Identifikationsbereich |
Titel: | Einwohnergemeinde Luzern |
Stufe: | Provenienz |
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Informationsbereich |
Existenzzeitraum: | 14. Jh. - 19. Jh. |
Rechtsform: | Öffentlich-rechtliche Körperschaft |
Verwaltungsgeschichte / Biogr. Angaben: | Der Luzerner Stadtrat übergab dem Staatsarchiv 1919 sämtliche Archivalien aus der Zeit vor 1798, die aufgrund der Sönderung um 1800 ins Stadtarchiv gekommen waren. Nebst diesen alten Beständen gelangte 1919 auch eine ansehnliche Menge an Schriftgut aus der städtischen Verwaltung des 19. Jahrhunderts ins Staatsarchiv. Dieses Archivgut, das sich aus Akten, Bänden und Urkunden zusammensetzte, wurde im Staatsarchiv nicht als Einheit behandelt, sondern getreu den Methoden des Pertinenzsystems teilweise in die Bestände des angestammten Archivs integriert. Von den Akten wurde ein Teil in die bestehenden Pertinenzbestände verteilt, ein respektabler Rest wurde zusammen gelassen. Dieser wurde nach der Neunfächerordnung neu gegliedert. Bei den in die bestehenden Pertinenzbestände eingegliederten Akten ist zu beachten, dass diese unter Missachtung der zeitlichen Abgrenzungen von Archiv 1-3 allesamt in die Aktenfaszikel des Archivs 1 eingeordnet worden sind. Mit den Bänden verfuhr man ähnlich: Zum Teil hat man sie dem sogenannten Handschriftenbestand einverleibt, ein ansehnlicher Rest blieb als separater Fonds erhalten. Auch die Urkunden hat man zum Teil in die bestehenden Urkundenfaszikel eingeschoben, der grösste Teil wurde jedoch in rein chronologischer Reihenfolge direkt an den Urkundenbestand des Staatsarchivs angegliedert. (Die Einschübe in die alten Urkundenfaszikel erkennt man daran, dass jeweils ein neuer Faszikel mit der gleichen Nummer, jedoch ergänzt mit einem B, geschaffen werden musste.) |
Bemerkung: | 1. Die Akten Stadt (Signatur SA 250 ff.) im Staatsarchiv Das Stadtarchiv Luzern übergab die Archivalien in den Jahren 1919 bis 1921. Gelegentlich und bis in die jüngste Zeit kamen Nachlieferungen vor. Es gelangten jedoch nicht alle alten Archivalien in das Staatsarchiv. Zurückbehalten wurden offenbar in erster Linie die alten Bauakten und die gesamten Pläne, ferner Kaufprotokolle und ähnliche Bücher, die nach wie vor im Stadtarchiv Luzern liegen. Leider behandelte man den Bestand im Staatsarchiv nicht als eigene Einheit, sondern rückte ihm nach alter Pertinenzmethode nachhaltig zu Leibe: - Die Pergamenturkunden wurden aus den Akten entfernt und in chronologischer Folge an den Urkundenbestand des Staatsarchivs angegliedert. Einzelne Urkundengruppen reihte man auch innerhalb der Staatsarchivurkunden ein. Die Bücher wurden ebenfalls ausgesondert. Der ältere und grössere Teil ist heute in dem von J. Schmid geschaffenen "Handschriftenbestand", einer Bücherabteilung, einverleibt. Diese Bücher sind am alten Stadtarchivstempel erkennbar und tragen die Signatur COD. Der Rest bildet heute den Bücherbestand der Akten Stadt (Signatur 6000 ff.). - Die restlichen Akten blieben nicht unberührt. Einzelne Pertinenzen - der genaue Umfang ist nicht zu ermessen - wurden in die einschlägigen Betreffe des Aktenarchivs 1 einverleibt, obwohl ja diese Akten des Stadtarchivs hauptsächlich aus dem 19.Jahrhundert stammen. Da sie in der Literatur vielfach zitiert sind, wurden sie nur in wenigen Fällen wieder zu den Akten Stadt zurückgeführt. Was übrig und unverteilt blieb, teilte man im Staatsarchiv entsprechend den neun Fächern der traditionellen Pertinenzordnung ein. Diese Abteilung nennen wir heute "Akten Stadt Luzern". |
| 2. Erschliessung Im Stadtarchiv ordnete man im 19. Jahrhundert die vom Staatsarchiv übernommenen Akten nach einem eigenen, neugeschaffenen Pertinenzsystem. Es wurde eine Ordnung gewählt, die jener des Staatsarchivs von 1834 ähnlich war und eine Unterteilung in Fach, Pars, Genus, Sectio und Artikel vorsah, welche auf allen Umschlägen aufnotiert wurde. Das Archiv war in den alten Archivräumen des städtischen Rathauses und im Wasserturm untergebracht. Die meist ebenfalls auf den Aktenumschlägen vermerkten Truckennummern beziehen sich auf die Schubladen dieses alten Staatsarchivs. Eine Übersicht über die ganze Systematik besitzen wir nicht. Lediglich unsere Konkordanz gewährt einen groben Überblick. In den Faszikeln des Stadtarchivs waren Akten, Urkunden und Bücher in der Regel nicht ausgeschieden, sondern gemeinsam verpackt. Nur grosse Serien von Büchern wie Protokolle, Rechnungsbücher usw. stellte man für sich auf. Die Archivalien wurden auch zeitlich nicht wie im Staatsarchiv unterteilt. Eine Unterscheidung von altem und neuem Archiv, von Altakten und laufender Registratur bestand offenbar nicht Neuzugänge des 19. Jahrhunderts wurden stets nachgeordnet. So kommt es, dass im gleichen Umschlag Akten und Urkunden vom Mittelalter bis zu den Gründerjähren vereinigt sein konnten. An Verzeichnissen sind aus dem Stadtarchiv lediglich die auf Einzelblättern erstellten, chronologisch geordneten Regesten zu den Pergamenturkunden erhalten, die Josef Schneller erstellt hat. Nach der Übernahme durch das Staatsarchiv wurden die Akten Stadt in die hier üblichen, aus der Ordnung von 1834 stammenden neun Fächer eingeteilt. Ein summarisches Repertorium verzeichnete diesen Bestand (heute cod 1610). Diese Fächereinteilung liegt auch unserer Ordnung zugrunde, da die alte Stadtarchivordnung sich als unbefriedigend erwies. |
| FA 94 Protokolle des Verwaltungsrates bzw. des Stadtrates von Luzern 1799-1912 |
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Benutzung |
Erforderliche Bewilligung: | siehe Zugangsbestimmungen bei Akzession |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://query-staatsarchiv.lu.ch/detail.aspx?ID=1602861 |
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