| |
Allgemeine Information |
| Signatur: | PS 161/9 |
| Titel: | Schultheiss und Rat zu Luzern bewilligen der Gemeinde Nebikon den Einschlag von zwei Jucharten Oedland, das sie dränieren und meliorieren liess
163[7] Juni 4 (den viertten brachmonatt) Schultheiss und Rat der Stadt Luzern Urkunden, dass vor Rat erschien Jakob Jörgi von Nebikon im Kirchgang Altishofen und in der Grafschaft Willisau mit einer Abordnung im Namen der ganzen Gemeinde daselbst. Sie brachten vor, dass die Gemeinde auf ihrer Allmend etwa zwei Jucharten ödes und ganz mosiges Land mit nicht geringen Kosten "ustholen und zurüsten" (d.h. meliorieren) liess.. Sie bitten, die zwei Jucharten um ihres bessern Nutzens willen einschlagen (d.h. verteilen) zu dürfen. Der Rat bewilligt das Begehren mit der Bedingung, dass das eingeschlagene Land keinesfalls ohne seine Zustimmung verkauft oder aus den Händen der Gemeinde gegeben werde. Die Gemeinde hat als Rekognitionsgebühr 20 Gulden in die [Rats-] Stube zu zahlen. Es wird mit dem Sekretsiegel der Stadt Luzern gesiegelt.
Original: Gemeindearchiv Nebikon. Alte Nummer 121. Pergament. Infolge Einwirkung von Feuchtigkeit beschädigt und Lesbarkeit teilweise erschwert. Abgefallener rechter Rand und Falzloch mit neuem Pergament ergänzt; Textverlust. 29,1 cm x 19,2 cm. Plica 5,8 cm. Das leere Siegeltruckli hängt an angerissenem Pergamentstreifen. |
| Entstehungszeitraum: | 04.06.1637 |
| Archivalienart: | Akte |
| Stufe: | Archiveinheit |
| |
Benutzung |
| Schutzfristende: | 31.12.1667 |
| Erforderliche Bewilligung: | siehe Zugangsbestimmungen bei Akzession |
| Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
| Zugänglichkeit: | Öffentlich |
| |
URL für diese Verz.-Einheit |
| URL: | https://query-staatsarchiv.lu.ch/detail.aspx?ID=1522996 |
| |