Institutionen gemäss SEG (Gesetz betr. soziale Einrichtungen) (Tektonik)

Archivplan-Kontext


Titel:Institutionen gemäss SEG (Gesetz betr. soziale Einrichtungen)
Stufe:Tektonik
Bemerkung:Per 1. Januar 2008 löste das Gesetz über soziale Einrichtungen (SEG, SRL Nr. 894) vom 19. März 2007 das Heimfinanzierungsgesetz (HFG) vom 16. September 1986 ab. Es fallen lediglich diejenigen Einrichtungen in den Geltungsbereich des SEG, welche von der Kommission für soziale Einrichtungen (KOSEG) anerkannt worden sind (§ 2 SEG).
Die KOSEG erteilte allen sozialen Einrichtungen, welche gemäss HFG anerkannt waren, die Anerkennung gemäss SEG. Gemäss § 9 der Verordnung zum Gesetz über soziale Einrichtungen (SEV; SRL Nr. 894b) ist die Anerkennung auf vier Jahre befristet. Da die erstmalige SEG-Anerkennung mit Inkraftsetzen des neuen Gesetzes am 1. Januar 2008 begann, war diese - vorbehältlich einer Verlängerung - bis zum 31. Dezember 2011 gültig.
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:siehe auch:
Dienststelle Soziales und Gesellschaft (Provenienz)
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

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