Signatur: | FA 102/1 |
Titel: | Obrigkeitliche Bewilligung für den Einschlag (Privatisierung) der Zelgen und die Entschädigung der Tauner mit Allmendland für ihr altes Brachrecht. Schultheiss und Rat der Stadt Luzern Urkunden: Die Abgesandten der underthanen gemeiner thwingsgnossen oder puwrsame zu Gettnau brachten vor, sie seien Willens (sofern sie es als Obrigkeit bewilligen) ihre drei Felder oder Zeigen einzuschlagen, die bisher als Eigentum zu ihren Höfen und Gütern gehörten, und auf die allein ihre Tauner, wenn sie brach lagen, mit ihnen fuhren. Sie wollen das gleiche tun wie andere ihre Nachbarn in der Grafschaft Willisau. Ausführliche Angaben über das Vorgehen. Die Zeigen weisen ca. 220 Jucharten auf, eingeteilt in das Feld gegen Willisau, in jenes gegen Ettiswil und das Oberfeld gegen Brisecken. Die für die Tauner bestimmte Allmend umfasst ca. 13 Jucharten. Während die Bauern mit ihrem eingeschlagenen Zelgland frei handeln können, darf das den Taunern zugeteilte Allmendland nicht separat, sondern nur mit der Haushofstatt zusammen verkauft werden. Verzeichnet werden nur die Tauner, die für ihr Brachrecht Allmendland erhalten. Gesiegelt wird mit dem Sekretsiegel der Stadt Luzern. Uffmontag vor sanct Jacobs des heutigen apostels tag 1606 Original. Pergament. Im Druck herausgegeben: Josef Zihlmann, Die Verteilung der drei Felder in Gettnau im Jahre 1606. In: Heimatkunde des Wiggertales 24, 1965, 48-54. Vgl. auch Andreas Ineichen, Innovative Bauern. Einhegungen, Bewässerung und Waldteilungen im Kanton Luzern im 16. und 17. Jahrhundert. Luzern 1996 (Luzerner Historische Veröffentlichungen 30) 243. Sekretsiegel der Stadt Luzern hängt beschädigt in einem Holztruckli. Rückvermerk: Bestättigungbrieff gemeinen twingsgnossen oder puwrsame zd Gättnow in der graffschafft Willisow umb den inschlag irer dryen falldem oderzällgen daselbs glägen ... 1606. No. 1: Am Gemeinde] Gricht Ettiswyl aufgelegt worden den 29ten Augsten 1805. Grichtschriber Frey. 19. Jahrhundert: No. 8[?]. |
Entstehungszeitraum: | 24.07.1606 |
Konkordanz: | AB 7 |
Archivalienart: | Mikrofilm |
Stufe: | Archiveinheit |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1636 |
Erforderliche Bewilligung: | siehe Zugangsbestimmungen bei Akzession |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://query-staatsarchiv.lu.ch/detail.aspx?ID=1524297 |
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