnten, wurden aufbewahrt. Aus Gründen der Evidenz wurden im weiteren sämtliche Planunterlagen zur Kantonsstrasse K 14 aufbewahrt.

Angaben zur Benutzung

Zugangsbestimmungen:Es gelten die allgemeinen Zugangsbestimmungen des Staatsarchivs.
Einsichtsbewilligungen in Archivalien, die noch einer Schutzfrist unterliegen, erteilt das Staatsarchiv.
Erschliessungsgrad:detailliert
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.2017
Erforderliche Bewilligung:siehe Zugangsbestimmungen bei Akzession
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://query-staatsarchiv.lu.ch/detail.aspx?ID=1697938
 
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