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Allgemeine Information |
| Signatur: | PS 161/10 |
| Titel: | Schiedsspruch zwischen Nebikon und Aesch im Streit um den Unterhalt der Strasse über den Flüeggenberg
1647 März 13 Johann Christof Cloos, des Inneren Rats der Stadt Luzern, derzeit Schultheiss, Beat Jakob Huober, alt Stadtsechser, Johann Walthart, Spitalpfleger und des Rats, Ludwig Cysat, Stadtschreiber, alle zu Willisau, erlassen als Vermittler im Streit zwischen der Gemeinde Nebikon, vertreten durch Sechser Hans Jöri und Weibel Thomann Widmer, und Jakob Rölli, gesessen zu Esch, folgenden Spruch: Streitgegenstand: Rölli behauptet, die Strasse von Nebikon über den "Flüeggenberg" hinauf sei eine "haubt landtstrasz" und die von Nebikon seien für den Unterhalt zuständig. Nebikon behauptet, es handle sich nur um einen Holzweg, der in ihren Wald und ihre Güter führe. Sie seien nie verpflichtet gewesen, dazu Holz zu liefern. Sie klagen, dass Rölli in ihrem Wald ohne Erlaubnis des Twingherrn und der Gemeinde Tannen schlug, um die Strasse zu unterhalten, ferner auf ihrer Allmend Steine brach und mit seinem Vieh und seinen Schweinen unachtsam war, so dass diese auf die Allmend gerieten . Entscheid: 1) Die Strasse durch den "Flüeggenberg" ist keine Landstrasse, sondern ein Holzweg in den Wald derer von Nebikon. Er ist jedermann zugänglich, aber für die Gemeinde Nebikon ohne Schaden und Nutzen. 2) Weder Jakob Rölli noch sonstige künftige Besitzer der Höfe Aesch oder sonst jemand darf im Nebiker Wald das Recht, Holz oder Kries zu hauen und den Weidgang zu nutzen, geltend machen. 3) Weder Rölli noch sonst jemand darf auf der Allmend derer von Nebikon ohne Erlaubnis des Zwingherrn und gemeiner Zwinggenossen Steine graben. 4) Es solle jede Partei, jene von Nebikon wie jene von Aesch, ihr Vieh, ihre Schweine und Geissen auf dem Ihren halten. 5) Rölli hat, weil er diesen Streit verursachte und zu keiner Verständigung bereit war, der Gemeinde Nebikon 5 Gulden an ihre Unkosten zu zahlen. Zudem hat er die Unkosten der Vermittler, nämlich Reit- und Rosslohn, zu übernehmen. Es siegelt von Amtes wegen Schultheiss Johann Christof Cloos. Original: Gemeindearchiv Nebikon. Alte Nummer 118. Pergament. Starke Stockflecken über die ganze Urkunde hinweg. Lesbarkeit infolge Feuchtigkeit beeinträchtigt. 63,3 cm x 29, 4 cm. Plica 6,4 cm. Das leere Siegeltruckli hängt an einem Pergamentstreifen . Dorsualnotizen, teilweise unleserlich: "Spruchbrieff zwüschen der gemeindt Nebickhon an dem einen, so danne Jacoben Rölli zu Aesch in der kilchöri Altishofen unnd ambt Willisouw gesessen. 1647." "Nr. 118." "... landvögtliche Urkunden vom Jahr 1558 bis zum jähr 1647, sind 9 Sachen (?)". |
| Entstehungszeitraum: | 13.03.1647 |
| Archivalienart: | Akte |
| Stufe: | Archiveinheit |
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Benutzung |
| Schutzfristende: | 31.12.1677 |
| Erforderliche Bewilligung: | siehe Zugangsbestimmungen bei Akzession |
| Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
| Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
| URL: | https://query-staatsarchiv.lu.ch/detail.aspx?ID=1522997 |
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