FA 102/1 Staldenhof \ Der Landvogt zu Willisau urkundet im Streit zwischen 1) Felix Gerig, Jakob Röslin, Hans Kuoni und Joachim Vogel, neue und alte Geschworene, sowie Eustachi Arnet als Ausschuss der Gemeinde Gettnau, und 2) die Gebrüder Hans und Josef Jost als Besitzer des Hofs Stalden, um die A

Archivplan-Kontext


Signatur:FA 102/1
Titel:Staldenhof
Der Landvogt zu Willisau urkundet im Streit zwischen 1) Felix Gerig, Jakob Röslin, Hans Kuoni und Joachim Vogel, neue und alte Geschworene, sowie Eustachi Arnet als Ausschuss der Gemeinde Gettnau, und 2) die Gebrüder Hans und Josef Jost als Besitzer des Hofs Stalden, um die Auslegung der Urkunde von 1596, weil die Besitzer des Staldenhofs die Weiden durch Ausstocken und Schwenden über die vereinbarten Märchen hinaus zum nicht geringen Nachteil der Gemeinde ausdehnen. Eigenmächtig und ohne Wissen der Geschworenen und des Bannwarts hauen diese junge Tannli um und verwenden sie für die Zäune. Sie vergreifen sich an den Eichen und Kirschbäumen. Sie missachten auch die Übung, dass Matten unterhalb der Strasse nach Gettnau nicht angesät werden. In seinem Entscheid bereinigt der Landvogt die Märchen. Sodann dürfen die Besitzer des Hofs Stalden kein Holz hauen ohne Wissen der Geschworenen und des Bannwarts. Die Kirschbäume und die Eichen haben sie wachsen zu lassen. Sie haben es zuzulassen, dass das Holz über den Knubel hinunter geführt werde. Da sie erheblichen Schaden verursacht haben, dürfen sie zwanzig Jahre lang beim Weihergraben nicht schwenden.
Original. Papier
Oblatensiegel des Landvogts klebt.
Abschrift: Zwinglibell 1697, S. 85-90
Nachtrag 1768 März 13
Freundlicher Accord zwischen der Gemeinde Gettnau und Franz Arnet als Besitzer des Staldenhofs im Streit um ein Stück Wald am Willberg, das dem Arnet für 120 Gulden zur alleinigen Nutzung übertragen wird.
Ebenso als Eintrag: Zwinglibell 1697, S. 91-93
Entstehungszeitraum:05.07.1695 - 13.03.1768
Konkordanz:AB 20
Archivalienart:Mikrofilm
Stufe:Archiveinheit
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1798
Erforderliche Bewilligung:siehe Zugangsbestimmungen bei Akzession
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://query-staatsarchiv.lu.ch/detail.aspx?ID=1524311
 
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