FA 102/1 Verlegung des Flussbetts der Luthern an den Berg. \ Dem Sechser Niklaus Vogel zu Gettnau fügte die Luthern durch ihr Aus- und überlaufen infolge schwerer Regengüsse und Schneeschmelzen nicht geringen Schaden zu. Er entschloss sich deshalb, dem Wasserfluss am Rande seiner Güter einen neuen

Archivplan-Kontext


Signatur:FA 102/1
Titel:Verlegung des Flussbetts der Luthern an den Berg.
Dem Sechser Niklaus Vogel zu Gettnau fügte die Luthern durch ihr Aus- und überlaufen infolge schwerer Regengüsse und Schneeschmelzen nicht geringen Schaden zu. Er entschloss sich deshalb, dem Wasserfluss am Rande seiner Güter einen neuen Lauf zu geben. Er bat deshalb zu einem Augenschein Melchior Schumacher, Grossrat der Stadt Luzern und Schultheiss zu Willisau, Johann Peyer, Baumeister, Johann Walthert, Aufnehmer, Werni Willi, Spitalpfleger, alle des Rats zu Willisau. Nachdem diese zugestimmt hatten, verglich er sich mit der Gemeinde Gettnau wegen ihrer Allmend, neben der das Flussbett geführt wird, auf folgende Weise. Sechser Niklaus Vogel und alle nachfolgenden Besitzer der hernach genannten Äcker sollen in Zukunft zu ewigen Zeiten die Luthern in ihrem neuen Bett dem Berg entlang und dem Rande der Gettnauer Allmend leiten, die beiden Ufer auf eigene Kosten unterhalten, ohne die Gemeinde zu belasten. Doch sollen die von Gettnau aus ihrem Wald genügend Holz zur Verfügung stellen. Sollte das Wasser überlaufen, weil der Unterhalt mangelhaft ist, und die Gemeinde zu Schaden kommen, stellt er zur Sicherheit der Gemeinde als Pfänder seine beiden Matten daselbst. Die eine ist die Widematte im Umfang von acht Mannwerk, die andere die Röttelmatte, die auch acht Mannwerk haltet. Diese stossen an das Bett der Luthern, zum andern an die Strasse nach Wyl, zum dritten an Fridli Zanggers Widenmätteli, zum vierten an Martin Stöcklis Widenmätteli. In einem solchen Fall soll die Gemeinde sich an den Pfändern schadlos halten nach der Erkanntnis von Schultheiss und Rat zu Willisau oder von Ehrenleuten, die von beiden Parteien benannt werden. Auf Bitten von Sechser Niklaus Vogel hat Schultheiss Melchior Schumacher sein Siegel angehängt.
Original. Pergament.
Das Siegel des Schultheissen Melchior Schumacher im Truckli hängt.
Es ist identisch mit jenem an der Urkunde von 1639. Auf der Plica:
Ludwig Cysat stattschryber subscripsi manu propria. Rückvermerk: Bewilligung einer neuwen wasser furth sechser
Nicolaus Vogel zuo Geptnouw wegen der Luttern geben anno
1641.
19. Jahrhundert: Verlegung der Luthern. No. 7. -
Abschrift: Zwinglibell 1697, 65-68
Entstehungszeitraum:19.02.1641
Konkordanz:AB 9
Archivalienart:Mikrofilm
Stufe:Archiveinheit
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1671
Erforderliche Bewilligung:siehe Zugangsbestimmungen bei Akzession
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://query-staatsarchiv.lu.ch/detail.aspx?ID=1524299
 
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