Signatur: | FA 102/1 |
Titel: | Wuhren der Luthern in der Kratzeren und Wuhrpflicht der beiden Kratzerenmatten. Schultheiss und Rat der Stadt Luzern Urkunden, dass vor ihnen erschienen 1) Leutnant Eustachi Arnet, Felix Gerig und Hans Zanger als Ausschuss der Gemeinde Gettnau, und 2) Joseph und Maritz Peter von Brisecken als Besitzer der Kratzerenmatten, wegen den zwei an der Luthern gelegenen Matten, die Kratzeren genannt. Nach dem Brief von 1588 und der Urkunde von 1692 hat die Gemeinde Gettnau die dort gelegene Wuhre und Wehre zu unterhalten, was sie wegen der beständigen Wassergüsse stark beschwere; sie verlangt eine Erläuterung, wie weit die Gemeinde zum Wuhren verpflichtet sei. Dagegen verlangen die Peter die Bestätigung der Briefe von 1588 und 1692. Beim Ablesen des Briefs von 1588 stellt der Rat fest, dass die Gemeinde Gettnau nur das Stück Allmend, das jetzt aufgeteilt sei und an die Kratzerenmatten stösst, nicht aber die Kratzerenmatten selbst mit Wuhren zu schützen schuldig sei. Der Rat hat erkannt, dass die jeweiligen Besitzer der Kratzerenmatte jetzt und in Zukunft an ihrem eigenen Land selber, hingegen die Gemeinde Gettnau den Einschlag, der vorher Allmend war, wuhren solle. Die Gemeinde Gettnau kaufte von den Besitzern der Kratzerenmatte früher ein Stück Land für 90 Gulden ab, um die Wuhren einzurichten und einen Graben durchzuziehen. Dieser Graben soll den Besitzern der Kratzerenmatten wieder heimfallen. Diese können ihn auffüllen, ohne dass sie die anno 1693 erhaltenen 90 Gulden zurückerstatten müssen. Verwahrt mit dem Sekretsiegel der Stadt Luzern. Original. Pergament. Sekretsiegel der Stadt Luzern im Truckli hängt. Rückvermerk: Urkhundt so einer Gemeindt Geptnauw in unser Graffschafft Willisauw zuegestelt worden anno 1711. 19. Jahrhundert: Luthernwehre in der Kratzern. No.2. |
Entstehungszeitraum: | 15.04.1711 |
Konkordanz: | AB 11 |
Archivalienart: | Mikrofilm |
Stufe: | Archiveinheit |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1741 |
Erforderliche Bewilligung: | siehe Zugangsbestimmungen bei Akzession |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://query-staatsarchiv.lu.ch/detail.aspx?ID=1524301 |
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