Angaben zur Identifikation |
Signatur: | FA 60 |
Signatur-Bereich: | FA 60/1.1 - FA 60/107.3 |
Titel: | Mikrofilme: Zivilstandsregister (Einzelregister und Familienregister) der Gemeinden |
Entstehungszeitraum: | 1929 - 1990 |
Stufe: | Akzession |
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Angaben zum Umfang |
Laufmeter: | 20,00 |
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Angaben zum Kontext |
Bestandesgeschichte: | Als Ersatz für die aufgegebenen Registerdoppel liess der Kanton im Auftrag des Bundes (Zivilstandsverordnung vom 1. Juni 1953, Art. 5, Ergänzung vom 8. Januar 1965) periodisch einen Teil der in den Zivilstandsämtern aufbewahrten Zivilstandsregister auf Mikrofilm aufnehmen. Bis 1992 gelangten zwei Serien von Mikrofilmen zur Aufbewahrung ins Staatsarchiv. Diese Serien betrafen die beiden Verfilmungsaktionen von 1965 und 1990. Sie erhielten im Staatsarchiv die Signaturen FA 39 (Verfilmungsaktion 1965) und FA 60 (Verfilmungsaktion 1990). 2001 folgten noch Mikrofilme aus einer Verfilmungsaktion von 1978, diesen wurde die Signatur FA 93 zugeteilt. FA 39 und FA 93 erfassten nur die Familienregister, FA 60 ausser den Familienregistern auch die Einzelregister, allerdings erst ab dem Jahr 1970. FA 93 weist erhebliche Mängel auf und ist nur teilweise für eine Benutzung geeignet. 2005/06 wurden die Familienregister im Auftrag des Amtes für Gemeinden (Marco Arnold) und unter Aufsicht des Staatsarchivs ein letztes Mal, und zwar vollständig, verfilmt. Die Filme wurden anschliessend vom Amt für Gemeinden ans Staatsarchiv abgeliefert (Akzession FA 300). Seit 2009 wurden zudem die Einzelregister aus den regionalen Zivilstandsämtern im Staatsarchiv verfilmt, soweit keine Doppel in Bandform vorhanden waren (Bestand FA 301). Die auf FA 60 vorhandene Information ist somit mehrfach gesichert. Aus diesem Grunde wurde entschieden, den Bestand zur rechtmässigen Benutzung zur Verfügung zu stellen, obwohl es sich um Originalfilme handelt, die ursprünglich zu Sicherungszwecken hergestellt wurden. |
Erwerbsart: | Ablieferung |
Erwerbsart, Anm.: | Wann und woher welche Filme ins Staatsarchiv gelangten, lässt sich im Einzelfall nicht mehr eruieren. Für den Grossteil der Filme geschah dies um 1991. Als abliefernde Stelle wird die Abteilung Zivilstandswesen des Justizdepartements angenommen, welche die Verfilmung zu organisieren und zu kontrollieren hatte. Die Filme gelangten jedoch nur zum Teil von dort her ins Staatsarchiv, teilweise kamen sie auch direkt von den Zivilstandsämtern (im Kanton Luzern waren dies bis 2004, als die regionalen Zivilstandsämter geschaffen wurden, in der Regel die Gemeindekanzleien) oder von der mit der Verfilmung beauftragten Firma (Walter Rentsch AG, Dietlikon). |
Eingangsdatum: | ca. 1991 |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Inhalt: | Mikrofilme der Zivilstandsregister der Gemeinden: - Familienregister, ca. 1929-1990 - Einzelregister, ca. 1970-1990 Leider wurden bei den Familienregistern häufig die alphabetischen Personenverzeichnisse am Schluss der Bände nicht mit verfilmt, was ihren Gebrauchswert doch erheblich vermindert. |
Neuzugänge: | Die Mikrofilme zu vier Gemeinden (Gisikon, Grossdietwil, Rain und Schötz) fehlten und konnten trotz Nachfrage bei den betreffenden Gemeinden nicht beigebracht werden. Im Februar 2006 gelangten dann die Filme zu Schötz aus dem Amt für Gemeinden (Nachfolgeinstitution der Abteilung Zivilstandswesen) ins Staatsarchiv. |
Ordnung und Klassifikation: | Nach Zivilstandsämtern (Gemeinden in alphabetischer Reihenfolge). Innerhalb der Gemeinden kommen zuerst die Familienregister und danach die Einzelregister: Geburts-, Ehe- und Todesregister, falls vorhanden auch Legitimationsregister (bis 1977) und Anerkennungsregister. |
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Angaben zur Benutzung |
Zugangsbestimmungen: | Einsichtsbewilligungen in Archivalien, die noch einer Schutzfrist unterliegen, erteilt das Amt für Gemeinden. |
Erschliessungsgrad: | detailliert |
Findhilfsmittel: | REP 72/13. |
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Angaben zu verwandtem Material |
Originale (Existenz, Aufbewahrungsort): | Die Originale (Familienregister und Einzelregister in Papierform) befinden sich seit 2004 bei den regionalen Zivilstandsämtern (vorher bei den Gemeinden). |
Kopien bzw. Reproduktionen: | A 976 (Einzelregister in Papierform, Doppel, Enddatum schwankend zwischen 1930 und 1985). |
Verwandtes Material: | FA 39 (Familienregister, Stand 1965), FA 93 (Familienregister, Stand 1978), FA 300 (Familienregister, Stand 2004, noch nicht benutzbar), FA 301 (Einzelregister, Stand 2005, noch nicht benutzbar) |
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Weitere Bemerkungen |
Bemerkung: | 1929 wurde den Zivilstandsämtem die Anlegung von Familienregistern über die Ortsbürger vorgeschrieben. Als Grundlage dafür dienten neben den früheren B-Registern die von der Staatsverfassung (§ 29) vorgeschriebenen Stimmrechtsregister der Ortsbürgergemeinden. Im Gegensatz zu den Einzelregistern wurden die Familienregister nicht doppelt geführt. Die Familienregister dienten als Grundlage für die Dateneingabe in das elektronische System Infostar. 2005/06 wurden die Familienregister im Auftrag des Amtes für Gemeinden (Marco Arnold) ein letztes Mal verfilmt. Die Filme wurden anschliessend ans Staatsarchiv abgeliefert (FA 300). |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | siehe auch: FA 39 Mikrofilme: Familienregister der Gemeinden, 1929-1965 (Akzession)
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.2090 |
Erforderliche Bewilligung: | siehe Zugangsbestimmungen bei Akzession |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://query-staatsarchiv.lu.ch/detail.aspx?ID=165007 |
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