PS 161/8 Schultheiss und Rat zu Luzern bewilligen der Gemeinde Nebikon einen Einschlag im Moos im Grütt \ \ 1605 Juli 12 (?). (Dienstag? nach St. Ulrich) \ Schultheiss und Rat der Stadt Luzern bekunden, dass vor ihnen im Rat eine Abordnung der ganzen Gemeinde Nebikon in der Grafschaft Willisau er

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:PS 161/8
Titel:Schultheiss und Rat zu Luzern bewilligen der Gemeinde Nebikon einen Einschlag im Moos im Grütt

1605 Juli 12 (?). (Dienstag? nach St. Ulrich)
Schultheiss und Rat der Stadt Luzern bekunden, dass vor ihnen im Rat eine Abordnung der ganzen Gemeinde Nebikon in der Grafschaft Willisau erschien. Sie brachte vor, es sei die Absicht der Gemeinde, ein Stück Mösli, genannt im Grütt, im Umfang von 14 (?) Jucharten, untereinander zu teilen und als Eigentum zu ihren Gütern zu schlagen.
Das Grütt ist gelegen zu Nebikon und stösst zum einen Teil an das Grütfeld stösst, zum andern an Balthasar Jörgis Längmatten, zum dritten an Lienhardt Hungckelers Stöckerenmatten, zum vierten an Urban Küng, zum fünften an Lienhardt Hungckelers Wylmatten(?), zum sechsten an Lienhard Hungckelers Haffnerenmatten(?).
Schultheiss und Rat bewilligen diesen Einschlag.

Original: Gemeindearchiv Nebikon. Alte Nummer 119. Pergament. Infolge Einwirkung der Feuchtigkeit ist der Text teilweise unleserlich. 64,4 cm x 16 cm. Plica 4,7 cm. Sekretsiegel der Stadt Luzern hängt in einem Holztruckli, ist jetzt aber nur noch lose eingelegt.
Dorsualnotiz nur teilweise lesbar: Bewilligungbrieff "Nr. 119".
Entstehungszeitraum:12.07.1605
Archivalienart:Akte
Stufe:Archiveinheit
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1635
Erforderliche Bewilligung:siehe Zugangsbestimmungen bei Akzession
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://query-staatsarchiv.lu.ch/detail.aspx?ID=1522995
 
Startseite|Bestellkorbkeine Einträge|Anmelden|de en fr it
Archivkatalog Staatsarchiv Luzern