A 1570 Ehemaliges Amt für das Gastgewerbe und ehemalige Handels- und Gewerbepolizei, 1908-2009 (Akzession)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:A 1570
Signatur-Bereich:A 1570/1 - A 1570/3066
Titel:Ehemaliges Amt für das Gastgewerbe und ehemalige Handels- und Gewerbepolizei
Entstehungszeitraum:1908 - 2009
Entstehungszeitraum, Anm.:Hauptentstehungszeitraum 1990 bis 2005. Einzelne Dossiers oder Unterlagen können bis in die 1950er-Jahre (teilweise sogar bis 1908) zurückreichen oder sind erst nach 2005 entstanden.
Stufe:Akzession

Angaben zum Umfang

Laufmeter:28,20

Angaben zum Kontext

Verz.-Einheit - Aktenbildende Stelle (Link):Kantonspolizei, Abt. Gastgewerbe u. Gewerbepolizei (Luzern 11)
Aktenbildner-/Provenienzname:Abteilung Gastgewerbe und Gewerbepolizei der Luzerner Polizei (seit 2010),
Abteilung Gastgewerbe und Gewerbepolizei der Kantonspolizei Luzern (bis 2009);

Amt für das Gastgewerbe (bis 2004),
Abteilung für das Gastgewerbe und den Getränkehandel beim Sekretariat des Volkswirtschaftsdepartements (bis 1987),
Stelle für das Wirtschaftswesen beim Sekretariat des Staatswirtschaftsdepartements (bis ca. 1973);

Abteilung Gewerbepolizei der Kantonspolizei (bis 2004),
Handels- und Gewerbepolizei (bis 1996),
Handelspolizei (bis 1984),
Amt für Automobilwesen und Handelspolizei (bis 1953)
Erwerbsart:Ablieferung
Erwerbsart, Anm.:Übernommen aus Anlass des Umzugs der Abteilung von der Reussinsel an den Hallwilerweg (Stadt Luzern).
Eingangsdatum:08.01.2010

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:FACHBEREICH GASTGEWERBE
Kartei: A 1570/1-35
Wirteprüfungen: A 1570/36-628
Wirtschaftsbewilligungen: A 1570/629-2405
Ausserordentliche Wirtschaftsbewilligungen: A 1570/2406-2531
Diverse Bewilligungsarten und Spezialbewilligungen: A 1570/2532-2681
Bewilligungen für frühere Öffnungszeiten/Verlängerung der Öffnungszeiten: A 1570/2682-2686
Tanzen: A 1570/2687-2723
Getränkehandel: A 1570/2724-2786
Beherbergungsabgaben: A 1570/2787-2799
Weitere Unterlagen Fachbereich Gastgewerbe:
- Ältere Unterlagen Wirtswesen ("von bleibendem Wert"): A 1570/2800-2809
- Dossier Tanzen und Fasnacht: A 1570/2810-2814
- Übertretungen des Gastgewerbegesetzes; 1998 bis 2002: A 1570/2815-2817
- Verwaltungsbeschwerden: A 1570/2818-2821
- Auslegung und Praxis des Gastgewerbegesetzes: A 1570/2822-2827
- Revision Wirtschaftsgesetz/Gastgewerbegesetz: A 1570/2828-2831
- Korrespondenz: A 1570/2832-2841
- Amt für das Gastgewerbe: Organisation, Personal, Besoldung: A 1570/2842-2846

FACHBEREICH GEWERBEPOLIZEI
Handelsreisende: A 1570/2847-2848
Spiellokale, Unterhaltungsgewerbe, Automaten, Spielbanken/Casinos: A 1570/2849-2913
Lotto, Lotterien, Tombola: A 1570/2914-2936
Bewilligungen, Ausnahmebewilligungen: A 1570/2937-2939
Waffenwesen: A 1570/2940-2960
Kriegswirtschaft/wirtschaftliche Landesversorgung, Preiskontrolle: A 1570/2961-2964
Preisbekanntgabeverordnung: A 1570/2965-2970
Ausverkaufswesen, Zugabewesen, unlauterer Wettbewerb: A 1570/2971-2975
Sonderverkäufe, Geschäftseröffnungsverbote: A 1570/2976-2977
Registratur Gewerbepolizei (allgemeine Ablage): A 1570/2978-3010
Weitere Unterlagen Fachbereich Gewerbepolizei:
- Projekte, Arbeitsgruppen: A 1570/3011-3015
- Projekte betreffend Kantonspolizei Luzern: A 1570/3016-3025
- Revision Handels- und Gewerbepolizeigesetz/Gewerbepolizeigesetz: A 1570/3026-3031
- Korrespondenz, Verfügungen, Strafanzeigen: A 1570/3032-3039
- Handels- und Gewerbepolizei: Organisation, Abläufe, Amtsakten: A 1570/3040-3052

FACHBEREICH MESSWESEN (Aufsicht über Mass und Gewicht, Eichämter): A 1570/3053-3065

PASSBÜRO: A 1570/3066
Bewertung und Kassation:Die Ablieferung umfasste ursprünglich gut 80 Lfm. Die Unterlagen waren grösstenteils nach Fachgebieten geordnet und ausführlich beschriftet. Gut zur Hälfte (v.a. Fachbereich Gastgewerbe) waren die Dossiers zu Faszikeln zusammengebunden, der Rest (v.a. Gewerbepolizei) wurde in Ordnern oder Schachteln abgeliefert. Einige wenige Einzeldossiers waren lose. Hinzu kamen zwei Karteikästen mit verschiedenen älteren Karteien des Amtes für das Gastgewerbe.
Ein eigentlicher Registraturplan besteht für diese Dienststelle nicht. Die Ablieferung liess jedoch erkennen, dass es sich um klar trennbare Akten der beiden Vorgängerinstitutionen handelt (ausgenommen gemeinsam geführte Buchhaltung ab 2004). Mithilfe einer detaillierten, tabellarischen Bestandesübersicht konnten die Unterlagen den Aufgabengebieten der Dienststellen zugeordnet und erste Bewertungen vorgenommen werden. Dabei wurde die Archivierungstradition bei vorangehenden Akzessionen berücksichtigt, das heisst bisher integral übernommene Dossiers und Dokumente wurden ebenso behandelt. Bei seriellen Akten mit geringem Informationswert wurde nach Möglichkeit ein Auswahljahrgang (in der Regel 2000) übernommen.
Von den bestehenden Karteien des ehemaligen AMTES FÜR DAS GASTGEWERBE und seiner Vorgängerinstitutionen wurden die beiden Karteien ("Alte Kartei" und "Neue Kartei") über die Wirteprüfungen integral übernommen. Die Karteikarten weisen neben den Kandidatinnen und Kandidaten und ihrer Prüfungsnummer auch persönliche Daten und die Prüfungsnoten auf. Dank der Kartei dürften auch ältere Ablieferungen betreffend Wirteprüfungen (A 603/5.1-5.4, A 642/24-25, A 683/12-41, A 786/1-98, A 1011/107-206, A 1130/163-332, A 1331/1-320) erschlossen werden, da auf den alphabetisch nach Namen sortierten Karten auch die Prüfungsnummern verzeichnet sind. In den Beständen des Staatsarchivs wurden bisher fast ausschliessliche Prüfungsnummern ohne Namen erschlossen. Die Alte Kartei umfasst einen Zeitraum bis ca. 1968, die Neue Kartei reicht bis ca. 1990.
Ebenfalls integral archiviert wurden die noch vorhandenen Karteiblätter zu den Personal- und Realwirtschaftsbetrieben im Kanton Luzern, sowie weitere Betriebsbewilligungen und erloschene Patente (Zeitraum bis ca. 1998). Die Daten auf den Karteiblättern dürften zusätzliche Informationen zu den einzelnen Betrieben vor allem für die Zeit ab 1950 liefern (Patentinhaber, Quadratmeterzahl, Anzahl Betten, Art der Bewilligung, Alkoholausschankrecht usf.).
Kassiert wurden die Karteien über die Getränkehandelsbewilligungen (Klein- und Mittelverkaufspatente, erloschene Patente).
Die Einzelfalldossiers zu den Wirteprüfungen wurden integral übernommen, ebenso die zu den Prüfungssessionen gehörenden Notenlisten. Die restlichen Unterlagen betreffend Wirteprüfungen (Statistiken, Kommissionsunterlagen) wurden ebenfalls grösstenteils archiviert, insbesondere ältere Unterlagen, die bis in die 1930er-Jahre zurückreichen.
Den grössten Teil der Ablieferung bilden die Wirtschaftsbewilligungen für gastronomische Betriebe im Kanton Luzern. Sie wurden entsprechend den früheren Akzessionen integral übernommen mit Ausnahme der z.T. umfangreichen Akten- und Planunterlagen in Baubewilligungsverfahren, die - da in den kommunalen Bauakten als "Masterdossiers" bereits vorhanden - kassiert wurden. Die Dossiers umfassen die eigentlichen Bewilligungen und Unterlagen zu den Bewilligungsverfahren, teilweise Pläne und Unterlagen zu Um- und Neubauten, vereinzelt Polizei- und Gerichtsakten, sowie allgemeine Korrespondenz. Der Grossteil der Dossiers enthält Unterlagen ab 1990 bis ca. 2005. Das Gastgewerbegesetz GaG des Kantons Luzern vom 15.09.1997 (SRL 980) unterscheidet weiterhin zwischen sogenannten Personal- und Realwirtsrechten (vgl. § 34 GaG).

[Fortsetzung siehe unten: Bemerkungen]
Neuzugänge:Nachzügler: 1 Mäppchen (Januar 2011), integriert in A 1570/2810; diverse erloschene Wirtschaftbewilligungen 2001-2008, abgeliefert unter der Ablieferung 2020/12, verzeichnet unter den Signaturen A 1570/3067-3085
Ordnung und Klassifikation:Die bestehende Ordnung konnte in Bezug auf die vier heutigen Fachbereiche der Abteilung (Gastgewerbe, Gewerbepolizei, Eichämter, Passbüro) übernommen werden. Innerhalb der Untergebiete wurden weitere Ordnungsgruppen erstellt, die in etwa den Hauptgeschäftsfeldern der Abteilung GGP entsprechen.
Die Ordnung der Karteien des FACHBEREICHS GASTGEWERBE konnte weitgehend übernommen werden, lediglich bei den Wirteprüfungen bot sich eine Unterteilung in eine ältere und eine neuere Kartei an. Diese sind alphabetisch nach Namen der Prüfungskandidatinnen und -kandidaten geordnet. Die Patente gliedern sich nach Ort und nach Wirtschaftsbetrieb.
Bei den Wirteprüfungen wurden die Einzelfalldossiers ihrer fortlaufenden Nummer entsprechend übernommen (Nr. 7979 bis 12034). Allgemeine, statistische und organisatorische Unterlagen zu den Wirteprüfungen und zur Anerkennung ausserkantonaler Fachausweise wurden den Dossiers nachgestellt.
Die Dossiers der Wirtschaftbewilligungen sind in die zwei Bewilligungsarten Personal- und Realwirtsrecht aufgeteilt und dann nach Gemeinden geordnet, wobei die Stadt Luzern generell immer am Ende zu stehen kommt. Bei den Personalrechten wurden die Dossiers der Stadt Luzern noch nach der Betriebsart unterteilt (reine Restaurationsbetriebe oder Beherbergungsbetriebe). Die Ordnung wurde dabei von der Dienststelle übernommen. Erloschene Wirtschaftsbewilligungen wurden nach dem Jahr der Erloschenerklärung verzeichnet. Die übrigen Unterlagen aus dem Fachbereich wurden ebenfalls nach Jahr geordnet.
Die gleiche Ordnung nach Gemeinden bzw. Jahr der Erloschenerklärung wurde auch auf die diversen anderen Bewilligungsarten, Spezialbewilligungen, Bewilligung für frühere/verlängerte Öffnungszeiten und Tanzbetriebsbewilligungen angewandt. Die Tanzlehrerpatente wurden alphabetisch nach Inhabernamen geordnet.
Ausserordentliche Wirtschaftsbewilligungen und Tanzbewilligungen für Einzelanlässe erhielten amtsintern pro Jahr jeweils eine Laufnummer geordnet nach den fünf Luzerner Ämtern und der Stadt Luzern (LS: Luzern Stadt, LL: Luzern Land, S: Sursee, H: Hochdorf, W: Willisau, E: Entlebuch). Diese Ordnung wurde zugunsten einer alphabetischen Ordnung nach Gemeinden (analog zu den übrigen Unterlagen) aufgegeben.
Erloschene Getränkehandelsbewilligungen wurden für den gesamten überlieferten Zeitraum (1998 bis 2008) nach Gemeinden zusammengefasst. Die beiden Auswahljahrgänge der Beherbergungsabgaben wurden analog zur Ablieferung ebenfalls nach Gemeinden geordnet.
Weitgehend chronologisch geordnet wurden die diversen Dossiers der Gruppe "Weitere Unterlagen Fachbereich Gastgewerbe", die zu einem Teil aus übernommenen Unterlagen, teilweise aus neuen Untergruppen, gebildet aus den Faszikeln "Verschiedenes", besteht.
Für den FACHBEREICH GEWERBEPOLIZEI wurden mehrere Gruppen gebildet, welche die Aufgabengebiete der ehemaligen Handels- und Gewerbepolizei widerspiegeln. Die Akten wurden innerhalb der Gruppen wenn immer möglich thematisch zusammengefasst und/oder chronologisch bzw. nach Geschäftsnummer geordnet. Die alphabetisch nach Betriebsname geordneten Dossiers der Spiel- und Unterhaltungsbetriebe wurden neu zusätzlich nach Gemeinde unterteilt, um eine analoge Ordnung zu den Unterlagen des Fachbereichs Gastgewerbe zu erhalten. Bei Akten mit Personenbezug (z.B. Waffenwesen) wurde die vorhandene alphabetische Ordnung nach Namen beibehalten.
Dasselbe Ordnungsverfahren wurde auch auf die Unterlagen des FACHBEREICHS MESSWESEN angewandt.

Angaben zur Benutzung

Zugangsbestimmungen:Es gelten die allgemeinen Zugangsbestimmungen des Staatsarchivs. Einsichtsbewilligungen in Archivalien, die noch einer Schutzfrist unterliegen, erteilt das Staatsarchiv.
Physische Beschaffenheit:gut
Erschliessungsgrad:detailliert

Angaben zu verwandtem Material

Verwandtes Material:Frühere Akzessionen Wirtswesen und Gastgewerbe: A 506/120/10-120, A 507/120/10-110, A 508/120/10-110, A 509/120/10-110, A 510/120/10-120, A 511/120/10-110, A 512/120/10-110, A 513/120/10-110, A 527/120/10-110, A 604/120/50, A 648/59-62, A 648/100-102, A 722/51-55, A 725/54-56, A 820/6-7, A 988/159-167, A 1227/301-319, A 1228/179-215, A 1277/257-285
Frühere Akzessionen Amt für das Gastgewerbe: A 531, A 546, A 592, A 603, A 642, A 645, A 683, A 701, A 786, A 994, A 1011, A 1130
Frühere Akzession Kantonspolizei, Abteilung Gewerbepolizei: A 1162
Frühere Akzessionen Passbüro: A 682, A 1126
Frühere Akzessionen Kantonspolizei, Abteilung Gastgewerbe und Gewerbepolizei GGP: A 1331, A 1347

Weitere Bemerkungen

Bemerkung:[Fortsetzung von oben: Bewertung und Kassation]

Realwirtsrechte sind alte ehehafte Rechte, in einem bestimmten Gebäude eine Wirtschaft zu führen, und zwar sowohl Beherbergungsbetriebe (Realtavernen) als auch Restaurationsbetriebe (Realpinten). Seit dem frühen 20. Jahrhundert werden keine neuen Realwirtsrechte mehr ausgestellt, bestehende Rechte bleiben jedoch erhalten und verfallen erst, wenn ein Betrieb mit Realrecht während 10 Jahren erloschen bzw. nicht geöffnet war. Zum Thema Realwirtsrecht vgl. auch Theodor von Liebenau: Das Gasthof- und Wirtshauswesen der Schweiz in älterer Zeit, Zürich 1891 (Bibliothek StALU: C.h 28); Botschaft des Regierungsrates an den h. Grossen Rat zum Entwurf eines Gesetztes betreffend das Wirtschaftsgewerbe und den Handel mit geistigen Getränken vom 21.11.1908, S. 9-16 (in StALU AKT 47/1327); Bundesgerichtsurteil vom 29.11.1972 (BGE 98 Ia 659).
Integral aufbewahrt wurden auch die Dossiers der zwischen 1998 und 2008 erloschenen Wirtschaftsbetriebe. Hinzu kommen verschiedene Unterlagen aus diesem Fachbereich, z.B. nicht realisierte Betriebsprojekte, eingestellte Bewilligungsverfahren, sowie Akten über nicht dem Gastgewerbegesetz unterstellte Betriebe. Sie wurden grösstenteils aus den vorhandenen Dossiers "Verschiedenes" zusammenstellt und übernommen.
Ausserordentliche Wirtschaftsbewilligungen für Einzelanlässe nahmen einen weiteren grossen Teil der Ablieferung ein. Da es sich dabei um serielle Akten mit sehr geringem Informationswert (Formulare) handelt, wurde lediglich ein Auswahljahrgang (2000) integral archiviert. Die übrigen Unterlagen wurden kassiert.
In der Untergruppe verschiedene Bewilligungen und Spezialbewilligungen finden sich Wirtschaftsbewilligungen für Kantinenbetriebe, Jugendlokale, Privatpensionen, sowie Klubwirtschaften u.ä. Mit dem Inkrafttreten des neuen Gastgewerbegesetztes von 1998 wurden diese Bewilligungsarten aufgehoben. Abgeliefert wurden demnach alle zu diesen Bewilligungsarten noch vorhandenen Unterlagen (inklusive Erloschenenerklärungen 1998 und 1999), die integral übernommen wurden.
Von den Gesuchen für frühere Öffnungszeiten bzw. für Verlängerung der Öffnungszeiten, die meistens zur Fasnachtszeit eingereicht wurden, wurde aufgrund des geringen Informationsgehalts der Formulare ebenfalls nur ein Auswahljahrgang (2000) integral archiviert.
Mit der Revision des Gastgewerbegesetztes von 1997 wurde auch das Tanzwesen reformiert. Die Bewilligungsverfahren für Tanzbetriebe waren 1987 durch das Gesetz über das Tanzen und die Fasnacht vom 14.04.1986 (SRL 994) als neue Kompetenz dem Amt für das Gastgewerbe übertragen worden (vorher lag diese beim Militär- und Polizeidepartement bzw. bei den Amtsstatthaltern). Nach dem neuen Gastgewerbegesetz erfordert der Tanzbetrieb keine separate Bewilligung mehr, sondern bildet einen Bestandteil des Wirtschaftspatents. Diverse Bewilligungsarten wurden daher aufgehoben: So die permanenten Tanzbetriebsbewilligungen für Tanzlokale und Gaststätten und die ausserordentlichen Tanzbewilligungen für Einzelanlässe. Während die wenigen Unterlagen zu Tanzbetrieben integral archiviert wurden, wurde bei den ausserordentlichen Tanzbewilligungen ebenfalls nur ein Auswahljahrgang übernommen und zwar der letzte vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes (1997). Die früher vom Amt für das Gastgewerbe ausgestellten Tanzlehrerpatente wurden durch das neue Gewerbepolizeigesetz GPG vom 23.01.1995 (SRL 955) per Ende März 1995 aufgelöst. Die noch vorhandenen allgemeinen Unterlagen und Dossiers der Bewilligungsinhaberinnen und -inhaber wurden integral übernommen.
Das kantonale Gesetz regelt im Bereich Getränkehandel den Klein- und Mittelhandel mit nichtgebrannten alkoholischen Getränken und den Kleinhandel mit gebrannten Wassern (vgl. § 2 Abs. 2 GaG). Die wenigen im Ablieferungszeitraum neu erteilten sowie die zwischen 1998 und 2008 erloschenen Bewilligungen wurden integral archiviert.
Das Tourismusgesetz vom 30.01.1996 (SRL 650) regelt die durch die Gemeinden erhobenen kantonalen Beherbergungsabgaben (§§ 4 bis 11 Tourismusgesetz), wobei die Administration derselben der Abteilung GGP untersteht. Aus der Akzession wurden die Jahrgänge 1990 und 2000 integral ausgewählt, von den übrigen Jahren wurden nur jeweils die Zusammenstellungen übernommen, während die detaillierten Abrechnungen aus den einzelnen Gemeinden kassiert wurden. Hinzu kommen einige wenige allgemeine und administrative Dokumente.
Diverse ältere Unterlagen und Akten, teilweise bis 1908 zurückreichend, finden sich in den von der Dienststelle mit "bleibender Wert" beschrifteten Dossiers, welche mit diesem Titel übernommen wurden. Spezialdossiers, etwa zu Tanz und Fasnacht, und Unterlagen aus der Rechtssprechung und der Auslegung und Praxis betreffend Gastgewerbegesetz wurden integral übernommen. Ebenso die Unterlagen der Arbeitsgruppe, welche die Revision des Wirtschafts- bzw. Gastgewerbegesetzes zwischen 1994 und 1998 koordinierte. Allgemeine und behördliche Korrespondenz des Amtes für das Gastgewerbe, welche unter dem Stichwort "Verschiedenes" abgeliefert worden war, wurde integral übernommen, um einen Einblick in die Arbeitsweise und die Aufgaben der Dienststelle zu bekommen. Abschliessend fanden Unterlagen zur Organisation der Dienststelle (Organigramme, Personalwesen usf.) Eingang in die Akzession.
Die Unterlagen der ehemaligen HANDELS- UND GEWERBEPOLIZEI sind weniger systematisch abgeliefert worden. Verschiedentlich waren ganze Unterlagenjahrgänge (v.a. aus den 1990er-Jahren) noch vorhanden, teilweise fanden sich nur verstreut einzelne Dossiers zu verschiedenen Themen. Ergänzende Unterlagen dürften in der Akzession A 1162 zu finden sein.
Aus den abgelieferten Kopien von Handelsreisendenausweisen wurden exemplarische Muster herausgenommen. Beispiele wurden ebenfalls aus den Gesuchsformularen für Ausweiskarten, Dossiers über bestellte aber nicht abgeholte Ausweise und aus der interkantonalen Korrespondenz über entzogene oder erloschene Bewilligungen gezogen. Von den noch vorhandenen Monatsabrechnungen über Handelsreisendenkarten und Taxrückerstattungen wurde der Jahrgang 1995 exemplarisch ausgewählt.
Bewilligungsunterlagen für Spiellokale und Betriebe des Unterhaltungsgewerbes wurden integral übernommen. Von den Gesuchs- und Patentformularen für Automaten wurden nur einige Muster archiviert. Dabei waren nur noch Formulare von Geldspiel- und Unterhaltungsautomaten vorhanden, alle übrigen Automatenarten schienen keiner Bewilligungspflicht mehr zu unterstehen (vgl. §§ 14-18 GPG). Von den wenigen, systematisch vorhandenen Listen zu Spiellokal- und Automatenstandorten sowie Aufsichtspersonen für Spiellokale wurden die aktuellsten Beispiele und wenn vorhanden eine Liste aus dem Zeitraum 1990 bis 1999 übernommen. Eine Querschnittübersicht über alle Spiel- und Unterhaltungsautomaten im Kanton geben an dieser Stelle u.a. übernommene Unterlagen des Bundesamtes für das Polizeiwesen.
Unterlagen zu den beiden Casinos Luzern und Weggis wurden teilweise integral übernommen (Abrechnungen 1996-1999, Vereinsunterlagen Casino-Kursaal Weggis), teilweise bemustert (Formulare für Geldspielautomaten), teilweise nur Beispiele übernommen (monatliche Abrechnungskontrolle durch die kantonalen Behörden zu Handen der Eidgenössischen Spielbankenkommission 2000-2002).
Von den seriell vorhandenen Unterlagen zu den Lottoabgaben (Gesuche, Bewilligungen, Abrechnungen) wurde der Auswahljahrgang 2000 archiviert, kassiert wurden die Jahre 1994 bis 2004. Unterlagen zu den kantonalen Lotteriekontingenten (mit Swisslos Interkantonale Landeslotterie jährlich abgesprochene Beträge für mögliche Lotterien und Tombolas im Kanton) wurden die Jahrgänge 1994 bis 2005 integral übernommen.
Weitere serielle Formulare wie Gesuche für Ausnahmebewilligungen gemäss Ruhetags- und Ladenschlussgesetz und Unterhaltungsgewerbebewilligungen, die durch die Polizeiposten der Kantonspolizei ausgestellt wurden, sowie weitere Bewilligungsarten wurden nur als Muster übernommen. Von den Ausnahmebewilligungen für Messen und Ausstellungen (1995) und Gewerbeausstellungen (1994-1995) wurden Auswahljahrgänge archiviert.
Im Bereich Waffenwesen wurden sämtliche vorhandenen Unterlagen integral übernommen, insbesondere die Dossiers der Waffenhandelspatentinhaber und Ausnahmebewilligungen bzw. befristete Handelspatente (Waffenbörse). Ebenfalls übernommen wurden alle vorhandenen Unterlagen zu Verwaltungsbeschwerden und Gerichtsfällen betreffend das Waffenwesen.
Vorhandene Akten zur Preiskontrolle im Bereich der Kriegswirtschaft (1978-1987) wurden integral archiviert. Sie stammten aus der Arbeit (ex officio) des damaligen Handels- und Gewerbepolizeivorstehers in der Kantonalen Zentralstelle für wirtschaftliche Landesversorgung (KZWL). Im Bereich der Preiskontrolle wurden ebenfalls die verschiedenen Unterlagen zur Preisbekanntgabeverordnung angegliedert. Die wenigen, vor allem älteren Unterlagen (ab 1945) zu den Themen Ausverkaufswesen, unlauterer Wettbewerb, Zugabewesen (Rabattmarken, Prämien, Gratisabgaben u.ä.) wurden übernommen, ebenso die zur Veröffentlichung im Kantonsblatt gedachten Daten für Sonderverkäufe und Geschäftseröffnungsverbote.
Die ehemalige Gewerbepolizei führte unter dem Stichwort "Registratur" eine allgemeine Korrespondenzablage. Darin wurden die tagesaktuellen Geschäfte fortlaufend unter einer Nummer abgelegt: Korrespondenz, Anfragen, Gesuche, ausgestellte Patente und Bewilligungen, Rechnungs- und Buchhaltungskopien usf. In der Akzession A 1162 wurde bereits ein Auswahljahrgang (1986) dieser Unterlagen archiviert (A 1162/292-338). Aus den abgelieferten Jahrgängen 1994 bis 2004 wurde das Jahr 2000 als Auswahl integral archiviert, sämtliche übrigen Unterlagen in die Kassationsabteilung gestellt (Q 274). Digital übernommen werden konnten auch zwei Datenbank-Ausdrucke der Registratur für die Jahre 2000 bis 2004 (vgl. A 1570/2978).
Verschiedene Projektunterlagen (z. B. Bahnhof-Shopping Luzern) und insbesondere auch Dossiers zu Projekten der Kantonspolizei, zu der die Gewerbepolizei ab 1996 gehört, wurden unter "Weitere Unterlagen" zusammengefasst. Hier finden sich auch Dossiers, die aus verschiedenen Tätigkeiten der ehemaligen Dienststellenleiterin innerhalb des Departements und der Kantonspolizei stammen. Die Unterlagen zur Revision des Handels- und Gewerbepolizeigesetzes zum neuen Gewerbepolizeigesetz (1985-1994) wurden integral übernommen und durch nachträglich abgelieferte Unterlagen zum Handelspolizeigesetz von 1912 ergänzt. Dossiers, Korrespondenz, Straf- und Gerichtsfälle sowie Amtsakten zur Organisation der ehemaligen Handels- und Gewerbepolizei wurden mehrheitlich integral übernommen. Lediglich in den Bereichen Budget und Personalwesen wurden teilweise nur eine Auswahl bzw. Beispiele übernommen.
Darin finden sich auch mehrere Unterlagen zu Arbeitsabläufen sowie Formularsammlungen der ehemaligen Handels- und Gewerbepolizei.
Die kantonalen Eichämter (heute vier, im Zeitraum der Ablieferung zwei bzw. drei) wurden 1988 der Gewerbepolizei angegliedert und bilden heute einen Bereich innerhalb der GGP. In diesem FACHBEREICH MESSWESEN wurden aus den Unterlagen über öffentliche Waagen im Kanton Luzern eine Übersicht sowie Bewilligungsbeispiele aus fünf Auswahlgemeinden (Alberswil, Hochdorf, Littau, Marbach, Triengen) archiviert. Von den monatlichen Tätigkeitsberichten der Luzerner Eichämter wurde nur ein Auswahljahrgang (1995) übernommen. Vollständig übernommen, sofern noch vorhanden, wurden allerdings Abrechnungen und Berichte an das Eidgenössische Amt für Messwesen (heute Bundesamt für Metrologie METAS). Angefügt wurden allgemeine Korrespondenz, Unterlagen der Eichmeister-Konferenzen und Dokumente zur Organisation und den Arbeitsabläufen der Eichämter sowie einige wenige Unterlagen der ehemaligen Kommission für Mass und Gewicht des Kantons Luzern (vgl. auch A 831).
Das PASSBÜRO war bis 1981 eine Abteilung der Kantonspolizei und arbeitete später als eigene Dienststelle (bzw. als Abteilung des Sekretariats des Polizeidepartements). 1999 wurde es der Gewerbepolizei unterstellt. Die kantonale Verordnung über den Vollzug der Bundesgesetzgebung über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige vom 18.12.2009 (SRL 9) regelt die Aufgaben des Passbüros (§§ 2-7). In der Ablieferung fand sich nur ein Mäppchen mit wenigen allgemeinen Unterlagen von 1979 bis 1999. Diese wurden als eigene Verzeichniseinheit übernommen. Weitere Unterlagen sind unter der Provenienz Passbüro zu finden.
Neben den bereits erwähnten Kassationen wurden mehrere Lfm. an Buchhaltungsunterlagen (2001-2007) übernommen, die im Rahmen des Umzugs der Dienststelle ins Staatsarchiv gelangten und nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist kassiert werden können. Generell kassiert wurden Doubletten bzw. Mehrfachdurchschläge. Ausgesondert wurden ebenfalls Drucksachen, Gesetzessammlungen und Broschüren, die nicht ausdrücklich zum Dossier gehörten. Ebenso wurden sämtliche Unterlagen, die nicht dauerhaft archiviert werden aber noch der Aufbewahrungsfrist unterstehen (generell ab 2000), unter der Signatur Q 273 in die Kassationsabteilung gestellt. Dies betrifft insbesondere serielle Unterlagen wie ausserordentliche Wirtschaftsbewilligungen, Ausnahme-, Automaten-, Lotto- und Handelsreisendenbewilligungen und die Rechnungs- und Buchhaltungsunterlagen der Eichämter (unter dem Titel "Registratur Eichamt").
Unter Q 274 findet sich der Rest der Registratur (Korrespondenzablage) der Gewerbepolizei (Jahre 1994-1999, 2001-2004), der nicht archiviert wurde. Diese Unterlagen werden gemäss einer Abmachung mit der Abteilung GGP im Jahr 2020 kassiert.
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.2039
Erforderliche Bewilligung:siehe Zugangsbestimmungen bei Akzession
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

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